Sehr geehrte www-Gemeinde,
nehmen wir mal (fiktiv) an, dass zwei Kinder auf einen Parkplatz mit ein paar Glasscherben einige Autos zerkratzen. Die Kinder werden ermittelt und geben teilweise die Tat zu, wollen aber nicht für den Schaden zahlen.
Jetzt nehmen wir weiterhin an das Frau „Y“ zu den Opfern gehört (also ihr PKW). Frau Y hat weder einen Anwalt eingeschaltet noch ein Gutachten machen lassen. Jetzt bekommt Frau Y Post von einem ihr unbekannten Anwalt (Herrn T). Der Anwalt vertritt einige andere Opfer und hat aus der Fallakte der Polizei den Namen und die Anschrift von Frau Y. Herr T wirbt jetzt offen damit, dass er andere Mandanten in diesem Fall vertritt und auch gerne Frau Y vertreten würde.
Frau Y hat keine Rechtsschutzversicherung geht aber auf das Angebot des Anwalts ein, da dieser ihr zusichert das der Fall klar sei und es „quasi“ kein Risiko gäbe.
Ist wie in diesem fiktiven Fall geschildert die Werbung des Anwalts um Mandanten erlaubt?
Noch gezielter kann man ja nicht mehr werben… oder???
MfG
BigHonk
