Anwalt wechseln

Hallo!
wie ist es denn wenn man mitten in einem heftigen Rosenkrieg ist, und man in nur einer Sache den Anwalt wechseln möchte?
In allem anderen den bisherigen Anwalt behalten und in der Sache Umgang Kind einen anderen Anwalt haben möchte, weil man sich bei seinem derzeitigen Anwalt nicht gut aufgehoben fühlt? Ist das ohne weiteres möglich, oder muss man bis zur Scheidung alles vom gleichen Anwalt geregelt haben?

Guten Tag,

der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Auch kann der Mandant den Inhalt und Umfang das Mandatsverhältnisses bestimmen. Wenn der Mandant dem Anwalt also mit bestimmten Bereichen einer Scheidung nicht mehr beauftragen will, so muss sich der Anwalt daran halten und sein Mandant insoweit beenden. Etwas Problematisch ist es nur, wenn schon alles vor Gericht ausgestritten wird. Aber möglich ist es auch in dieser Konstellation.

Zu beachten ist aber, dass ein Anwaltswechsel, auch wenn er nur bestimmte Bereiche einer Scheidung betrifft, immer kostentechnische Konsequenzen für den Mandanten nach sich zieht. Über diese sollte man sich vor dem Wechsel eingehend und ausführlich informieren und ggf. auch beraten lassen.

Guten morgen ahnungslose Ehefrau

Da in D ein Anwalt i.d.R. nach dem Streitwert seine Gebühren verlangt und nicht nach dem Ergebnis bzw. Erfolg, ist ein Anwaltswechsel ggf. teuer.

Denn der alte Anwalt wird trotz Erfolglosigkeit die Gebühren gemäß Streitwert auch für das gewechselte Anliegen verlangen, wenn er beraten hat, vor Gericht aufgetreten ist und Schriftsätze verfasst hat; plus Auslagenpauschale.

Viele Grüße

wolla61