Anwalt versicherung

Hallo oxana,
tatsächlich ist es so, dass die Wohngebäudeversicherung vom Nachfolger (Käufer! nicht Erbe!) automatisch übernommen wird, wenn er nicht, innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Versicherung, kündigt. Bei Erbschaft des Hauses hat der Erbe kein Sonderkündigungsrecht.

Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser muss nicht zwingend vom Frost her rühren. Ist das Wasser aus dem Wasserboiler selbst bestimmungswidrig ausgetreten muss die Versicherung tatsächlich den Schaden nicht übernehmen. Ist Leitungswasser aus der Wasserzuleitung bestimungswidrig ausgetreten, dann muss die Versicherung den Schaden grundsätzlich übernehmen.

Gegen die Kündigung bzw. die Verweigerung der Schadenregulierung kann Widerspruch eingelegt werden. Grundsätzlich ist es so, dass Ansprüche an die Versicherung innerhalb von drei Jahren gestellt werden muss. Hier ja geschehen.

Lasst euch bitte die Versicherungsbedingungen für euren Vertrag zuschicken. Dort steht auch die Adresse des Versicherungsombudsmannes den ihr anrufen könnt, wenn ihr mit der (Nicht)Regulierung des Schadens durch eure Versicherung nicht einverstanden seid. Sollte das auch nicht helfen, dann wendet euch bitte an einen Anwalt mit Schwerpunkt im Versicherungsrecht. Adressen bekommt ihr über jede Rechtsschutzversicherung oder über den Anwaltsverein.

Ich wünsche euch viel Erfolg!
Gruß
Winni

Hallo, Winni!

Ich bedanke mich sehr. Du hast mir noch eine kleine Hoffnung gegeben.

„Ist Leitungswasser aus der Wasserzuleitung bestimungswidrig ausgetreten, dann muss die Versicherung den Schaden grundsätzlich übernehmen“

Aber Provinzial sagte, dass es egal, dass das Wasser aus dem Zulauf ausgelaufen ist und nicht aus dem Boiler selbst. Für Versicherung ist der Zulauf ein Teil von dem Boiler). Es war Rost und kein Frost und PUNKT! Nicht Zahlen! Aber es ist normal, dass mit der Zeit Innengewinde zwischen Zulauf und Wasserrohr verrostet. Da ist das WASSER DRIN fließt! Mann kann nicht jedes Jahr alles abbauen (Wasserspeicher entleeren) um zu diese Gewinde auf Rost zu kontrollieren. Es ist noch versteckte Mengel.

Ob dieser Versicherungsombudsmann uns helfen kann… werde ich ihm sicher fragen.

Noch mals DANKE!
MfG Oxana

Hallo Oxana Spohr,

Wieso sollte eine Beratung gesetzlich zwingend erforderlich sein? Dafür gibt es keine Grundlage… Wenn eine Beratung erfolgt, dann haftet der Vermittler. Sollte aber der Vertragsabschluss ohne Vermittler zustande gekommen sein (wie in diesem Fall), kann man auch niemanden haftbar machen.

Darüber hinaus hat der nicht versicherte Schaden übrigens nichts mit der bestehenden Unterversicherung zu tun.

Eine Kündigung kann nicht „unbewusst“ erfolgen, dazu gibt es immer ein Kündigungsschreiben.

Grüße

Hallo, alles etwas dumm gelaufen. Ich würde an den Ombusmann der Versicherung schreiben und den Fall schildern . Das Beratungsprotokoll sollte der entscheidende Aufhänger sein. Anschrift müßte auf der Police stehen. mfg K Heinz

Hallo Patrick,

Danke für die Antwort!
Ein Kündigungsschreiben - gibt es, aber nicht immer.
Wir haben keinen bekommen.

Grüße
MfG
Oxana

Hallo, Heinz!
Ich werde dem Versicherungsombusmann doch schreiben. Es gab viele verschiedene Kommentare… Und jetzt bin ich totally verwirrt.
Vielen Dank…
Gute Woche
MfG
Oxana

Sorry, Karl-Heinz!

Hallo,
hierzu kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Lg

hallo…
das ist leider oft der fall bei der provinzial aus der ehemaligen monopolstellung manche v ertreter arbeiten hier auch mit unseriösem druck auf den kunden wenn man ihm sagt die vorversicherung besteht beid er provinzial du musst sie übernehmen,…der kunde hat die möglichkeit seine eigene gesellschaft zu wählen. fristen suind einzuhalten, sonst geht die versicherung über. was das protokoll angeht etc…rate ich hier dringend anwaltliche hilfe einzuholen, eine rechtsschutzversichereung ohne selbstbeteiligung kann ich dann bveim rechtsschutzversicherer nachfragen. manche haben auch ein jurafon wo man sich direkt beraten lassen kann!
good luck

lg
plappermaul

Trotzdem Danke für Antwort!

Hallo, Plappermaul!
Danke für den Rat! Machen wir!