Hallo,
nehmen wir mal folgenden Fall an:
Wegen Scheidung wurden von einem Ehepaar alle Unterlagen eingereicht. Der Rechtanwalt bearbeitete den Fall, jedoch nicht abschließend. Der Anwalt ist plötzlich nicht mehr auffindbar, weder telefonisch noch postalisch, noch über die Rechtsanwaltskammer, Büro war von heute auf morgen leer. Damit waren auch alle Unterlagen und das bisher gezahlte Honorar futsch. Da die Sache bisher noch nicht vor Gericht war, können die betroffenden Parteien gar nix weiter tun als sich nen neuen Anwalt zu suchen und die Sache von vorn zu beginnen. Was passiert mit den Unterlagen (Datenschutz)? Lohnt es sich Gedanken drüber zu machen und da was zu unternehmen, Klage gegen den Anwalt der unauffindbar ist, Kostenrückforderung, Schadenersatz etc.? Und wie klagen (wenn überhaupt möglich) die Parteien eine Zeitverzögerung der Scheidung ein? Dauert schließlich so ne Sache und beide haben neue Partner und wollen wieder heiraten… Hat auch was damit zu tun, das vielleicht eine neue Ehe im Beruf weiterhilft (Führungsebene, wird da gern gesehen).
Wie ist das grundsätzlich im Gesetz geregelt, wenn in einem laufenden Prozess der Anwalt plötzlich nicht mehr da ist, verstirbt, unauffindbar ist oder das Mandat niederlegt?
Gruß BierKiste …