ich fahre taxi in eine grosse stadt in deutschland , ich habe eine mal eine betrunkene männliche fahrgast eingeladen der war zu mir sehr beleidigend von anfang an ich habe ihn zuerst nicht ganz zuernst genommen weil er betrunken ist , wärend der fahrt wurde er noch lauter und agrisiver der saß hinten es war nachts , ich habe angst um meine leben ich habe die fahrt abgebrochen und ihn raus gelassen habe die polizei angerufen weil ich angst hatte die polizei verwiesse mich an die andere polizei dienststelle mit der Begründung die wären für mich nicht zuständig ,habe der fahrgast nach sein ausstieg gebieten er soll mir bitte die fahrt bis dahin zahlen der hat mich beschämpft und beleidigt hat er sich umgedreht und gegangen darauf hin habe ihn 2-3 mieter gefolgt und habe ihn gerufen der soll stehen bleiben und und soll taxi bezhalen der hat sich zu mir umgedreht und hat mich geschlagen ins gesicht habe brellungen und blutige nase habe den festgehalten und habe NOCH EINMAL POLIZEI angerufen und habe gesagt das ich ich blute ob jemanden vorbei kommt , dann kammen die ein kurze moment später mit einen krankenwagen (wenn die polizei zum tatort gekommen sind wie ich alle erste mal angerufen habe hätte er mich der fahrgast nicht verletzt ) ich bin dann ins krankenhaus habe mich untersuchenlassen und bin dann von einen arbeitskollege von krankenhaus abgehollt und zu polizei gebracht um die ärzliche bericht abzugeben habe auch einen anzeige gemacht , habe der polizist gefragt ob es normal ist das der fahrgast taxifahrer schlägt , der POLIZIST sagt mir; NORMALERWEISSE der TAXIFAHRER schlägt zuerst . meine frage ist wie habe ich mich zuverhalten diese eusserung von der polizisten hat auch mein arbeitskollege gehört? der fall legt ca 7monaten zurück .ich habe bis heute noch nicht gehört .
ich bin dann parr wochen später von der polizei eingeladen um eine aussage zumachen ich habe leider festgestellt das der polizist nicht der freund von Ausländer ist der hat meinen aussage sehr agrisiv und negativ dagestellt , habe dann versucht die aussage zu korigieren dann habe ich es ungewolt unterschieben , ich bin keinen jurist ich weisse nicht ob ich es unterschreiben muss oder nicht ?
besteht da nicht unterlassene hilfeleistung seit der polizei ?
wie geht es weiter ? vielen dank in vorraus .