Anwalt stellt rechnung von einer rechtssache 2009 ? was tun ?

hallo,

folgende hintergrundgeschichte.

eine person ( bei der HDI vollkasko versichert ) baut ende 2008 einen unfall mit einem einer anderen person ( auto war an diesem tag von der anderen person von europcar ausgeliehen ).

die versicherung der person ( HDI ) gibt ihr eine mitschuld von 50% am unfall und begleicht daher nur diese summe von den gesamtkosten der person.

die person klagt gegen diese annahme und nimmt sich einen anwalt. zwischenzeitlich wird die versicherung gekündigt. im februar 2009 wird auf dem landgericht ein urteil gesprochen das zugunsten der person 70 zu 30 ausgeht. beide parteien nehmen an und die restsumme wird beglichen. da die sache erledigt ist wird die mandantschaft mit dem anwalt gekündigt und das war es dann.

seitdem war nichts mehr zu hören !

nun bekommt die person urplötzlich anfang februar 2014 post vom amtsgericht.

hier steht nun :

in dem rechtsstreit von europcar gegen 1.HDI und 2. name der person
beantragen wir - unter bezugnahme auf die dortige nachricht vom 30.01.14 -

  1. die aufgeführten kosten gemäß § 106 ZPO auszugleichen …usw. und sofort…

  2. erteilung einer vollstreckbaren ausfertigung des kostenbeschlusses.

unten steht ein wert von, sagen wir, 1500 euro.

auf dem schreiben steht die person soll das schreiben zu kenntnis nehmen und eine evtl. stellungsnahme abgeben.

da die person absolut KEINE AHNUNG hat was das soll, hat sie sich nicht weiter um den brief gekümmert und ihn lediglich nur zur kenntnis genommen.

3 wochen später kommt ein weiteres schreiben vom amtsgericht.

dort steht bezogen auf den ersten brief : werden sie im nachgang zu der bereits übersandten kostennote des rechtsanwalts so und so vom datum ersten schreibens um mitteilung der ihnen entstandenen kosten binnen 10 tagen gebeten.

so, nun fragt sich die person was das überhaupt soll ? auf die sache auf die sich das alles anscheinend bezieht ist seit 2009 beendet !?

die person hat VOR diesem ersten brief KEINERLEI post oder schreiben von diesem anwalt erhalten. es steht auch kein grund oder ähnliches drin auf was sich der betrag bezieht und warum die person diesen zahlen soll ?

was also nun tun ? soll die person zahlen ? oder ist das eher eine neue masche um an geld zu kommen. kontakt mit den anwalt bis dato nicht möglich ( wurde 2x versucht anzurufen. ging keiner ans telefon. nur AB )

wer weiss rat ?

Die Person wurde offensichtlich verklagt
So wie es scheint wurde die Person, zusammen mit der HDI, von Europcar verklagt ( Grund unbekannt ).

Hier sind anscheinend kosten entstanden oder es wurde ein Verfahren gewonnen das die Person und die HDI (!?) zu bezahlen hat.

Ich würde hier bezahlen und Ruhe ist. Sicher ist sicher

MfG

Hallo

hier steht nun :

in dem rechtsstreit von europcar gegen 1.HDI und 2. name der person beantragen wir -

Wer ist denn hier ‚wir‘? Die Leute vom Amtsgericht?? Eine Anwaltskanzlei?

unter bezugnahme auf die dortige nachricht vom 30.01.14 -

Und worauf bezieht sich ‚dortig‘, und was war das für eine Nachricht?

  1. die aufgeführten kosten gemäß § 106 ZPO auszugleichen

Wenn man diesen § 106 ZPO durchliest, scheint es ja irgendwie um die verteilung der Prozesskosten zwischen den Parteien zu gehen.

auf dem schreiben steht die person soll das schreiben zu kenntnis nehmen und eine evtl. stellungsnahme abgeben.

da die person absolut KEINE AHNUNG hat was das soll, hat sie sich nicht weiter um den brief gekümmert und ihn lediglich nur zur kenntnis genommen.

Um solche Briefe muss man sich kümmern, besonders wenn da jemand einen vollstreckbaren Beschluss beantragt, sonst wird gegen einen entschieden, und da kann man dann nichts mehr machen. Wenn man nicht weiß, was es zu bedeuten hat, so muss man umgehend anrufen und fragen, was hier zu tun sei, und zwar denjenigen, der den Brief verschickt hat! Das ist das Gericht. Am besten hätte man wohl wieder einen Rechtsanwalt damit beauftragen müssen. Vielleicht wäre die Sache ja längst verjährt gewesen.

Ich denke, es handelt sich um ein gerichtliches Mahnverfahren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Eingeschr…
Bitte sorgfältig lesen.

3 wochen später kommt ein weiteres schreiben vom amtsgericht.

dort steht bezogen auf den ersten brief : werden sie im nachgang zu der bereits übersandten kostennote des rechtsanwalts

Welchen Rechtsanwaltes eigentlich? Des eigenen oder des gegnerischen?
Na egal, das wäre dann jedenfalls schon der Vollstreckungsbescheid des Gerichtes, gegen den anscheinend noch innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Einspruch eingelegt werden kann.

oder ist das eher eine neue masche um an geld zu kommen.

Eine Masche um an Geld zu kommen ist es sicherlich, aber sie ist nicht besonders neu.
Ob der Anwalt vorher Rechnungen geschickt hat, kann ich nicht wissen, wenn Briefe, mit denen man nichts anfangen kann, grundsätzlich nicht weiter beachtet werden. Wenn er keine Rechnung vorher geschickt hat, würde ich stark vermuten, dass seine Forderung längst verjährt ist, und dass er das kürzlich bemerkt hat.

Auf jeden Fall nicht diesen Anwalt kontaktieren, sondern das Gericht, das den Brief verschickt hat. Oder einen ANDEREN Anwalt, der einen in dieser Sache vertritt. Aber SCHNELL!

Wenn dieser zweite Brief allerdings vor mehr als zwei Wochen eingetroffen ist, dann sollte man wohl am besten einfach zahlen.

Viele Grüße

Moin,Moin

Wie sieht es denn mit der Verjährung aus?
2009 - 2013?

woher soll die person wissen auf was sich das ganze bezieht ? sie hat ja sonst keinerlei infos außer diesen 2 briefen erhalten

Wer ist denn hier ‚wir‘? Die Leute vom Amtsgericht?? Eine
Anwaltskanzlei?

ja, ein anwalt von einer kanzlei

Und worauf bezieht sich ‚dortig‘, und was war das für eine
Nachricht?

tja, über diese nachricht hat die person keinerlei kenntnis. wie gesagt, der brief mit der zahlungsaufforderung war eigentlich der erste und einzige kontakt mit diesem anwalt. all die jahre davor gar nichts. wenn jemand verklagt wird, sollte man dies doch mitbekommen, oder ?

Welchen Rechtsanwaltes eigentlich? Des eigenen oder des
gegnerischen?

des gegnerischen, der auch schon den ersten brief verschickte. die person hat keinen anwalt und möchte nach möglichkeit auch keinen ( unkosten )

Wenn dieser zweite Brief allerdings vor mehr als zwei Wochen
eingetroffen ist, dann sollte man wohl am besten einfach
zahlen.

nein, der 2.te brief mit der erinnerung kam am DI diese woche an

was soll die person machen ? auf amtsgericht gehen und die kosten ablehnen ? wie formuliert man sowas am besten ?

oder einfach ignorieren, da es anscheinend verjährt ist ?

Hi, widerspruch einlegen.
" Gegen die Forderung wird wegen Verjährung in aller Form Widerspruch eingelegt".
Die Forderung ist, selbst wenn sie rechtens gewesen wäre, am 13.12. 2013 um 0.00 Uhr verjährt.
Und in Zukunft geht man mit derartigen Schreiben sorgfältiger um und kümmert sich um sowas!
MfG ramses90

die person hat keinen anwalt und möchte nach möglichkeit auch
keinen ( unkosten )

selber schuld.

was soll die person machen ? auf amtsgericht gehen und die
kosten ablehnen ? wie formuliert man sowas am besten ?

ablehnen? was soll das nutzen, wenn man nicht mal weiß, worum es geht?

wie wäre es denn einfach mal mit dem naheliegendsten, wenn man nichts weiß: den rechnungssteller anrufen!

oder einfach ignorieren, da es anscheinend verjährt ist ?

das ist nun wirklich die blödeste idee. war schon beim ersten brief grober unsinn.

mit einem eigenen anwalt wäre das nicht passiert…

" Gegen die Forderung wird wegen Verjährung in aller Form
Widerspruch eingelegt".

danke. das klingt gut. so wird es die person machen :smile:

wie wäre es denn einfach mal mit dem naheliegendsten, wenn man
nichts weiß: den rechnungssteller anrufen!

nachdem man mehrmals es versuchte und nur ein AB dran ging, konnte die person heute diesen anwalt erreichen. seine antwort war kurz und knapp ( gehetzt ). sind prozesskosten die noch zu zahlen sind aus dem damaligen verfahren. man solle zahlen und das wars dann

" Gegen die Forderung wird wegen Verjährung in aller Form
Widerspruch eingelegt".

danke. das klingt gut. so wird es die person machen :smile:

Noch dazu schreiben:
°Weder die Kanzlei noch der Rechtsanwalt haben jemals meine Interessen vertreten, noch wurden sie dazu von mir beauftragt."
ramses90

können solche aussagen nicht negativ gegen einen ausgelegt werden ?

können solche aussagen nicht negativ gegen einen ausgelegt
werden ?

Wenn sie der Wahrheit entsprechen, nicht.

Noch dazu schreiben:
°Weder die Kanzlei noch der Rechtsanwalt haben jemals meine
Interessen vertreten, noch wurden sie dazu von mir
beauftragt."

kannst du mal ganz kurz erläutern, wozu das gut sein könnte?

Wichtig!

" Gegen die Forderung wird wegen Verjährung in aller Form
Widerspruch eingelegt".

danke. das klingt gut. so wird es die person machen :smile:

Den Brief an das GERICHT schreiben, nicht an die Anwaltskanzlei!

Und die nicht verständlichen Zeichen (Buchstaben und Zahlen), die auf dem Umschlag und auf dem Brief stehen, mit angeben! Das ist das Geschäftszeichen, mit dessen Hilfe die Leute im Gericht den Ordner finden können, zu dem der Brief gehört.

woher soll die person wissen auf was sich das ganze bezieht ?
sie hat ja sonst keinerlei infos außer diesen 2 briefen erhalten

Die Person sollte die Sache einem Rechtsanwalt übergeben. Die Person macht den Eindruck, als sei ihr das bürokratische Denken dermaßen ungewohnt, dass es unwahrscheinlich zu sein scheint, dass sie ohne Rechtsanwalt die richtigen Schritte unternimmt.

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Hallo!

Wenn das genau so war, ist es sinnvoll sich rechtzeitig (also nicht am Fristende) an einen Anwalt zu wenden um mit ihm die Sache zu klären, was man tun soll.

Gruß
Tom