Anwalt vergisst Kostenfestsetzungsbescheid

Hallo,
mal eine Frage:
Angenommen ein Kläger nimmt seine Klage zurück (vor dem LG) und der gegnerische Anwalt beantragt im Jahr der Klage die Kostenfestsetzung beim LG und sendet diese 2 Monate später dem Anwalt der Klägerin zu und dieser vergisst (oder ähnliches) dem Mandanten dies zuzusenden um die Zahlung zu begleichen und 3 Jahre später (vor Fristablauf natürlich) bekommt die Klägerin Post vom Gerichtsvollzieher zur Androhung der Vollstreckung. Wie ist das zu betrachten? Die Klägerin war ja gar nicht in der Lage Zahlungen zu leisten. (ironie: die Glaskugel, etc, war ja nicht vorhanden). Was kann man indem Fall machen da die Kosten seit 3 Jahren natürlich immens gestiegen sind (Zinsen). Der Anwalt der Klägerin ist seitdem kein Anwalt mehr.
Danke für Antworten

Hallo,

verstehe ich das Richtig: Es gab seit Jahren einen Kostenfestsetzungsbescheid, der war nur bei der Mandantin nicht angekommen?

Zahlen - und ein Vudu-Püpchen für den alten Rechtsanwalt basteln und dieses als Nadelkissen verwenden. Vermutlich wurde dies nämlich vom RA verschlampt.

Kostenfestsetzung vor Gericht ist so ziemlich unumstößlich.

Viele Grüße
Lumpi

Ja, genau, so sieht es aus. 2009 Kostenfestsetzungsantrag und im Januar 2010 Schreiben vom Gegnerischen Anwalt mit dem Schreiben vom Gericht an den Anwalt der Klägerin. Klägerin hat nie das Schreiben erhalten, somit war es nicht möglich zu bezahlen, wie auch…Und was kann man dagegen nun machen?

Und was kann man dagegen nun machen?

Zahlen :frowning:

Hallo,

Und was kann man dagegen nun machen?

Zahlen :frowning:

Na, und wie wäre es mit ‚zahlen und Schadensersatz für Zinsen etc. vom Anwalt fordern‘ anstatt des ‚:frowning:‘?
Dass man zahlen muss, was das Gericht festgesetzt hat, ist doch offensichtlich unstrittig. Und das ändert sich auch genau gar nicht durch die Verzögerung.
Gruß
loderunner

Hallo,

Mahnkosten kann man ja vielleicht noch vom alten Anwalt einfordern, bei den Zinsen wird’s schon schwieriger. Sind Zinsen ein Schaden? Wenn ja, wie hoch - Guthabenzinsen müssen ja gegen gerechnet werden…

Ich denke das lohnt sich nicht…

Grüße

Lumpi

Hallo,

Mahnkosten kann man ja vielleicht noch vom alten Anwalt
einfordern,

Ja, sicher.

bei den Zinsen wird’s schon schwieriger.

Warum denn das?

Sind Zinsen ein Schaden?

Wie kkommst Du darauf, dass es vielleicht keine sein könnten? ALLE Schäden, die durch den Verzug entstanden sind, könnte man hier einfordern.
Und hier ist es ja NOCH einfacher, denn die Gegenseite hat doch genau aufgelistet, was gefordert wird.

Wenn ja, wie hoch - Guthabenzinsen müssen
ja gegen gerechnet werden…

Unsinn.

Ich denke das lohnt sich nicht…

Verschenkst Du gerne Geld? Dann könnte ich Dir meine Kontonummer geben. Oder schick’s mir einfach als Schein im Brief.

Wenn es sich nicht lohnen würde, warum wurde die Frage dann wohl überhaupt gestellt?
Gruß
loderunner

Hallo,

eure Anregungen und so sind gut :smile:

Also mal angenommen, man hat sich mit der Gegenseite geeinigt, dass bei Einmalzahlung die Zinsen entfallen (gut, dazu kommen halt die Kosten für Gerichtsvollzieher, die ja im Rahmen liegen) dann wäre doch der Fisch geputzt und man müsste den eigenen Anwalt nicht mehr um Ausgleich bitten oder ? :smile:

Genau das ist ja das traurige, dass man den Kostenfestsetzungsbeschluss auf diesem Wege erfahren musste und das 3 Jahre später…