Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ein Ehepaar hat einen eigenen Betrieb. Auf Grund von zwei Kontopfändungen erteilt der Banker über den Steuerberater die Empfehlung, einen bestimmten Fachanwalt für Insolvenzrecht aufzusuchen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, folgt das Ehepaar dieser Empfehlung. Es wird ein Termin mit dem Anwalt vereinbart. Während des Gespräches stellt sich heraus, dass der Ehemann und der Anwalt sich aus der Vergangenheit kennen. Der Anwalt war Kunde des Ehemannes und hat leider unschöne Erfahrungen gemacht. Der Ehemann entschuldigt sich während des Gespräches dafür. Dennoch ist das Gespräch sehr unterkühlt. Da das Ehepaar von dem Banker geschickt wurde, fragen sie den Anwalt, ob er den Banker über den Gesprächsinhalt informiert. Der Anwalt verneint dieses, er müßte von dem Ehepaar dafür bevollmächtigt werden. Das Ehepaar möchte selber mit dem Banker sprechen und erteilt dem Anwalt keine Vollmacht. Einen Tag später telefoniert der Ehemann mit dem Banker. Es stellt sich heraus, dass der Anwalt mit dem Banker telefoniert hat. Er hat ihn über sämtliche Details des Gespräches informiert. Sogar private Informationen des Ehemannes aus der Vergangenheit. Der Banker möchte nun unter Umständen sein Engagement zurück ziehen. Sollte das der Fall sein, muß das Ehepaar (welches für das ursprünglcihe Problem gerade eine Lösung gefunden hatte) Insolvenz anmelden. Wie sieht es mit der Schweigepflicht des Anwaltes aus? Kann der Anwalt auf Schadensersatz verklagt werden? Danke für die Antworten. Grüße a.