Anwalt selbst bezahlen trotz Kostenentscheid?

Hallo,
ich weiß, Fragen zu Gerichtssachen sind schwierig, trotzdem bitte ich um Eure Meinung.
Der leibliche Vater meines angenommenen Sohnes hat gegen seinen Unterhaltstitel geklagt und verloren. Er hatte PKH und soll lt. Urteil die Kosten tragen. Trotzdem habe ich eine Rechnung meines Anwaltes erhalten.
Er schreibt: … Streitwertbeschluss des Amtsgerichts liegt vor … habe sogleich die Kosten des Verfahrens bei Gericht festsetzen lassen, da die Gegenseite gemäß Urteil die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat … Sobald mir der Beschluss vorliegt, werde ich die Gegenseite zur Zahlung auffordern … Auch erlaube ich mir meine angefallenen Kosten und Gebühren abzurechnen …

Auf der Rechnung sind Verfahrensgebühren(3100), Termingebühren(3104) und Pauschale P&T (7002). Zusammen über 400 €.

Ich will das nicht bezahlen. Wieso holt sich der RA dieses Geld nicht aus der PKH der Gegenseite? Wenn ich das zahle, sehe ich die Kohle nie wieder …

Danke für Eure Meinung. Und macht langsam mit mir, ich hab überhaupt keine Ahnung von so Rechtsgeschichten.

Micha

Hallo,

basierend auf Deine Angaben folgende Antwort:

  1. Die Berechnung des Anwalts ist richtig (Verfahrensgebühren, Terminsgebühr, Auslagen alles zzgl. MwSt.).

  2. Die Höhe hängt vom Streitwert ab, den der Richter im Urteil festgehalten hat. Die € 400 müssten aber stimmen, auch wenn ich keine Details kenne.

  3. Warum stellt der Anwalt Dir die Rechnung. Nun, er schreibt ja selbst, er wird der Gegenseite die Kosten in Rechnung stellen. Insofern ist es deutlich schneller und genauer für Dich, Deinen Anwalt anzurufen und ihn zu fragen, warum er Dir die Rechnung schickt, anstatt hier im Forum nachzufragen. (Ist natürlich total ok, aber warum gehst Du nicht den einfachen weg und fragst ihn?) :wink:

Alles Gute
Nick

Hallo Nick,
danke für Deine Antwort. Natürlich habe ich ihm einen Antwortbrief geschrieben und ihm darin die selbe Frage gestellt. Ich bin auf die Antwort gespannt.

So wie ich ihn kenne, würde er mir diese Rechnung nicht schicken, wenn er sie dort einfach einreichen könnte. Ich habe im Netz gelesen, die PKH trägt die Anwaltskosten der siegenden generischen Partei nicht.

Wenn das stimmt, muss ich meinen Anwalt selber zahlen und soll diese Kosten in einem weiteren Verfahren von dem Kläger selbst einklagen. Das wiederum kann ich mir gleich schenken, da der Typ (offiziell) nichts hat und kein Gerichtsvollzieher dem was wegnimmt. Erfolgreiche HartzIV-Karriere mit inzwischen 3 weiteren Kindern …

Sag mir bitte, müsste seine PKH diese Kosten normalerweise nicht auch übernehmen? Oder kann man hier von jedem Vagabunden mit irrwitzigen Ansprüchen vor Gericht gezerrt werden und hat nachher die entstandenen Kosten zu tragen?

Ich stelle diese Frage hier sozusagen, um andere Meinungen zu hören (lesen). Wenn sich das mit dem deckt, wie der Anwalt sich äußern wird, werde ich mir das diskutieren schenken. Sozusagen möchte ich mir vorab ein zweite Meinung einholen.

Danke

Micha

Du hast teilweise Recht; meines Wissens nach zahlt seine PKH nur seinen Anwalt und die Gerichtskosten. ABER: mit dem Kostenfestsetzungsbescheids Deines Anwalts kann dieser die Vollstreckung gegen die unterliegende Partei, also gegen Deinen Ex erwirken. Er ist für die Zahlung Deines Anwalts verantwortlich, nicht Du. Dein Anwalt müsste also gegen ihn vollstrecken, nicht Du. Du stehst. allenfalls moralisch in der Pflicht, weil es Dein Anwalt ist, der den ‚Stress‘ hat, aber nicht in der Zahlungsverpflichtung.

Bin allerdings kein Anwalt und hierzu nicht zu 100% sicher, Dein Anwalt und das Gericht können Dir die Antwort aber sicher geben. In den Gerichtsakten steht der Name von dem Rechtspfleger, ruf am Gericht an, die werden Dir zu 100% zuverlässig antworten.

Da Du gegwonnen hast kannst Du grundsätzlich erst mal ruhig schlafen! :wink:

vg
n

1 „Gefällt mir“

Hi Micha,

grundsätzlich ist es so, dass der Prozessgegner, wie im vorliegenden Fall, die Verfahrenskosten zu tragen hat. Das beinhaltet grundsätzlich durchaus auch die eigenen Kosten für den Anwalt. Es ist aber so, dass man zunächst einmal selbst zahlungspflichtig gegenüber dem eigenen Anwalt sein dürfte, sich dann die Kosten von der gegnerischen Partei zurückholen kann.

das Problem dabei ist aber, dass die gegnerische partei Prozesskostenhilfe erhalten hat. Die bekommt man eigentlich nur, wenn man selbst nicht in der Lage ist, diese zu zahlen. Folge kann sein, dass man auf seinen eigenen Kosten sitzen bleibt, wenn die andere Partei nicht in der Lage ist, die Kosten zu zahlen. Da hilft häufig nur ein weiteres Verfahren, was aber bei Mittellosigkeit möglciherweise auch nicht zielführend ist. Grundsätzlich sollte man sich aber immer einen Titel im Rahmen eines Mahnverfahrens/Vollstreckungsverfahrens holen, was Dein Anwalt ja auch gerade durchführt, wenn ich es richtig lese.

Ich würde empfehlen, dass Du Dich einmal mit Deinem Anwalt in Verbindung setzt und mit ihm die Möglichkeiten durchsprichst.

Es stellt sich auch die Frage, inwiefern Du selbst Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast und ob diese ggfls. noch nach Abschluss des Verfahrens beantragt werden kann.

Wie ich immer aus eigenem Schutz anfüge, da ich kein Anwalt bin, kann diese Meinung nur als Meinung gesehen werden und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Viele Grüsse
Eterno

Hallo Micha,

das hast du ja ein richtig interessantes Thema an Land gezogen.
Ich gebe dir völlig Recht: Die Gegenseite muss zahlen. Und ich verstehe auch nicht warum dir dein Anwalt schreibt. Allerdings habe ich eine ähnlich Aktion erlebt nachdem die Gegenseite einen Offenbarungseid geleistet hat! Könnte es vieleicht damit zusammen hängen???

Sorry das ich nicht mehr dazu beitragen kann.

Liebe Grüße

Hi,

genau deswegen: der Anwalt holt sich das Geld von Dir, da Du ihn beauftragt hast und er Dir die Kosten in Rechnung stellen kann und darf. Da der Gegner bereits PKH bekommen hat, ist dort anscheinend wenig zu holen. Das weiß Dein Anwalt auch.
Danach kannst Du über ihn oder durch Vollstreckungsbescheid versuchen, die Kosten von Deinem Gegner zurück zu holen.
Dies ist ein übliche Vorgehensweise: Du musst Deine Anwaltskosten vorab übernehmen, danach vom Verlierer des Verfahrens zurückfordern.
Leider ist das so !

Anwalt selbst bezahlen trotz Kostenentscheid?
Liebe Experten,
vielen Dank für Eure Einschätzungen. Nach der Überwindung der soeben einsetzenden Depression werde ich mal die Anwort des Anwalts abwarten schon mal Geld auf Seite legen. Zum Abschluss gebe ich Euch mal den Brief, den ich dem Anwalt geschrieben habe, um mal die ganze Tragweite der Geschichte deitlich zu machen. Wie sagt mein armeinischer Arbeitskollege immer so schön in solchen Fällen … „Das ist Deutschland!“ …

Dankeschön nochmal an alle Beteiligten

Micha

Sehr geehrter Herr RA …,

mit großer Enttäuschung habe ich Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen.
Ich war bis jetzt der Meinung, dass Sie Ihre Kosten nach dem Gerichtsbeschluss in voller Höhe bei der PKH der Gegenseite abrechnen können.
Denn so habe ich Sie verstanden und dass dies möglich sei, war auch die einzigste Bedingung, die wir vor Ihrer Beauftragung bestätigt haben wollten.
Denn es war uns zum Zeitpunkt Ihrer Beauftragung klar, dass der Kläger völlig mittellos ist. Dies bestätigt sich umso mehr, als dass er bis heute trotz Gerichtsurteil nicht einen einzigen Cent Unterhalt gezahlt oder nachgezahlt hat.
Ich habe wegen diesem Mann nun schon viele tausend Euro Verlust hinnehmen müssen und ich weiß, dass ich auch Ihre hier gestellte Auslagenrechnung von Herrn F… nicht erstattet bekommen werde.

Deshalb bitte ich Sie noch einmal mit allem Nachdruck zu prüfen, ob es möglich ist, Ihre Kosten direkt aus der PKH der Gegenseite begleichen zu lassen. Denn ich habe überhaupt keine Chance, dieses Geld zurückzubekommen.

Sie wissen sicher noch, dass wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln versucht haben, diesen Prozess zu verhindern, um keine Kosten entstehen zu lassen. Diese Bemühungen sind von der Anwältin der Gegenseite vorsätzlich boykottiert worden, nur um eine PKH herbeizuführen. Ich erinnere Sie an unsere mehrmaligen Aufforderungen an die Gegenseite, Ihren Antrag zur Abänderung des Unterhaltstitels beim Jugendamt einzureichen. Diese außergerichtlichen Einigungsversuche, zu denen Sie uns damals geraten haben, hat die Gegenseite vorsätzlich ignoriert und sich erst im PKH-Antrag bzw. der angehängten Klageschrift konkret zur ihren Änderungs-wünschen geäußert.
Ich bitte Sie ernsthaft zu prüfen, ob man die Rechtsanwältin der Gegenseite auf die entstandenen Kosten verklagen kann. Denn genau das werde ich tun, sollte ich Ihre hier vorliegende Rechnung zahlen müssen. Ich werde von Herrn F. seit 18 Jahren um den Unterhalt für Kevin betrogen und jetzt werde ich vor Gericht gezerrt, dort wird zu meinen Gunsten geurteilt und außer einer zusätzlichen Rechnung von über 400 € habe ich wieder NICHTS davon? Ich behaupte, Frau RA St. hat diesen Prozess unnötig und vorsätzlich herbeigeführt, um sich aus der PKH, die Herrn F. im Streitfall gewährt werden musste, zu bereichern. Und ich bin sozusagen der Kollateralschaden … !
Bitte bewahren Sie die Akte zu diesem Fall und den darin enthaltenen Schriftverkehr gut auf. Bitte antworten Sie mir, ob Sie ihre Rechnung irgendwie direkt der Gegenseite aufdrücken können. Wenn nicht, müssen wir uns sowieso über eine Ratenzahlung einig werden.

Mit freundlichen Grüßen …

Hi,
der Brief ist gut; wird aber vorauss. nichts nützen - außer die Ratenzahlung, die wird voraussichtlich von Deinem Anwalt angenommen, der will schließlich sein Geld.
Ganz ehrlich: gerade was Unterhalt angeht ist alles sehr schwierig. Ich habe ebenfalls die Kinder meines jetzigen Mannes mit großgezogen; die ehemalige Ehefrau brauchte keinen Unterhalt zu zahlen. Nach Klage sollte sie zwar zahlen; aber was tun, wenn sie nicht in der Lage ist, zu arbeiten (warum auch immer)? Und wir sind nicht nur auf den gesamten Unterhaltskosten für 2 Kinder sondern auch noch auf den Anwalskosten sitzengeblieben, da Ex (und Mutter der Kinder) dann einfach eV geleistet hat.
Kann Deine Situation nachfühlen, macht einen verdammt sauer und wütend, nutzt aber nix - wir, die wir arbeiten gehen und dafür sorgen, dass die Kinder groß werden, werden dafür noch bestraft.
Sorry und Dir viel Glück bei Deinem Vorhaben, aber viel Aussicht sehe ich da nicht - außer die Anwaltskosten in Raten abzubezahlen.
lG

Hallo michaschmieder, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Hallo Micha,

also wenn er den Prozess verloren und die Kosten zu tragen hat, hast du erst mal nichts zu zahlen. Schon gar nicht, wenn der andere PKH bewilligt bekommen hat. Jetzt weiß ich natürlich nicht, was du mit deinem Anwalt vereinbart hast. Aber für diesen Fall muss er die Rechnung bei der entsprechenden Stelle bei Gericht geltend machen und Kostenübernahme beantragen. Von allem solltest du auf jeden Fall eine Kopie erhalten.

Sollte dein Ex PKH zwar beantragt, aber nicht bewilligt bekommen haben, muss er grundsätzlich erst mal zahlen. Kann er dies nicht, werden die Kosten vom Gericht und von deinem Anwalt bei dir geholt. Du musst dir dann eine volstreckbare Ausfertigung des Urteils oder des Beschlusses ausstellen lassen, damit du dann die Zwangsvollstreckung bei deinem Ex einleiten kannst. Dabei solltest du jedoch bedenken, dass du dafür die Kosten erst mal vorstrecken musst und schlussendlich (sollte dein Ex auch in 30 Jahren nicht zahlen können, denn so ein Titel ist 30 Jahre gültig) bleibst du auf den Kosten sitzen.

Auch wenn ich spät antworte, hoffe ich, dir weitergeholfen zu haben.

Hallo tannengrün,
kannst Du diese Aussage irgendwie verwertbar belegen? Ich finde dazu widersprüchliche Aussagen im Netz.
Micha

Hallo Micha,

also wenn er den Prozess verloren und die Kosten zu tragen
hat, hast du erst mal nichts zu zahlen. Schon gar nicht, wenn
der andere PKH bewilligt bekommen hat. Jetzt weiß ich
natürlich nicht, was du mit deinem Anwalt vereinbart hast.
Aber für diesen Fall muss er die Rechnung bei der
entsprechenden Stelle bei Gericht geltend machen und
Kostenübernahme beantragen. Von allem solltest du auf jeden
Fall eine Kopie erhalten.