Anwalt stellt Telefonat ohne Vertrag in Rechnung - Rechtens?

Hallo,

ich habe mit einem Anwalt wegen einer Rechtssache genau 18 Minuten Telefonat geführt. Nach 15 Minuten sagte er „Wenn Sie das Gespräch schriftlich haben möchten per E-Mail, wird dies 250€ kosten“. Ich sagte „Ich muss meine RV telefonieren, ob die das übernehmen.“ Ich meldete mich 3 Tage später per E-Mail, dass ich mich bedanke, aber die RV die Kosten nicht übernimmt. 10 Tage später bekam ich die Rechnung per E-Mail mit einer Fristsetzung bis 17.04… Ich schreib darauf „Ob, das rechtens ist, mir ein Vertrag nicht vorliegt und ich darüber zuvor nicht über die Kosten informiert worden bin und diese Kosten nicht begleichen werde“. Nun ja, ich erhielt gestern mit Eilsendung am 18.04. vom Amtsgericht zzgl. Auslagen und Gebühren 420€ Rechnung.

Meine Frage: Ist das rechtens? Ist das so normal, wie der Anwalt vorgeht? Was kann ich tun?

Bitte um Hilfe und Info.

LG

DFT
(dont feed the Troll)

Ihm???
WTF?

Hallo!

Du hast doch eine RV, also frage sie jetzt noch einmal.
Sie wird/muss m.E. nach die Kosten eines anderen Anwaltes übernehmen, damit der die Forderung des Anwaltes prüft und ggf. abwehrt.

Mal an Rande: was hast du denn gedacht, dass ein Anwalt gratis berät und sich eine Viertelstunde lang dein Problem anhört und sicherlich auch rechtlich dazu was sagt ?

MfG
duck313

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Lies mal:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-verguetungsanspruch-besteht-auch-ohne-vertrag_124044.html

Ob die Kosten in dieser Höhe in Ordnung sind musst du selber prüfen. Dafür gibt es Gebührentabellen im Netz.

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ich sage mal so: wenn man in einem kaufhaus ist und kundenberatung erhält, kostet das dann was, auch wenn man nicht kauft? nein.
autokauf, kundenberatung, ohne kaufabschluss, kostet das was? nein. die sagen ja nicht „moment, die beratung war nicht umsonst. her mit 50€“. warum aber anwälte dann?
meine sicht: man berät jmd. oder gibt eine hilfetstellung, mit der absicht, ihn zu überzeugen und als kunden zu gewinnen. zeitinvestition für vertragsabschluss. in dem fall als mandat. passiert dies nicht, dann ist die zeit investiert, aber nicht überzeugend.
warum das bei anwälten dann doch bezahlt werden muss, aber bei einem metzger, verkäufer, vertriebler nicht, ist mir spanisch.
lg

Das Kaufhaus verkauft Waren - die Beratung ist Teil des Verkaufsgesprächs. Der Rechtsberater aber verkauft Beratungen - die Beratung ist die Dienstleistung selbst. Und hier greift mE § 612 BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html

warum das bei anwälten dann doch bezahlt werden muss, aber bei einem metzger, verkäufer, vertriebler nicht, ist mir spanisch.

Das ist nicht nur bei Anwälten so, sondern bei allen Arten von Dienstleistungsverträgen (und bei Werkverträgen auch, aber anderer §.) Der Vergleich mit einem Warengeschäft hinkt da auf allen vier Füßen.

Gruß,
Max

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Hallo!

Weil es allgemein üblich und bekannt ist das bestimmte Berufsgruppen nicht kostenlos arbeiten (sogar es nicht dürfen). Das deren Beratung immer kostenpflichtig ist.

Das ist bei den vor Dir genannten Beratungen anderer Art (die man als Kundendienst oder Verkaufsgespräch bezeichnen kann) ebenso allgemein gültig als kostenfrei ansieht, außer es wird mal abweichend etwas anderes gesagt.

Noch einfacher, niemand erwartet bei Dingen wie Du sie aufgezählt hast, dass es etwas kosten wird, bei Anwälten usw. erwartet man das immer.

MfG
duck313

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