Hallo!
Person A hat bei einem Anwalt diverse Unterlagen liegen um gegen Personen B, vorzugehen. Nun kommt Person A zu Ohren, dass der Anwalt der die Sachen von Person A verhandelt hat, aus der Praxis ausgeschieden ist und die Verfahren von Person A zu Personen B nun ein andere RA macht.
Hätte Person A nicht darüber informiert werden müssen und ist es allgemein gültig, dass nun die Verfahren von Person A von einem ganz anderen RA, als mal beauftragt weitergeführt werden oder hat Person A da nicht ein Mitspracherecht ??
Gruß
BelRia