Anwalt wechseln

Hallo,
wenn man einen Anwalt hat, der sich durch Nichtstun „auszeichnet“, kann man dann einfach einen Anderen mit dem Fall beauftragen oder könnte es dann Probleme geben?

Grüße
Lenny

Hallo,

man kann soviele Anwälte beauftragen, wie man will. Probleme wird es nur geben, wenn man nur einen Anwalt bezahlen will, denn Anspruch auf Bezahlung haben sie alle einzeln. Man kann aber den zweiten Anwalt „verwenden“, um sich mit dem ersten über dessen Ansprüche zu streiten…

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Hallo,
das ist schonmal gut zu wissen- demnach kann man also durchaus ohne lange Krisengespräche einfach zum nächsten gehen (?). Das wäre in diesem Fall wohl das Beste…

Gruß & Dank
Lenny

Ja, aber die Anwälte essen alle am selben Tisch. Es sind immer noch Kollegen und das wollen sie auch bleiben. Ob du da besser fährst ist fraglich.

Torx

Da aber sicher eine Beratung statgefunden hat wird dir der Anwalt dem du das Mandat entziehst 0,3% der Streitsumme + 20 Euro Schrift und Telefonpauschale zuzüglich Steuer berechnen.

Du musst hier dann schon dessen nichtstun beweisen und ihm vor der Rechnungsstellung klar machen warum du dies tust.

Solbald er dir eine Rechnung gestellt hat will er auch sein Geld. Gegen einen Anwalt klagen ist meist ein Irrding. Du musst dich also vorher mit Ihm einigen das es so nicht geht. Das sollte auch wachrütteln und du wirst sehen wie schnell er zu Werke geht. :smile:

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Hallo!

Da aber sicher eine Beratung statgefunden hat wird dir der
Anwalt dem du das Mandat entziehst 0,3% der Streitsumme + 20
Euro Schrift und Telefonpauschale zuzüglich Steuer berechnen.

In welchem Land gilt das?

Du musst hier dann schon dessen nichtstun beweisen und ihm vor
der Rechnungsstellung klar machen warum du dies tust.

  1. Beratung ist schon kein Nichtstun
  2. Wer das Geld will, muss auch sein Tun beweisen!