angenommen, ich habe meine Schwiegermutter abgemurkst, ich werde von der Polizei beschuldigt und nehme mir einen Anwalt. Die Beweislage ist äußerst dünn.
Weiter angenommen, ich erzähle dem Anwalt, dass ich die Untat begangen habe, verlange aber, dass er dies vor Gericht leugnet. Also auf unschuldig plädiert, da wie gesagt die Beweislage für die Staatsanwaltschaft schlecht ist und man bei Gericht ja nie weis, was so dabei rauskommt.
Oder, einfacher: kann man einem Anwalt vorschreiben, einen Tatvorwurf zu leugnen, auch wenn dies nicht der Wahrheit entspricht ?
Das Gericht fragt den Angeklagten, nicht dessen Verteidiger nach dem tatsächlichen Geschehen. Außerdem gibt es für einen Verteidiger keinen Grund, dem Gericht zu erzählen, was er weiß oder zu wissen glaubt, ebenso wenig gibt es Grund zur Lüge. Selbst im Plädoyer sagt der Verteidiger nicht „Der Angeklagte war es nicht“, sondern (sinngemäß) „In der Hauptverhandlung konnte die Täterschaft nicht erwiesen werden“, denn nur das zählt.
Da der Anwalt sehr selten Tatzeuge ist und über den Inhalt seiner Gespräche mit dem Mandanten bei Androhung von Freiheitsstrafe keine Auskünfte geben darf, wird kein vernünftiger Mensch auf die Idee kommen, ihn zu der Tat zu befragen. Da gibt es also nichts zu leugnen.
Einen Freispruch zu erwirken, weil die Beweislage dünn ist, das ist aber nun die originäre Aufgabe des Anwalts. Das darf er natürlich tun. Wäre es anders und müsste der Anwalt quasi ausplaudern, was er gehört hat, welcher Mandant würde ihm dann die Wahrheit sagen?
es ist immer gut,wenn der Anwalt so viele Dinge wie möglich erfährt…
Nur so kann er sich ein Bild von beiden Seiten machen…schließlich ist gerade bei Medienwirksamen Strafverfahren oft schon eine Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit erfolgt und die Staatsanwaltschaft unter „Erfolgsdruck“ wird da sicher nicht nach entlastenden Dingen suchen…
Andererseits ist der Rechtsanwalt als Verteidiger seines Mandanten
gleichwohl aber der Strafverfolgung verpflichtet…
Wer ******** gebaut hat,muss nun einmal dafür gerade stehen…
ich hatte es doch bereits geschrieben…wer Mist baut,muss auch dafür gerade stehen…
Ein Strafverteidiger ist nicht dafür da,einen SCHULDIGEN Täter straffrei ausgehen zu lassen…sondern dafür zu sorgen,das auch die
ENTLASTENDEN Beweise und Gründe im Strafverfahren berücksichtigt werden…denn genau deswegen gibt es ja Verhandlungen vor einem Richter…damit eben jeder Fall EINZELN geprüft wird…
ich empfehle dir einmal,ein Amtsgericht zu besuchen und dort den Strafprozessen beizuwohnen…die sind nämlich öffentlicht (bis auf ein paar Ausnahmen)…
ich hatte es doch bereits geschrieben…wer Mist baut,muss
auch dafür gerade stehen…
Das ist jetzt die hehre Moraltheorie.
Ein Strafverteidiger ist nicht dafür da,einen SCHULDIGEN Täter
straffrei ausgehen zu lassen…sondern dafür zu sorgen,das
auch die ENTLASTENDEN Beweise und Gründe im Strafverfahren
berücksichtigt werden…
Ist ein Anwalt nicht immer dazu da, das bestmögliche Ergebnis für seinen Mandanten rauszuholen? Auch wenn das, im Einzelfall, der Freispruch für einen ganz klar Schuldigen ist, sei es auch nur auf Grund eines unwesentlichen Formfehlers?