Anwalt selbst bezahlen trotz Kostenentscheid?
Liebe Experten,
vielen Dank für Eure Einschätzungen. Nach der Überwindung der soeben einsetzenden Depression werde ich mal die Anwort des Anwalts abwarten schon mal Geld auf Seite legen. Zum Abschluss gebe ich Euch mal den Brief, den ich dem Anwalt geschrieben habe, um mal die ganze Tragweite der Geschichte deitlich zu machen. Wie sagt mein armeinischer Arbeitskollege immer so schön in solchen Fällen … „Das ist Deutschland!“ …
Dankeschön nochmal an alle Beteiligten
Micha
Sehr geehrter Herr RA …,
mit großer Enttäuschung habe ich Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen.
Ich war bis jetzt der Meinung, dass Sie Ihre Kosten nach dem Gerichtsbeschluss in voller Höhe bei der PKH der Gegenseite abrechnen können.
Denn so habe ich Sie verstanden und dass dies möglich sei, war auch die einzigste Bedingung, die wir vor Ihrer Beauftragung bestätigt haben wollten.
Denn es war uns zum Zeitpunkt Ihrer Beauftragung klar, dass der Kläger völlig mittellos ist. Dies bestätigt sich umso mehr, als dass er bis heute trotz Gerichtsurteil nicht einen einzigen Cent Unterhalt gezahlt oder nachgezahlt hat.
Ich habe wegen diesem Mann nun schon viele tausend Euro Verlust hinnehmen müssen und ich weiß, dass ich auch Ihre hier gestellte Auslagenrechnung von Herrn F… nicht erstattet bekommen werde.
Deshalb bitte ich Sie noch einmal mit allem Nachdruck zu prüfen, ob es möglich ist, Ihre Kosten direkt aus der PKH der Gegenseite begleichen zu lassen. Denn ich habe überhaupt keine Chance, dieses Geld zurückzubekommen.
Sie wissen sicher noch, dass wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln versucht haben, diesen Prozess zu verhindern, um keine Kosten entstehen zu lassen. Diese Bemühungen sind von der Anwältin der Gegenseite vorsätzlich boykottiert worden, nur um eine PKH herbeizuführen. Ich erinnere Sie an unsere mehrmaligen Aufforderungen an die Gegenseite, Ihren Antrag zur Abänderung des Unterhaltstitels beim Jugendamt einzureichen. Diese außergerichtlichen Einigungsversuche, zu denen Sie uns damals geraten haben, hat die Gegenseite vorsätzlich ignoriert und sich erst im PKH-Antrag bzw. der angehängten Klageschrift konkret zur ihren Änderungs-wünschen geäußert.
Ich bitte Sie ernsthaft zu prüfen, ob man die Rechtsanwältin der Gegenseite auf die entstandenen Kosten verklagen kann. Denn genau das werde ich tun, sollte ich Ihre hier vorliegende Rechnung zahlen müssen. Ich werde von Herrn F. seit 18 Jahren um den Unterhalt für Kevin betrogen und jetzt werde ich vor Gericht gezerrt, dort wird zu meinen Gunsten geurteilt und außer einer zusätzlichen Rechnung von über 400 € habe ich wieder NICHTS davon? Ich behaupte, Frau RA St. hat diesen Prozess unnötig und vorsätzlich herbeigeführt, um sich aus der PKH, die Herrn F. im Streitfall gewährt werden musste, zu bereichern. Und ich bin sozusagen der Kollateralschaden … !
Bitte bewahren Sie die Akte zu diesem Fall und den darin enthaltenen Schriftverkehr gut auf. Bitte antworten Sie mir, ob Sie ihre Rechnung irgendwie direkt der Gegenseite aufdrücken können. Wenn nicht, müssen wir uns sowieso über eine Ratenzahlung einig werden.
Mit freundlichen Grüßen …