hallo!
besteht die möglichkeit, den anwalt zu wechseln, obwohl bereits eine klage eingereicht wurde?
kann man jederzeit den anwalt wechseln?
bezahlt die rechtsschutzversicherung auch weiterhin, den neuen anwalt?
bitte um antworten.
vielen dank.
gruß
hallo!
besteht die möglichkeit, den anwalt zu wechseln, obwohl bereits eine klage eingereicht wurde?
kann man jederzeit den anwalt wechseln?
bezahlt die rechtsschutzversicherung auch weiterhin, den neuen anwalt?
bitte um antworten.
vielen dank.
gruß
hallo!
Guten Morgen!
besteht die möglichkeit, den anwalt zu wechseln, obwohl
bereits eine klage eingereicht wurde?
Ja.
kann man jederzeit den anwalt wechseln?
Ja.
bezahlt die rechtsschutzversicherung auch weiterhin, den neuen
anwalt?
Das kommt darauf an, was vereinbart worden ist. In aller Regel zahlen Versicherer keinen Cent mehr als notwendig.
bitte um antworten.
Das ist zwar hier unüblich,aber nun gut, ausnahmsweise.
hallo!
bezahlt die rechtsschutzversicherung auch weiterhin, den neuen
anwalt?
die meisten rechtsschutzversicherer haben durch ihre AGB die ersatzfähigkeit von durch einen anwaltswechsel entstehende mehrkosten ausgeschlossen. das heißt aber zunächst nur, daß sie mit sicherheit nicht diejenigen weiteren kosten tragen, die durch die beauftragung des neuen anwalt entstehen, z.B. kopierkosten der alten handakte für die anwaltliche handakte des neuen (wird schnell höher als man denkt !). die rechtsschutzversicherung wird sich auch weigern nochmals eine geschäftsgebühr zu zahlen bzw. die prozeßgebühr (doppelt)zu zahlen, sofern letztere bereits entstanden ist. diese wird der neue anwalt sich ggf. vom versicherungsnehmer holen und etwa eine terminsgebühr oder kostenn für weitere instanzen von der rechtsschutzversicherung.
unterm strich: verkorkste idee…