Anwalt strafrecht strafrecht

ich fahre taxi in eine grosse stadt in deutschland , ich habe eine mal eine betrunkene männliche fahrgast eingeladen der war zu mir sehr beleidigend von anfang an ich habe ihn zuerst nicht ganz zuernst genommen weil er betrunken ist , wärend der fahrt wurde er noch lauter und agrisiver der saß hinten es war nachts , ich habe angst um meine leben ich habe die fahrt abgebrochen und ihn raus gelassen habe die polizei angerufen weil ich angst hatte die polizei verwiesse mich an die andere polizei dienststelle mit der Begründung die wären für mich nicht zuständig ,habe der fahrgast nach sein ausstieg gebieten er soll mir bitte die fahrt bis dahin zahlen der hat mich beschämpft und beleidigt hat er sich umgedreht und gegangen darauf hin habe ihn 2-3 mieter gefolgt und habe ihn gerufen der soll stehen bleiben und und soll taxi bezhalen der hat sich zu mir umgedreht und hat mich geschlagen ins gesicht habe brellungen und blutige nase habe den festgehalten und habe NOCH EINMAL POLIZEI angerufen und habe gesagt das ich ich blute ob jemanden vorbei kommt , dann kammen die ein kurze moment später mit einen krankenwagen (wenn die polizei zum tatort gekommen sind wie ich alle erste mal angerufen habe hätte er mich der fahrgast nicht verletzt ) ich bin dann ins krankenhaus habe mich untersuchenlassen und bin dann von einen arbeitskollege von krankenhaus abgehollt und zu polizei gebracht um die ärzliche bericht abzugeben habe auch einen anzeige gemacht , habe der polizist gefragt ob es normal ist das der fahrgast taxifahrer schlägt , der POLIZIST sagt mir; NORMALERWEISSE der TAXIFAHRER schlägt zuerst . meine frage ist wie habe ich mich zuverhalten diese eusserung von der polizisten hat auch mein arbeitskollege gehört? der fall legt ca 7monaten zurück .ich habe bis heute noch nicht gehört .

ich bin dann parr wochen später von der polizei eingeladen um eine aussage zumachen ich habe leider festgestellt das der polizist nicht der freund von Ausländer ist der hat meinen aussage sehr agrisiv und negativ dagestellt , habe dann versucht die aussage zu korigieren dann habe ich es ungewolt unterschieben , ich bin keinen jurist ich weisse nicht ob ich es unterschreiben muss oder nicht ?

besteht da nicht unterlassene hilfeleistung seit der polizei ?

wie geht es weiter ? vielen dank in vorraus .

grüß dich erstmal das kann schon mal vorkommen wen du mittig bist zwischen zwei orte das die eine Dienststelle nicht zuständig ist aber die hätten normalerweise dich dort weiterleiten können oder ihre kollegen dort Benarichtigen können.das die polizei negativ eingestellt ist bei der vernehmung ist normal weiß ich aus Erfahrung.am besten ein Anwalt nehmen weil das was du unterschrieben hast auch den Richter vorgelegt wird. der Anwalt kann es noch einsehen und wen du ihm das so berichtes wie du es mir schilders hast du auch gute chancen die Aussage auch zu korregieren und von den betrunkenen schmerzensgeld zuverlangen.nur beil dich damit es gibt in internet auch musterformular für Rechtsanwalt beihilfe lade es dir runter ok

Hallo Sommerwind2011 !
Ich glaube das ich nicht so gute Nachrichten für Dich habe.Gegen die Polizei etwas zu machen wird sehr schwer,die Polizei bekommt leider fast immer Recht.
Wenn Du den Fahrgast wegen Körperverletzung angezeigt hast hättest Du schon lange etwas vom Gericht hören müssen…ich denke das wurde eingestellt.
Wenn Du wirklich etwas erreichen möchtest solltest Du Dir einen Anwalt nehmen.Der wird Akteneinsicht beantragen und Du hast dann auch die Möglichkeit zu lesen was der Fahrgast dazu gesagt hat.
Aber da stehen die Chancen nicht so gut da etwas zu erreichen.Solltest Du aber doch Glück haben muß der Fahrgast alle Deine Kosten bezahlen auch den Anwalt und natürlich auch die Fahrt.
Ich wünsche Dir viel Glück

Hallo…grundsätzlich kann man jederzeit seine Aussage korrigieren. Ich würde an ihrer Stelle erneut zur Polizei gehen und eine ergänzende Aussage machen. Dabei sollte möglichst eine weitere Person anwesend sein. Man kann jemanden zur Vernehmung mitbringen. Ansonsten würde ich einen Anwalt beauftragen.

MfG

In so einem recht komplizierten Fall denke ich solltest Du Dir einen Anwalt nehmen. Denn eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder etwas ähnliches könnte möglich sein. Aber wie gesagt, dies kann Dir ein Anwalt genauer sagen. Eine Rechtsschutzversicherung dürfte auch - zumindest die Kosten der Erstberatung übernehmen.
Sorry das ich nicht wirklich weiter helfen konnte - alles Gute

Hallo,

unterlassene Hilfeleistung durch die Polizei dürfte insgesamt kaum vorliegen.

Eine Zeugenvernehmung sollte man grundsätzlich schon unterschreiben - es besteht ja auch stets die Möglichkeit, handschriftliche Änderungen an dem vorzunehmen, was der Polizeibeamte protokolliert hat. Außerdem kann man steulierte schriftliche Aussagen nachreichen.

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo Sommerwind 2011,

natürlich solltest du deine Aussage bei der Polizei auch unterschreiben, aber nur, wenn da auch steht, was du gesagt hast. Du unterschreibst ja auch keine Rechnung für 100 Euro, wenn es nur 50 Euro gekostet hat. Sollte die Staatsanwaltschaft den Betrunkenen anklagen und der Richter das Verfahren eröffnen, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, zu der du höchstwahrscheinlich als Zeuge geladen wirst. Dann wird natürlich auf deine Aussage, die du bei der Polizei unterschrieben hast, Bezug genommen. Da macht es keinen glaubwürdigen Eindruck, wenn die Aussage vor Gericht wesentlich von der Aussage vor der Polizei abweicht.
Du kannst jetzt sowieso nur abwarten, bis du etwas vom Gericht hörst.
Sollte es bei dir um Schmerzensgeld gehen, musst du eh ein Zivilverfahren anstrengen. Sowas wird im Strafverfahren meistens nicht berücksichtigt. Das ist vom Gesetzgeber auch nicht so vorgesehen.

Viel Glück

kataha

Also ich muss sagen, ich verstehe die Frage nicht richtig, da der Sachverhalt nicht klar dargestellt ist. Vielleicht hat die Polizei sie auch nicht richtig verstanden, als sie angerufen haben. Denn ich muss sagen, ihr deutsch ist sehr schlecht.

Außerdem geht die Anzeige von der Polizei zur Anwaltschaft und wird dort bearbeitet. Die Polizei nimmt den Sachverhalt nur auf und entscheidet nicht, ob etwas stimmt, oder nicht.
Bei Fragen müssen sie sich an die Staats- oder Amtsanwaltschaft bearbeiten, je nachdem wer die Anzeige bearbeitet.