Anwalt - versteckte Kosten im Vertrag ?

Hallo!
Ich habe ein Schreiben von meinen Anwalt bekommen, jedoch fehlt es mir etwas an Transparenz, deshalb wuerde ich mir gerne eine weitere Meinung vom Experten einholen.

Was heisst unter Punkt 1 „Berechnung nach Gegenstandswert“ ?
Unter Punkt 2 „Das Resthonorar wird zwei Wochen nach Erhalt einer gesonderten Rechnung zur Zahlung fällig.“ Wie kann ich mir sicher sein, dass das Resthonorar nicht jetzt auf einmal den vereinbarten Preis von 900 Euro uebersteigt? ( Nach seiner Aussage: Prozessgewinn = Kosten 200 Euro, Prozess verloren = 900 Euro)
Punkt 3: Wir haben wie oben die Kosten besprochen jedoch nur telefonisch, kann man sich auf sowas stuetzen falls die Kosten weit hoeher sind als vereinbart ? Ich habe ja keine Belege dafuer, sprich irgendwas Schriftliches, sondern nur verbal mitgeteilt bekommen.

Vielen, vielen Dank !

Vergütungsvereinbarung

  1. Für die Prüfung der Angelegenheit, die Stellung des Antrags auf Zulassung außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen und das Betreiben des außerge-richtlichen Verfahrens sowie gegebenenfalls das Einstweilige Verfahren und das Klageverfahren gerichtet auf die Zulassung zum Studiengang xxxxxxx im Wintersemester 2010/2011 an der TU ist die nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallende Vergütung (Berechnung nach Ge-genstandswert) zu zahlen.

  2. Ein Vorschuss in Höhe von 100,- EUR ist bis zum 10.09.2010 auf das vorbe-nannte Kanzleikonto zu überweisen. Das Resthonorar wird zwei Wochen nach Erhalt einer gesonderten Rechnung zur Zahlung fällig.

  3. Die Parteien bekennen, die vorgenannten Bestimmungen anlässlich der am 24.08.2010 telefonisch stattgefundenen Besprechung im Einzelnen ausge-handelt zu haben.

hallo usui,
damit ich dir helfen kann musst du mir erklären worum es sich wirklich handelt mfg

hallo usui,
damit ich dir helfen kann musst du mir erklären worum es sich
wirklich handelt mfg

Hallo !
danke fuer die schnelle Antwort. Es geht um eine Studienplatzklage. Weiteres ist mir in dem Sinne auch nicht bekannt. Das ist das ganze Schreiben, ich soll es unterzeichnet zurueckschicken.

mfg

kein Problem.

gehen sie am besten zu einem guten anwalt und fragen sie nach Auskunft werden sie verklagt?

kein Problem.

gehen sie am besten zu einem guten anwalt und fragen sie nach
Auskunft werden sie verklagt?

Ich habe den eindruck, dass ich nicht mehr Auskunft bekomme. Weil habe mit den Anwalt schon 3 mal telefoniert und es kommt immer dasselbe heraus. Prozessgewinn 200 euro, verlieren 900 euro etc.

ok das kenne ich haben sie jemanden verklagt oder wurden sie angeklagt?

Naja,also ich sehe das mal so,du besitzt keinerlei Ahnung was jetzt kommt.

Vergiß jetzt mal den Brief ! Du gehst zum Anwalt oder Gericht. Du hast ein Auto gekauft,das ging direkt kaputt,also Anwalt und Gericht.Jetzt hat der Auto einen Wert von 3000.- Euro.In einer Liste,kann man im Internet einsehen unter - Gericht - suchen,wird dann ein Wert herausgenommen und von dem bekommt der Anwalt seine festen Prozente.ACHTUNG jetzt kommt es Dicke.
Dein Anwalt spricht von 900 .- Euro bei Gewinn und 200.- bei Pech. Gaaaaanz Toll ! Die gleiche Liste gibt es auch für Gerichtskosten. Nu pass auf !! 900 .- Euro kriegst du bei Gewinn, 200.- Euro plus Gerichtskosten wenn es in die Hose geht.-- So ist es aber nicht.
Da die Gerichtskosten bei ca 300.- Euro liegen,wird man hier den Gewinn von 200.- Euro belächeln.
Wenn du jetzt Glück hast, und ein Richter sehr,sehr gute Laune hat ,sieht er deine Papiere durch und wenn die Sonne drei Tage scheint,gibt er ein Urteil ab.Bei Regenwetter bist du in 10 Minuten wieder draußen.
Entweder abgeblockt,keine Lust, du bist dumm ,oder man bürdet dir ,und das ist meist so ,einen Vergleich auf.
Der Vergleich ist dann ungefähr so: 900.- zu 200.- Euro ergibt eine Zusage von 400 .- Euro , die " Kosten " übernimmt die Gerichtskasse.
Und das ist der Knackpunkt.
Du gehst mit 400.- Euro aus dem Gericht und lachst ,aber nicht lange.Da die Gerichtskasse nichts mit dem Gericht zu tun hat,kommen diese nach ein paar Monaten und verlangen von dir die entstandenen Kosten.
Dann haben wir 400.- Euro minus 300.- Euro bleiben 100 .- Euro. Und dann kommt noch dein Anwalt.
So jetzt mach das Ganze mal mit deinen Zahlen und überleg mal genau ,ob sich die Sache finanziell lohnt.Vergiß hierbei nicht die Zusätzlichen Kosten.Der Anwalt bekommt nach Liste sein Geld.Je höher der Streitwert,desto höher sein Lohn — für die Sache.Hinzu kommen dann Telefongebühren,Briefe ( die sind teuer ) ,Besprechungstermine ( aber Hallo )die Fahrtgebühren,Abwesendheit von der Kanzlei,eventuell Zeugengeld ( ist auch Kräftig bei Verdienstausfall und langer Anfahrt ).Darum verlangt dein Anwalt auch eine Restgebühr.Wissen kann dies vorher keiner,daher Abrechnung zum Schluß !!
Was ich die raten kann – verlass dich nicht auf deinen Anwalt.Suche selber nach Beweisen,Rechtslagen und forsche selber nach.Dreh alles 10 mal um und suche.Selbst Leute im Amt und Papiere , Dokumente,Notarpapiere – einfach alles ,irgendwo ist vielleicht ein Fehler. Sogar ein Notar schreibt nur auf ,was man ihm vorgibt. Ob es rechtlich vertretbar ist ,interessiert ihm nicht und er haftet auch nicht.
Ehrlich gesagt, vergiß deine Sache.Wenn dein Anwalt 900.- Euro bekommt - ha ,das Ding ist viel zu klein…
Aber bei einem Gewinn bekommt er eigendlich von dir keinen Cent ,sondern vom Gegner.
Und vergiß nie die Zeit. Für 900.- Euro muß das Ding schnell durch sein.Wenns hin und her geht arbeitet er nicht Umsonst !! Und 900.- Euro sind schnell verbraucht.
Viel Spaß beim Grübeln.

Hallo!
leider kann ich dir nicht weiter helfen tut mir leid kenne mich nicht aus viel erfolg

Hallo, schreiben Sie alles an die Rechtsanwaltskammer und beschweren Sie sich über den und sie können ihn auch anzeigen bei der STA, bzw sich vorher auch in der Rechtsantragstelle erkundigen, ob die auch denken, daß diese Rechnung zu hoch, nicht richtig ist. Die Rechtspfleger können das gut einschätzen, da sie auch immer Kostenfestsetzungen machen. Wenn die auch sagen, die rechnung ist nicht ok, ihn dann anzeigen bei der STA und Beschwerde an Anwaltskammer schreiben. Korrekte Anwälte in Köln sind Rainer Klocke und sein Team und [Name auf Wunsch des Verfassers entfernt] und die Anwälte der Verbraucherberatungen.

Hallo!
Ich habe ein Schreiben von meinen Anwalt bekommen, jedoch
fehlt es mir etwas an Transparenz, deshalb wuerde ich mir
gerne eine weitere Meinung vom Experten einholen.

Was heisst unter Punkt 1 „Berechnung nach Gegenstandswert“ ?
Unter Punkt 2 „Das Resthonorar wird zwei Wochen nach Erhalt
einer gesonderten Rechnung zur Zahlung fällig.“ Wie kann ich
mir sicher sein, dass das Resthonorar nicht jetzt auf einmal
den vereinbarten Preis von 900 Euro uebersteigt? ( Nach seiner
Aussage: Prozessgewinn = Kosten 200 Euro, Prozess verloren =
900 Euro)
Punkt 3: Wir haben wie oben die Kosten besprochen jedoch nur
telefonisch, kann man sich auf sowas stuetzen falls die Kosten
weit hoeher sind als vereinbart ? Ich habe ja keine Belege
dafuer, sprich irgendwas Schriftliches, sondern nur verbal
mitgeteilt bekommen.

Vielen, vielen Dank !

Vergütungsvereinbarung

  1. Für die Prüfung der Angelegenheit, die Stellung des Antrags
    auf Zulassung außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen und das
    Betreiben des außerge-richtlichen Verfahrens sowie
    gegebenenfalls das Einstweilige Verfahren und das
    Klageverfahren gerichtet auf die Zulassung zum Studiengang
    xxxxxxx im Wintersemester 2010/2011 an der TU ist die nach
    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallende Vergütung (Berechnung
    nach Ge-genstandswert) zu zahlen.

  2. Ein Vorschuss in Höhe von 100,- EUR ist bis zum 10.09.2010
    auf das vorbe-nannte Kanzleikonto zu überweisen. Das
    Resthonorar wird zwei Wochen nach Erhalt einer gesonderten
    Rechnung zur Zahlung fällig.

  3. Die Parteien bekennen, die vorgenannten Bestimmungen
    anlässlich der am 24.08.2010 telefonisch stattgefundenen
    Besprechung im Einzelnen ausge-handelt zu haben.