Anwaltdeutsch übersetzen

Hallo zusammen,

könnte jemand den Satz Nr. 3 aus dem Urteil für Laien verständlich übersetzen?

"für Recht erkannt:

  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten
    durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-
    trags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von
    110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten."

Danke im Voraus,
MfG

Du hast nicht REcht
Du zahlst die Kosten für das Urteil und drumrum
Wir machen das so.
Den REst weiß ich nicht, weil ich den Fall nicht kenne. Vollstreckung von jemandem heißt, dass der was Zahlen oder was machen muss. eine Sicherheitsleistung ist eine Zahlung ans gericht. Man sagt damit, ich werde wirklich zahlen.

Das ist kein Anwaltsdeutsch, sondern Gerichtsdeutsch und Gesetzesdeutsch.

Der erfolglose Kläger trägt nach S. 2 die Kosten des Rechtsstreits. Dazu gehören insbesondere die Anwaltskosten des Beklagten. Zahlt der Kläger diese nicht freiwillig, kann der Beklagte aus dem Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben, zum Beispiel eine Kontopfändung veranlassen.

Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, kann der Kläger Berufung oder Revision einlegen. Es steht also gar nicht fest, dass die Zwangsvollstreckung am Ende nicht rückabgewickelt werden muss. Darum gesteht S. 3 dem Kläger das Recht zu, einen Betrag in Höhe von 110 % dessen, was der Beklagte vollstrecken will, zu hinterlegen. Dann ist mit der Zwangsvollstreckung erst einmal Schluss. Der Beklagte kommt an das Geld nicht ran, hat aber die Sicherheit, dass er es, wenn er am Ende gewinnt, bekommt. Der Beklagte kann dann seinerseits Geld hinterlegen und die Zwangsvollstreckung fortführen.

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Ich verstehe den Sinn nicht.

A soll dem B 1000€ zahlen (vorläufig vollstreckbar).
A hinterlegt 1100€ (wie eigentlich? Zahlt er das an das Gericht?) und sagt „Ätsch, du bekommst mein Geld erstmal nicht. Warten wir das Ergebnis der Berufung ab!“

Bis hierhin kann ich es nachvollziehen.

Aber nun kann der B seinerseits ebenfalls diese 1100€ Sicherheit leisten und A muss dann die 1000€ an den B zahlen, auch wenn er schon 1100€ Sicherheitsleistung gemacht hat? Welchen Vorteil hat denn der B nun? 1100€ Sicherheitsleisung zahlen, um 1000€ sofort vollstrecken zu können hört sich unlogisch an.

Also: Irgendetwas verstehe ich da offensichtlich falsch. Kannst du mir das erklären?

Ich verswehe das so, dass A die Sicherheitsleistung nur dann hinterlegen kann, wenn sie nicht schon von B hinterlegt wurde.

Gruß,
Max

Der Sinn und Zweck dieser Sicherheitsleistungen ist der Schutz der Parteien vor Insolvenz der anderen Partei. Die obsiegende Partei der ersten Instanz hat grundsätzlich das Recht sofort aus dem Urteil die vorläufige Vollstreckung zu betreiben. Handelt es sich um den Beklagten, geht es nur um Kosten, handelt es sich um den Kläger, um die Hauptforderung und die Kosten (bei teilweisem Obsiegen nach Anteilen des Obsiegens).

Da sich das Blatt in einem möglichen Instanzenzug aber wieder wenden könnte, besteht in der vorläufigen Vollstreckung die Gefahr, dass die unterliegende Partei der ersten Instanz dann ihr Geld los ist (und was ggf. sonst zu vollstrecken ist), die zunächst obsiegende Partei dann insolvent wird, und die am Ende obsiegende Partei dann nicht ggf. nicht nur bzgl. der Hauptforderung sondern auch noch der eigenen und gegnerischen Kosten in die Röhre schaut. Ebenfalls könnte es der zunächst obsiegenden Partei bei Verzicht auf die vorläufige Zwangsvollstreckung ggf. passieren, dass sie auch am Ende des Instanzenzugs obsiegt, dann aber nichts mehr da ist, in das sie beim Gegner vollstrecken könnte, der zwischenzeitlich insolvenz wurde.

Das kann durch die bei Gericht hinterlegte Sicherheit bei Geldforderungen ganz, bei sonstigen zu vollstreckenden Forderungen zumindest durch einen möglichen finanziellen Ausgleich durch die Sicherheitsleistung in gewissem Maße verhindert werden. D.h. das Gericht nimmt dann durch die Sicherheitsleistung eine Art Treuhänderposition ein. Und dabei ist es dann gehupft wie gesprungen, wer die Sicherheit leistet, da nur wichtig ist, dass das Gericht eine entsprechende Sicherheit bekommt, die sie dann im Falle des Falles an die am Ende des Spiels berechtigte Partei auszahlt.

Insoweit kann einerseits die unterlegene Partei die vorläufige Vollstreckung durch Hinterlegung der Sicherheit abwenden, als auch die obsiegende Partei die vorläufige Vollstreckung durch Stellung der Sicherheit erreichen (wobei ihre Rechte im Zweifelsfall vorgehen, da sie schließlich zunächst obsiegt hat. Geht alles gut bekommt derjenige seine Sicherheit zurück, der sie geleistet hat. Geht es nicht gut aus, wird der Gläubiger der letztendlich noch bestehenden Forderung aus der Sicherheitsleistung befriedigt.

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