Hallo,
ist es möglich bei Bezug von o.g. Hilfen den Anwalt zu wechseln? (Sozialrecht)
Ein Anliegen ging 2 mal vor das Sozialgericht, 2 mal bekamen man Recht. Es erging im Juli ein Beschluss des SG und an das wird sich seitens der Gegenpartei nicht gehalten.
Man bekommt keine Rückmeldungen mehr vom Anwalt, es werden keine Emails beantwortet oder Anrufe getätigt. Schaut man in der Kanzlei vorbei, heißt es er ist nicht zu sprechen, er würde zurück rufen. Es passiert aber nichts.
Gibt es da eine Möglichkeit oder muss das an einer besonderen Stelle beantragt werden?
Vielen Dank für Rückmeldungen!