angenommen ein Ausbildungssuchender bewirbt sich bei einer kirchlichen Einrichtung um einen Ausbildungsplatz als Krankenpfleger.
Beim Vorstellungsgespräch bekommt er eine mündliche Zusage.
3 Tage vor Ausbildungsbeginn bekommt er eine Absage, die damit begründe ist, dass er konfessionslos ist.
Er fühlt sich dadurch diskriminiert und geht mit diesem Anliegen zum Anwalt.
Der Anwalt kümmert sich um die Angelegenheit und sagt dem Klienten, dass er unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die kirchliche Einrichtung geltend machen kann.
Eine außergerichtliche Lösung wird nicht gefunden, also teilt der Anwalt mit, dass er die Ansprüche auf dem Gerichtsweg geltend mchen will.
Der Klient erhält einige Zeit später ein Schreiben des Anwalts, in dem der Anwalt mitteilt, dass er die Klagefrist versäumt hat und dass der Klient u. U. Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt erheben kann. Desweiteren schreibt der Anwalt, dass er die Angelegenheit gerne noch einmal persönlich mit dem Klienten erörtern will.
Der Klient denkt: Da die tatsächliche Höhe des Schadensersatzanspruches gegenüber der kirchlichen Einrichtung vor Gericht auf Grund der Fristversäumnis des Anwalts nun nicht mehr festgestellt werden kann, müsste er gegenüber dem Anwalt Schadensersatzanprüche in der Höhe erheben können, die, im für den Klienten besten Falle, vor Gericht durchgesetzt werden könnten, geltend machen können. (Also quasi die Höchststrafe für den Angeklagten (die kirchliche Einrichtung))
Der Klient hat allerdings absolut keine Vorstellungen wie hoch diese sein könnten.
In welcher Höhe könnte der Klient Schadensersatz von dem Anwalt erwarten oder fordern?
Was könnte man einem solchen Klienten für das weitere Vorgehen raten?
also sollte ein Klient in einer solchen Lage versuchen Schadensersatzansprüche in Höhe von 3 Gehältern gegenüber dem Anwalt geltend zu machen?
würde es sich dabei um brutto oder nettogehälter handeln?
also sollte ein Klient in einer solchen Lage versuchen
Schadensersatzansprüche in Höhe von 3 Gehältern gegenüber dem
Anwalt geltend zu machen?
würde es sich dabei um brutto oder nettogehälter handeln?
Mangels Rechtsgrundlage und daraus fehlenden Erfolgsaussichten, würde ich die Sache gar nicht weiter verfolgen:
Ein Anwalt, der Klagefristen versäumt, hat vermutlich auch nicht genügend Zeit gefunden, mal einen Blick in das AGG zu werfen, sonst hätte er seinem Mandanten gleich von Rechtsmitteln abgeraten.
Hi,
ich denke die Klage würde sich auch eher darauf begründen, dass die Absage erst 3 Tage vor Ausbildungsbegin stattgefunden hat.
Das die Kirche das kann, ist schon klar. Nur aus meiner Sicht hätte sie die Verpflichung, eine solche Art der Einschränkungen, bei Bewerbern sorgfältig zu überprüfen.
ich denke die Klage würde sich auch eher darauf begründen,
dass die Absage erst 3 Tage vor Ausbildungsbegin stattgefunden
hat.
Das die Kirche das kann, ist schon klar. Nur aus meiner Sicht
hätte sie die Verpflichung, eine solche Art der
Einschränkungen, bei Bewerbern sorgfältig zu überprüfen.
soweit ich das verstanden habe, war bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Arbeitsvertrag geschlossen, oder? Solange ein solcher nicht existiert, bedarf es eigentlich überhaupt keiner „Absage“.
soweit ich das verstanden habe, war bis zu diesem Zeitpunkt
noch kein Arbeitsvertrag geschlossen, oder?
Nunja, es hieß im UP:
„Beim Vorstellungsgespräch bekommt er eine mündliche Zusage.
3 Tage vor Ausbildungsbeginn bekommt er eine Absage, die damit begründe ist, dass er konfessionslos ist.“
Das sehe ich aber schon als entschädigungswürdig. Der Azubi in Spe hätte sich ohne die mündliche Zusage sicher anderweitig beworben, so steht er (vermutlich) erstmal ohne Ausbildungspplatz da.
Fragt sich natürlich, ob die Zusage auch beweisbar ist.
Was die Höhe der eventuellen Entschädigung anlangt: warum sollte das der juristisch vermutlich nicht ausgebildete Azubi selber festlegen müssen? Dafür gibt es doch spezialisierte(?) Anwälte, sowas macht man doch nicht alleine! Zumal die Kosten dieses Anwalts doch wohl die Versicherung des ersten Anwalts ebenfalls übernehmen müsste - korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege.
Gruß
loderunner (ianal)
Nunja, es hieß im UP:
„Beim Vorstellungsgespräch bekommt er eine mündliche Zusage.
3 Tage vor Ausbildungsbeginn bekommt er eine Absage, die damit
begründe ist, dass er konfessionslos ist.“
hier stellt sich natürlich die so oft aufkommende Frage, in wie weit eine Zusage rechtlich verbindlich ist, wenn der Vertrag noch schriftlich geschlossen werden soll, was bei Ausbildungsverträgen ja verpflichtend ist.
Fragt sich natürlich, ob die Zusage auch beweisbar ist.
Ja, das sehe ich auch so. Insbesondere, wenn 3 Tage vor Beginn offensichtlich weder ein schriftlicher Vertrag vorliegt oder gar von beiden Seiten unterschrieben wurde.
Häufig werden zudem Aussagen vorschnell als „Zusagen“ interpretiert.
hier stellt sich natürlich die so oft aufkommende Frage, in
wie weit eine Zusage rechtlich verbindlich ist, wenn der
Vertrag noch schriftlich geschlossen werden soll, was bei
Ausbildungsverträgen ja verpflichtend ist.
Genau da sollte der Hase im Pfeffer liegen, da ein mündlicher Vertrag hier keiner ist.
Genau da sollte der Hase im Pfeffer liegen, da ein mündlicher
Vertrag hier keiner ist.
Dann spinne ich als Laie mal weiter:
könnte man hier evt. mit ‚Treu und Glauben‘ weiterkommen, weil sich der Azubi auf diesen ‚Vorvertrag‘ verlassen hat?
Und, wenn nicht, was ist eigentlich dann von dem Anwalt zu halten, der die Frist versäumt hat und nun quasi zur Klage anstiftet, die aber voraussichtlich gar nichts nutzt und nur Geld kosten wird?
könnte man hier evt. mit ‚Treu und Glauben‘ weiterkommen, weil
sich der Azubi auf diesen ‚Vorvertrag‘ verlassen hat?
Ein VorVERTRAG ist etwas mehr als ein flüchtiges OK, dass der Azubi im Zweifel nicht beweisen kann.
Und da Eintritte sogar mitbestimmungspflichtig sind, halte ich es für ausgesprochen unwahrscheinlich, hier einen Anspruch zu klöppeln.
Und, wenn nicht, was ist eigentlich dann von dem Anwalt zu
halten, der die Frist versäumt hat und nun quasi zur Klage
anstiftet, die aber voraussichtlich gar nichts nutzt und nur
Geld kosten wird?
Mal ein echter Fall aus der echten Praxis:
Neulich hat der Anwalt einer ehemaligen Mitarbeiterin eine Klage eingereicht, weil die Überweisungssummen seiner Mandantin nicht dem auf den Abrechungen ausgewiesenen Brutto einkommen entsprach.
Dass es Dinge wie Steuern und Sozialabgaben gibt, interessierte ihn nicht.
Der Kerl hat „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ auf seinem Türschild stehen…
Neulich hat der Anwalt einer ehemaligen Mitarbeiterin eine
Klage eingereicht, weil die Überweisungssummen seiner
Mandantin nicht dem auf den Abrechungen ausgewiesenen Brutto einkommen entsprach.
Dass es Dinge wie Steuern und Sozialabgaben gibt,
interessierte ihn nicht.
Der Kerl hat „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ auf seinem
Türschild stehen…
Da freut man sich dann um so mehr, dass bis zur 1. Instanz jede Partei ihren Anwalt selber zahlen muss.
Da freut man sich dann um so mehr, dass bis zur 1. Instanz
jede Partei ihren Anwalt selber zahlen muss.
Uns eher weniger, da die Vorsitzende den Anwalt NICHT zum Teufel gejagt hat, sondern jetzt die Abrechnungen für ein halbes Jahre explizit auf jeden Tag aufgebröselt und erläutert haben will (wir zählen zu den Unternehmen, die Mehrarbeitsstunden nicht nur vergüten, sondern selbige unter gewissen Umständen auch noch mit Zuschlägen versüßen).