Anwalt schickt mir eine Rechnung ohne einen erstgespräch ect

bedeutet so viel wie:

„man kann nicht prüfen, ob die angegebene Höhe des Gegenstandswerts dem vorliegend gegebenen Gegenstandswert entspricht oder nicht“

Jetzt vielleicht?

Ich fasse zusammen: die Vermutung, dass es mit der Rechnung seine Richtigkeit haben könnte, ist reine Spekulation, die Vermutung hingegen, die Rechnung sei ohne Leistung gestellt worden, ist keine.

Ich lass’ das mal so stehen.

obige Rechnung:
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV 215,80 €

Zitat zur Geschäftsgebühr:
" … Vielfalt der Tätigkeiten, die nach Nr. 2300 VV RVG abgegolten werden.
Wesentlich ist, dass der Anwalt nicht nur intern tätig sein, sondern für den Mandanten nach außen als sein Vertreter in Erscheinung treten soll.
Der Anwalt soll nicht nur Rat und Auskunft erteilen, sondern für den Mandanten Ergebnisse erzielen…"

War davon die Rede, dass er dich in der Form vertreten sollte?

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Bei solchen Antworten wäre es tatsächlich besser, gar nicht erst zu fragen.

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Was hätte der Anwalt denn berechnen dürfen?

Mir kommt die Geschichte etwas realitätsfremd vor - eine E-Mail, die zu überhaupt keiner anwaltlichen Tätigkeit geführt hat, aber die dann dennoch eine Rechnung ausgelöst hat?

Sprechenden Menschen kann geholfen werden - ich würde den Anwalt auch einfach mal zur Rechnung befragen.

Vor etwa einem halben Jahr habe ich Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen. Nach einem Gespräch mit der RFA sprach ich dann mit einem Anwalt. Er bat mich, ihm per E-Mail Unterlagen zu schicken. Das tat ich. Dann gingen zwei Monate ins Land. Irgendwann schrieb ich ihm nochmal; er entschuldigte sich für die fehlende Rückmeldung, aber ihm seien Mitarbeiter abgesprungen und es könne so schnell keine neuen auftreiben. Sechs Wochen später erhielt ich dann per E-Mail seine Einschätzung. Da noch ein ähnliches Verfahren lief, bei dem der erste Gütetermin anstand, hatten wir wieder zwei Monate keinen Kontakt, um diesen abzuwarten. Wir einigten uns danach auf die Erstellung einer Klageschrift, die dann auch gerade so rechtzeitig (aber eben doch rechtzeitig und das ist das einzige, was zählt) eingereicht wurde.

Der langen Rede kurzer Sinn: wir wissen nicht, was der Anwalt gemacht hat oder was er nicht gemacht hat. Das ließe sich aber klären, wie Du richtig schreibst und ich finde, dass das auch geht, ohne als erstes die Vermutung in den Raum zu stellen, der Anwalt habe eine Rechnung erstellt, ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben.

Wenn ich lese, dass sich der Fragesteller zwischenzeitlich einen neuen Anwalt gesucht hat, spricht für mich auch einiges dafür, dass der - hoffentlich mit Einverständnis des Mandanten - Kontakt zum alten Anwalt aufgenommen hat und dieser dann die Rechnung für die bisher erbrachte Leistung - nämlich Sichtung der Unterlagen - ausgestellt und die Sache damit für sich abgeschlossen hat.

Weiß man natürlich alles nicht, aber das ist für mich das wahrscheinlichste Szenario.

Warum ich meine Anekdote erzählte: man sollte nicht erwarten, dass man einem Anwalt Unterlagen schickt und der sich dann am nächsten Morgen mit einer Klageschrift zurückmeldet. Wir haben hier säckeweise Anwälte im Bekanntenkreis und die sprechen ständig von Personalmangel, der natürlich dazu führt, dass man nur die Sachen vordringlich bearbeitet, bei denen Fristablauf droht. Der Fall des Fragestellers scheint mir nicht in die Kategorie zu gehören.

Man sollte nicht erwarten…. Nun, hat er auch nicht. Und deine botanisch ausgeschmückte Anekdote ist in wesentlichen Aspekten weit, weit weg vom geschilderten Sachverhalt. Nun muss man diese Aspekte nicht in ihrer Wesentlichkeit nicht erkennen. Dann darf man aber auch nicht den Anspruch erheben in der Nähe von etwas zu sein, was Wissen bedeutet.

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Eine Frage noch. Warum genau soll eigentlich der zweite Anwalt den ersten kontaktieren, um an die Unterlagen zu kommen, die der Fragesteller dem ersten Anwalt geschickt hat per mail. Das schreibst du schon mehrfach. Dir ist bekannt, wie das Konzept „Mail“ funktioniert? Wenn nicht: hier gibt es auch ein Computerbrett, wo sich sicher ein Experte findet, die das zu erklären.

Warum machst Du es nicht so, wie ich das bei dem mache, was ich sonst so von Dir lese und für Unfug halte: kopfschütteln und weiterlesen.

Da der Fragesteller sich inzwischen abgemeldet hat, brauchst Du Dir im übrigen keine Sorgen zu machen, dass der aufgrund meiner Beiträge auf den Gedanken kommt, dass die Rechnung möglicherweise doch gerechtfertigt ist oder gar, beim Anwalt nachzufragen, was es denn mit der Rechnung auf sich hat.

Mal ganz abgesehen davon, dass Du aufgrund des natürlich durchaus nachvollziehbaren Wunsches, mir hier einen einzuschenken oder wenigstens tierisch auf den Nerv zu gehen, zu übersehen scheinst, dass ich dem Fragesteller kein einziges mal direkt geantwortet habe. Wenn der Blutdruck wieder einigermaßen das Niveau erreicht, das bei Dir normal ist und der Hals ein bisschen abgeschwollen ist, kommst vielleicht sogar darauf, warum.

Bemerkenswert, dass eine Menge Leute schreiben aber der/die Fragende noch nix zurückgemeldet hat… haben wir doch hier öfters… warten wir doch mal ab ob da noch was kommt…

ansonsten schicke ich einfach meine Rechnung… duckundwech

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Hallo Fronk,
der Fragesteller hat sich inzwischen vom Forum abgemeldet!

das ist mir doch egal! Ich schicke trotzdem die Rechnung… duck

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