Anwalt schickt mir eine Rechnung ohne einen erstgespräch ect

Hallo ich habe am 27.07.2022 wegen einen Schaden am Auto einen Anwalt angerufen weil ich von Ihm gerne wissen wollte wie groß meine chancen sind. Es ging darum das mir hinten einer rein gefahren ist und seine Versicherung nicht den entstandenen Schaden sowie die Gutachtergebühren bezahlen wollte. Die nette Dame am Telefon meinte, dass ich gerne ein mal alle Unterlagen ihnen zusenden solle und sich der Anwalt sich dann melden würde.

Ich habe dann per Email das Gutachten und die Briefe zugesendet die ich hatte.

vom Anwalt kam danach nie wieder etwas. Ich habe angerufen und mir wurde 3 monate lang gesagt das der Anwalt sich noch melden wird. Ich habe nie mit dem Anwalt geredet und keine Email erhalten und auch nie Angerufen worden.

Heute bekomme ich ein Brief mit einer Rechnung von 280€ ohne das ich je Beraten wurde.

zudem steht da Vielen dank für ihre mandatierung. Ich habe nie einen Mandat unterschrieben

Nach 3 Monaten war ich einfach so genervt das ich einen anderen Anwalt angerufen habe, und er mir auch gleich weiter geholfen hat (ohne Gebühren).

Muss ich das Geld jetzt wirklich Zahlen ?

Was hat er denn berechnet?

Den Auftrag, sich mit der Sache zu befassen, hast du ihm ja erteilt.

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Servus,

und an dieser Stelle hältst Du das Entscheidende geheim:

Auf der Honorarnote steht nämlich mit Sicherheit viel mehr als der Betrag. Da steht auch drauf, wofür er berechnet wurde und wie er berechnet wurde.

Hübsch wäre auch noch zu wissen, was Du in der E-Mail schriebst, an die Du den ganzen Klumpatsch drangehängt hast.

Schöne Grüße

MM

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Gegenstandswert: 1.520,00 € RVG Pauschale für Zwischensumme netto
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV 215,80 €
Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Gesamtbetrag 235,80 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 44,80 € gesamt 280,60 €

In der email habe ich nur die Bilder vom Brief der Versicherung und Gutachten eingefügt nichts habe ich rein geschrieben

Servus,

ob der Gegenstandswert richtig angesetzt ist, kannst Du beurteilen - wir nicht, weil wir die Höhe des Schadens nicht kennen.

Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 Vergütungsverordnung erhält der Anwalt für außergerichtliche Tätigkeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Und damit musste der RA auslegen, mit welcher Absicht Du ihm die E-Mail geschickt hast. Seine Auslegung war: „Bitte lesen Sie die angehängten Dokumente, machen Sie sich ein Bild von der Sache und warten Sie weitere Anweisungen von mir ab.“

Da keine weiteren Anweisungen kamen, hat er seine bisherige Arbeit abgerechnet und die Sache abgeschlossen.

Alles richtig gelaufen - falls der Gegenstandswert richtig angesetzt ist.

Schöne Grüße

MM

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Euer Ehren!

In einem solchen Falle kenne ich das so, dass die kanzlei beim mandanten mit einem Schreiben auffällig wird, das lautet:

„In vorbezeichneter Angelegenhiet wird angefragt, ob wir noch …, … veranlasst sind, … Ihnen weiteres zuging …
Ansonsten würden wir die Angelegenheit schließen und Ihnen unsere Kostennote …“

Interessanterweise hat sich bei mir sowohl als Mandant als auch als Mitarbeiter von Kreditinstituten der Eindruck festgesetzt, dass Anwälte zwar oftmals gute Juristen sind, aber ganz selten gute Kaufleute. So gehören Forderungs- und Liquiditätsmanagement nicht zu den Kernkompetenzen von Anwälten bzw. Kanzleien.

Aber natürlich kann es Ausnahmen geben und es ist durchaus möglich, dass sich irgendein Mitarbeiter bei der in Rede stehenden Kanzlei hingesetzt und die „Rechnung“ geschrieben hat, um a) Geld in die Kasse zu holen und b) dem Mandanten zu signalisieren, dass man zwar noch existiert, aber nicht ewig untätig auf weitere Nachrichten oder Aufträge warten will. Nun ist der Mandant am Zug.

Servus,

um die Verwaltung des Geschehens einigermaßen bezahlbar zu halten, lässt es sich auch so einrichten, dass Mandate, die in der Zeiterfassung als abgeschlossen oder fakturierbar oder sowas markiert werden, ohne weitere Aktionen in die Fakturierung laufen und nur dann nochmal „aufploppen“ und in die Hand genommen werden müssen, wenn der nach Gegenstandswert fakturierbare Betrag weniger ausmacht als der Wert der erfassten Zeit. Ungefähr so dürfte es hier gelaufen sein.

Es ist auch nicht gesagt, dass da nichts per Kulanz zu erreichen wäre.

Schöne Grüße

MM

Und bei mir hat sich der Eindruck angehaftet, dass so manch unbedarfter Zeitgenosse die feste Meinung hat, ein jeder will ihm in den Geldbeutel langen und schreibt daher Rechnungen, die völlig ungerechtfertigt sind.

Eine solche Rechnung kann auch einmal aufgrund eines Versehens erstellt und versandt werden.

In solchen Fällen bietet es sich an, die Fähigkeit moderner Kommunikationsmethoden auszunutzen und nachzufragen, wie die Rechnung dem Grunde und der Höhe nach zustande kam.

An die Kanzlei
Streit, Hammel & Cie.
Wladimir-W.-Putinstraße 88
12345 Königsberg

Az 1111/23

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Sie senden mir eine Rechnung über Ihre Bemühungen.

In der Angelegeneit, die Ihnen am … vorstellte und Ihnen hierzu Unterlagen übersandte, habe ich weder eine Tätigkeit von Ihnen wahrgenommen, noch eine Reaktion der Gegenseite registrieren können. Auch wurde mir kein Mandat zum Unterzeichnen vorgelegt.

Bitte teilen Sie mir bis zum 31.04.2023 mit, wie es nun zu der Rechnungslegung kam, die mich sehr verwunderte.

Mit freundlichen Grüßen

Jouliniz

(Ich hoffe, ich hab jetzt nicht wieder in jedem Satz 3 Rechtschreibfehler produziert.)

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Ja, das scheint der Gedankengang des Fragestellers zu sein.

Klar. Wahrscheinlicher ist aber die bereits vorstellte Variante:

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Der Gegenstandswert alleine sagt genau gar nichts aus. Der Anwalt muss ja tätig geworden sein. Dabei ist auch unerheblich, ob das in der Mail steht. Es ist telefonisch mit der Mitarbeiterin besprochen worden, der Auftrag da benannt. Und es ist mehrmals nachgefragt worden. Mails in Empfang zu nehmen, berechtigt nicht zur Kostennote.
Will der Mandant lediglich einen mündlichen Rat, eine Auskunft oder ein Gutachten soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird eine solche Vereinbarung nicht geschlossen und ist der Auftraggeber Verbraucher, betragen die Gebühren des Rechtsanwaltes für die außergerichtliche Beratung und die Erstattung von Gutachten maximal 250 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen.“
Nichts derartiges hat stattgefunden.

Was der potenzielle Mandant wollte, hat er mit der Mitarbeiterin besprochen und er hat mehrmals nachgefragt und ist vertröstet worden. Es ist also mitnichten unklar, was der Auftrag war. Umgekehrt gibt es aber genau gar keinen Hinweis, dass der Anwalt irgendwie tätig wurde. Und das ist Voraussetzung für eine Rechnung.

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Natürlich nicht.

Er steht ja auch nicht alleine auf der Honararnote. Lässt sich seiner Höhe nach aber wie gesagt von hier aus nicht prüfen.

sondern eine Tätigkeit, die der RA lt. Honorarnote mit Nr. 2300 VV abrechnet. Näheres siehe dort.

Schöne Grüße

MM

Das ist laut OP nicht richtig:

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Nö. Näheres nicht siehe dort. Denn was der Anwalt hier konkret gemacht haben will, steht da nicht! Ich habe dir auf die Seite der BRAK verlinkt. Wenn du Kritik an den dortigen Ausführungen hast, kannst du dich ja an den Pressesprecher wenden.

Es gab eine E-Mail mit Unterlagen und die werden ja wohl in irgendeiner Form gesichtet worden sein. Das ist eine Aktivität, die zu bezahlen ist. Warum die Rückmeldung des Anwaltes bisher nicht stattgefunden hat, ist unklar und wäre zu klären, aber der implizite Vorwurf, hier sei eine Rechnung für das pure Nichts erstellt worden, erscheint mir ungerechtfertigt. Dass man nach so einem Brief mal bei der Kanzlei nachfragt und nicht einfach bezahlt, versteht sich auch von selbst.

Wundern würde ich mich nach 24 Jahren www-Forum indes nicht, wenn die Schilderung nur 95% der Wahrheit enthielte oder andere Aktivitäten des Anwalts nicht zur Kenntnis genommen wurden. Ich kann mir z.B. durchaus vorstellen, dass zu der Geschichte auch gehört, dass der neue Anwalt über die vorherige Mandatierung des anderen Anwalts informiert wurde, Kontakt zum ersten Anwalt aufnahm um eventuell vorhandene Unterlagen anzufordern und der erste Anwalt seinen Vorgang dann mit besagter Rechnung abschloss.

Und warum hast du das dann getan?

Ich habe inzwischen für diverse Angelegenheiten zwei Anwälte unterschiedlicher Schwerpunkte, denen ich vertrauen kann. Als das noch nicht so war, brauchte ich für ein evt. Berufungsverfahren einen Anwalt, Strafrechtler, der auch Opfer vertritt, etwas tricky.

  1. Der Mann hat VORHER gesagt, was er nimmt.
  2. Hat sich die Sache angeschaut.
  3. Hat mir mitgeteilt, dass sich die Sache nicht lohnt.
    Das Gespräch dauerte keine 5 Minuten. Gekostet hat mich das knapp 800 €. Ich habe mich blöd geärgert. Aber die Sache war an sich sauber. Weil 1-3 erfüllt! Im vorliegenden Fall fehlen 1, 2 und 3!

Reine Spekulation.

Wie oft muss denn ein potenzieller Mandant nachfragen? Wie lange auf eine Rückmeldung warten?

Wieso? Lieber wird munter u.a von dir spekuliert, es sei alles soweit in Ordnung.

Wow. Die Fantasie blüht und spriesst. Ganze botanische Gärten tun sich da auf. Ich habe übrigens hier bei WWW erlebt, dass hier auch oft genug Unsinn verzapft wird und die Betreffenden das nicht einräumen.

Wenn du Zweifel daran hast, dass die Schilderung vollständig ist, dann kannst du die anmelden! Aber fantasievoll irgendwelche Aspekte in einen geschilderten Sachverhalt reinspekulieren und das dann zur objektiven Wahrheit zu erklären, auf Basis dessen dann eine „Expertenantwort“ gegeben wird, geht eben nicht.

Es wäre übrigens nicht die erste Kanzlei, die kreative Buchhaltung betreibt…

Und die Behauptung, der Anwalt habe nichts getan und einfach mal mit dem Ziel der Abzocke eine Rechnung geschrieben, ist keine Spekulation?

Das hat nichts mit meinen Antworten zu tun. Wenn Dich das interessiert, stelle eine entsprechende Frage.

Und Du spekulierst in die andere Richtung. :man_shrugging: Ich halte mich zumindest an die vorliegenden Unterlagen. Wenn Du einen Betrugsversuch als Ausgangspunkt Deiner Überlegungen wählen willst: bitte.

Seit wann werden objektive Wahrheiten mit den Worten „ich kann mir durchaus vorstellen“ eingeläutet?

Der Absatz war nicht Grundlage meiner Antwort an den Fragesteller, sondern an Dich. Den Kontext kannst Du selber nachlesen - natürlich nur, wenn Du an mehr Interesse hast als hier wieder mal lautstark rumzupöbeln.

Wenn sie aufgestellt worden wäre, wäre es Spekulation. Das hat nur keiner. Es steht lediglich die Vermutung im Raum, dass eine Rechnung ohne Leistung gestellt wurde. Mögliche Gründe dafür gibt es viele.

Doch, hat es. Der Fragesteller hat geschildert:

  • den Erstkontakt samt geschilderter Fragestellung (!) und der Aufforderung, Unterlagen zu schicken. Dem ist er nachgekommen.
  • dreimaliges Nachfragen über mehrere Monate.
    Der Anwalt ist mit einer Rückmeldung in der Bringpflicht.

Nein. Ich habe geschildert, was Voraussetzung für eine Rechnungstellung ist und gesagt, dass auf Basis des Geschilderten keine Leistung erbracht wurde.

Nicht im Geringsten! Du spekulierst wild dazu.
Um dich darin auch noch weiter zu steigern:

Um es mal munter zu sagen:
Hä? Ist bei dir noch alles in Ordnung? Wirklich. Wenn du ernsthaft meinst, das gelesen zu haben in meinen Kommentaren, hast du ein Problem.

*Tätschel