Hallo!
Bitte um fachliche Hilfe
Wir haben eine Gebäuderversicherung bei der Provinzial vom Voreigentümer im November 2007 übernommen. Es ist aber kein Versicherungsvertreter zu uns gekommen. Der Vertrag wurde nur per Post abgeschlossen. Ein Beratungsgespräch fand nicht statt, ein Beratungsprotokol liegt somit auch nicht vor. Das Haus war unterversichert. Die Größe des Hauses war 30 qm zu wenig. Aufgrund eines Wasserrohrbruchs im Keller entstanden durch die anschließenden Trocknungsmaßnahmen Spannungsschäden am Zulauf des Standwasserboilers. Der Zulauf brach irreparabel.
Die Versicherung weigert sich, den Austausch und Arbeiten des Wasserboilers zu bezahlen, mit der Begründung, es sei kein „bestimmungswidriger Wasserbruch aufgrund Frostschäden“ Danach sind wir ohne weitere Benachrichtigungen gekündigt worden, sodaß das Haus unbewusst über 1 Monat unversichert war. Dies haben wir erst bemerkt, nachdem wir eine Gutschrift aus dem verbleibenen Restbetrag vom Verswicherungsbeitrag erstattet bekommen haben.
Kann man gegen Versicherung mit der Option „Gebäuderversicherung ist ohne gesetzlich zwingend erforderliche persönliche Beratung eines Versicherungsvertreters (incl. Beratungsprotokoll)“ in Regreß nehmen?
Haben wir Chancen?
Ich bedanke mich für Ihre fachliche Hilfe!
MfG
Spohr
Leider keinen Plan!
für mimiindi
Cool, wenn man insoweit in Deutschland abgezogt werden kann
Trotzdem danke!!! für die schnellsten Antwort
Hallo,
ich hatte Dir schon in dem Beitrag einige Fragen gestellt, diese sind aber wohl nur nebenbei.
Dein Nutzername könnte auf eine Aussiedlerfamilie schließen. Wenn dem so ist, seit Ihr leider dem deutschen Recht etwas zum Opfer gefallen, da Ihr Euch damit ggf. nicht so ganz auskennt!
Daher hilft Euch nur ein Anwalt.
Ob er allerdings Erfolg haben wird, ist möglich -aber eher fraglich!
Leider kenn ich keine Schreiben der Gesellschaft und auch keine Police dieser, um genaueres sagen zu können.
VG, René
Hallo,
weswegen wollen Sie die Gesellschaft in Regreß nehmen? Der Schaden war nicht versichert. Somit sind auch die Folgeschäden nicht versichert. Egal jetzt erst einmal wie das alles so abgelaufen ist und was nicht für die Provinzial spricht. Es ist auch unerheblich für diesen Schaden, das evtl. eine Unterversicherung bestand. Die qm werden zwar bei der Ermittlung des Wertes 1914 herangezogen, bedeutet ab nicht zwingend das tatsächlich eine Unterversicherung bestand.
Letztlich muss sich Oxana auch sagen lassen, dass sie sich einfach nicht gekümmert hat. Sie hat doch sicher einen Vertreter/Makler, der sie in Versicherungsfragen berät. Da geht man doch zu dem hin und teilt ihm mit, dass man sich ein Haus gekauft hat, wenn man es schon nicht vorher sinnvollerweise getan hat. Wenn sie ein Auto kauft, fährt sie doch auch nicht einfach los, sondern geht vorher zur Versicherung…ich denke, da haben Sie keine Chance
Hallo,
ich frage mich für was die Versicherung in Regreß genommen werden soll?
Es ist gesetzlich geregelt, dass Gebäudeversicherungen auf den Erwerber übergehen und dieser dann ein Sonderkündigungsrecht hat, dazu braucht es keinen Vertreter, kein Beratungsgespräch oder irgendwas. Es gibt auch folglich keine zwingende Beratungsdokumentation und bei laufenden Verträgen auch (eher) keine Beratungsverpflichtung des Vermittlers.
Zum Schaden: Sollte der Schaden am Wasserboiler nachweislich durch den vorangegangenen Leitungswasserschaden an einem anderen Rohr bzw. die Folgen daraus entstanden sein, müsste m.E. eine Entschädigung erfolgen. Von der Beschreibung her glaube ich aber, dass der Nachweis schwierig ist (Welche Spannungsschäden am Boiler durch Trockungsmaßnahmen verursacht, häää?).
Letztlich hat auch die Versicherungsgesellschaft das Recht zu kündigen. Die Kündigung muss zugehen. Üblicherweise wird dies per Einschreiben mit Rückschein sichergestellt.
Ich sehe also wenig Chancen,
viele Grüße
Andreas
Hallo,
das Gesetz sieht vor, dass bei Verkauf des Objektes, die Versicherung übernommen wird. Der Käufer hat innerhalb von 4 Wochen nach Eigentumsübertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Durch die Übernahme entsteht jetzt keine Haftung wegen fehlender Beratung. Die Übernehme ergab sich durch das Gesetz. Sie selbst sind verantwortlich für ihren Versicherungsschutz. Sie kaufen „wie gesehen“. Somit hätten Sie sich fragen müssen, ob ihr neu erworbenes Objekt ausreichend und richtig versichert ist. Ggf hätten Sie dann einen Versicherungsberater anfordern müssen oder hätten sich an einer geeigneten Stelle beraten lassen. Durch den Eigentumsübertrag entsteht keine Beratungsverpflichtung seitens der Versicherung.
So wie Sie beschreiben, ist der entstandene Schaden nicht teil des bestehenden Versicherungsumfangs. Somit wird dieser auch nicht bezahlt. Man könnte sich fragen, ob evtl. ein aktueller Versicherungsschutz dies reguliert hätte. Aber nützen tut es Ihnen letztendlich nicht. Ich befürchte Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Also wenn man ein Haus erwirbt und der bisherige Besitzer hatte auch eine Wohngebäudeversicherung dann geht diese AUTOMATISCH auf den neuen Erwerber, in diesem Sinne Sie, über. Nur dafür muss erstmal keine Beratung oder ein Protokoll stattfinden. Von der Hauptstelle bekommen Sie dann normalerweise ein Info Schreiben, was man als Erwerber alles machen kann und soll. Nach Grundbuchumtragung erhalten Sie dann auch die Police wo auch alle Versicherungssummen drin stehen. Entweder hat der Vertreter sich bewusst nicht gemeldet oder er hatte Ihre Telefonnummer nicht, den Fall habe ich oft auch. Aber wie gesagt: beim Erwerb erhalten Sie Infos und Police mit allen Angaben und wenn Sie unsicher waren, hätten Sie ja auch Kontakt zum Vertreter aufnehmen können, allein aus eigenem Schutz.
Wegen dem Schaden: Ich würde selber erstmal den Trocknungsschaden als Folgeschaden vom Rohrbruch ansehen, aber genau kann ich Ihnen das nicht sagen, ich bin kein Schaden-Sachbearbeiter und auch nicht bei der Provinzial. Ich würde da an Ihrer Stelle mit den beteiligten Personen mal Kontakt aufnehmen, also die Person, die den Schaden aufgenommen hat ( Vertreter?! ), dann den Schadensachbearbeiter ( Name und Telefonnr. stehen immer auf den Schreiben zum Schaden ), und wenn alles nichts hilft, würde ich einen Anwalt fragen.
Ich hoffe, ich konnte helfen!
Lieben Gruß
missbeautiful
Danke, Rene!
Ich bin hier die Aussiedlerin . Mein Mann ist aber „pure“ Deutscher. Ich habe ihm damals vetraut die Sachen zu erledigen…
Jetzt muss ich voll dafür bezahlen
MfG Oxana
Hallo,
im Grundgesetz steht „Eigentum verpflichtet“. Wenn Sie sich ein Haus kaufen müssen SIE sich darum kümmern, dass dies gut und richtig versichert ist - genauso wie beim Autokauf.
Wenn Sie sich also nicht um ihre Werte kümmern und nciht den übernommenen Vertrag, den Sie binnen 4 Wochen nach Übernahme hätten kündigen können, entweder überprüfen oder kündigen, dann SORRY aber selber schuld.
Das ist die fachlich einzige und richtige Antwort, die ich Ihnen geben kann.
Danke für Ihre Bewertung! Sehr geholfen. Leider für alle rechtliche Sachen mein deutsche Mann zuständig war… Ich habe damals nicht so viel vestanden. Aber jetzt!
Danke, Andreas!
ÜBLICHERWEISE wird dies per Einschreiben mit Rückschein sichergestellt. Ist aber keins da. Wir haben die Kündigung per einfache Post bekommen!
Grüße zurück
MfG Oxana
Hallo,
eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Mitteilung. Im Zweifelsfall hat das der Kündigende (die Versicherung) nachzuweisen.
Brächte für den Schaden nichts, wenn man diese Karte spielt und letztlich sind die unverbrauchten Beiträge ja angekommen.
Viele Grüße
Andreas
Hallo! So wird mann abzockt!
Gute Versicherung soll ihre Kunden betreuen (so gesetzlich vorgeschrieben!)
Alle anderen Versicherungen erscheinen bei uns mindestens ein mal im Jahr um die Policen zu prüfen!
In diesem Fall „SUPER PROVINZIAL“ hat nur Geld kassiert!
Danke liebe missbeautiful!
Ich verstehe nicht so viel in Deutschen Recht. Um alles hat mein deutsche Mann damals gekümmert… Gestern hat sein Anwalt uns mitgeteilt, dass er kann Sinn sieht mit der Versicherung zu kämpfen.
Ich fühle mich schrecklich.
Aber trotzdem DANKE für Ihre Antwort
MfG Oxana
Sie sind doch PROFI!
Wie soll ich wissen, dass die Police richtig gemacht worden? Deswegen waren die Versicherungsberater/innen verpflichtet ein Beratungsprotokoll auszufühlen? ODER?
Hallo Andreas!
Aber das Haus war über ein Monat dadurch nicht versichert
Ist das gesetzlich erlaubt?
OK, ich versuche es nochmals. Sie haben geschrieben, dass Sie den Vertrag nur übernommen haben. Sie haben sich nicht informiert. Sie haben keinen Berater kommen lassen und Sie haben sich kein Gegenangebot machen lassen.
Daher haben Sie logischerweise auch kein Beratungsprotokoll, weil sie ja keine Beratung hatten. Das ist doch der gleiche Fall, wenn Menschen zu Direktversicherungen gehen - um die Provision für den Berater zu sparen. Das ist auch sparen am falschen ORt.
Und eben weil Sie nicht wissen können als Amateur ob die Police richtig ist oder nicht, wäre es Ihre Aufgabe gewesen sich beraten zu lassen.
Das haben Sie nicht getan und versäumt. Wenn also jetzt der Schaden da ist, können Sie auch niemanden dafür zur Verantwortung ziehen.
Tut mir leid, aber manchmal ist die Wahrheit grausam.
Sie sind doch PROFI!
Wie soll ich wissen, dass die Police richtig gemacht worden?
Deswegen waren die Versicherungsberater/innen verpflichtet ein
Beratungsprotokoll auszufühlen? ODER?
Hallo Andreas!
Aber das Haus war über ein Monat dadurch nicht versichert
Ist das gesetzlich erlaubt?
Hallo,
eine gesetzliche Versicherungspflicht für Gebäude gibt es nicht (gab´s teilweise ganz ganz früher mal),
viele Grüße
Andreas
Danke für Ihre Mühe!
Die Wahrheit ist nicht grausam. Mein Leben aber schon!
Schade, dass ich allein mit allem klar kommen muss.
Vetraueun Ihren Ehe, aber kontrolieren! Ich werde langsam PHILOSOPHIN!
Ich wünsche Ihnen eine gute Wochenende!
MfG Oxana