Anwalt wechseln bei Bezug von Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe?

Hallo,

ist es möglich bei Bezug von o.g. Hilfen den Anwalt zu wechseln? (Sozialrecht)

Ein Anliegen ging 2 mal vor das Sozialgericht, 2 mal bekamen man Recht. Es erging im Juli ein Beschluss des SG und an das wird sich seitens der Gegenpartei nicht gehalten.

Man bekommt keine Rückmeldungen mehr vom Anwalt, es werden keine Emails beantwortet oder Anrufe getätigt. Schaut man in der Kanzlei vorbei, heißt es er ist nicht zu sprechen, er würde zurück rufen. Es passiert aber nichts.

Gibt es da eine Möglichkeit oder muss das an einer besonderen Stelle beantragt werden?

Vielen Dank für Rückmeldungen!

Hallo,

ja, es ist möglich bei Prozesskostenhilfe den Anwalt zu wechseln.

Nur muss man dafür dann erst einen Anwalt finden, der sich darauf einlässt,
und sich mit der nichtverbrauchten Zahlung zufrieden gibt.

Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit, dass der Mandant die restlichen Kosten übernimmt.

Gruß Merger

Hallo,

ein Wechsel ist trotz Beiordnung natürlich jederzeit möglich.

Allerdings kann nur ein Anwalt über die Prozesskostenhilfe abrechnen.

Dies würde dann aber zum Beispiel bedeuten das der alte Anwalt komplett bezahlt werden würde und der neue Anwalt sich dann anstelle des alten Anwaltes beiordnen lässt.-