Anwalt wechsel !

Hallo!

Person A hat bei einem Anwalt diverse Unterlagen liegen um gegen Personen B, vorzugehen. Nun kommt Person A zu Ohren, dass der Anwalt der die Sachen von Person A verhandelt hat, aus der Praxis ausgeschieden ist und die Verfahren von Person A zu Personen B nun ein andere RA macht.

Hätte Person A nicht darüber informiert werden müssen und ist es allgemein gültig, dass nun die Verfahren von Person A von einem ganz anderen RA, als mal beauftragt weitergeführt werden oder hat Person A da nicht ein Mitspracherecht ??

Gruß
BelRia

Hallo

Hätte Person A nicht darüber informiert werden müssen

Nun, müssen nicht, aber es wäre wohl anständig gewesen.

und ist
es allgemein gültig, dass nun die Verfahren von Person A von
einem ganz anderen RA, als mal beauftragt weitergeführt werden
oder hat Person A da nicht ein Mitspracherecht ??

Naja, meist wurde ja nicht ein bestimmter Anwalt, sondern die Kanzlei beauftragt (kommt darauf an, was in der Vollmacht steht). In diesem Fall ist es normal, andernfalls wäre eine Vertretung gar nicht möglich.

Gruß
Dea