Meine Ex will mir den Kontakt zu meinem Sohn verbieten. Ich bin zum Anwalt gegangen und ihm bei einer Erstberatung mein Problem geschildert. Ich meinte außerdem das sie mir 1000 euro geklaut hat ( wurde angezeigt) und miete zahlen müsse. Sie meinte das das eventuell übernommen werden kann und gab mir ein beihilfe-formular. Meine Ex hat eine Frist von 2 wochen von meinem Anwalt bekommen und morgen läuft die frist aus. Den Anwalt erreich ich seit tagen nicht, immer nur die sekretärin, die mir mitteilt, das sie nicht da wäre. einmal sagte die Sekretärin das sie nicht antworten darf bis das formular für die beihilfe nicht zurückgegeben und kontrolliert wurde. Aber es geht um meinen Sohn, ich kann mir das Geld leihen, kein Problem, aber wie soll ich ihr das sagen wenn sie einfach nicht ans Telefon geht ? morgen ist das ende der frist, wie soll ich mich verhalten ? ich habe mehrere Fragen an sie und es ist dringend, ich will meinen Sohn nicht ein einzigen Tag länger vermissen als nötig und die denkt nur ans Geld ? Der Anwalt ist sehr unzuverlässig. Sollte ich nen neuen Anwalt konsultieren? müsste ich erneut ne erstberatungsgebühr zahlen oder kann ich sowas sagen wie „ich bezahle die erste erstberatungsgebühr nicht, weil mir ein einmaliges Gespräch nichts bringt wenn sie dannach den Kontakt abbricht und ich genau wie vor 2 wochen ohne meinen Sohn da stehe“ kann ein Anwalt nach der erstberatung einfach sagen "ich habe keine Lust mehr den Mandanten zu vertreten? was soll das ? ich ruf seit mehreren Tagen da an, habe auch auf Mails keine Antwort bekommen und ich will endlich vorwärts kommen, was mache ich ? Vielen Dank
frage schlicht die Sekretärin, auf welches Konto und mit welchem Verwendungszweck Du die Vorkasse überweisen kannst. Wenn man Geld sieht, hat man auch für unangenehme Mandanten Zeit.
nö.
der mandant ist offensichtlich sehr unzuverlässig.
selbstverständlich. und zu dieser entscheidung wird der anwalt besonders dann kommen, wenn der mandant die erstberatung nicht mal bezahlt hat.
btw., wenn der anwalt deiner ex bereits eine frist gesetzt hat, also vermutlich einen brief geschrieben oder telefoniert hat, hat er bereits wesentlich mehr getan als eine erstberatung. was glaubst du eigentlich, warum das so heißt?
und dann zahlt der mandant nicht mal, ruft aber permanent an und will weitere fragen beantwortet haben?
hast du dir schon jemals überlegt, dass am anderen ende der leitung menschen sitzen, die das ganze vielleicht etwas anderes sehen könnten als du? für die du nicht im mindesten der mittelpunkt des lebens ist?
Du möchtest Deinen Son sehen. Ist verständlich. Aber in vergifteter Atmosphäre hat niemand etwas von solchen Begegnungen. Angeblich Geld gestohlen, Anzeige, Anwalt - das alles ist bestenfalls sinnlos, vermutlich eher schädlich und kostet zudem Geld, das Du nach eigener Schilderung gar nicht hast.
Lass’ erst einmal Ruhe einkehren, also keine Nervereien mit Begegnungswünschen, Anwälten und Anzeige. Nach ein paar Wochen der Ruhe ist zwischen Dir und Deiner ehemaligen Frau/Lebensgefährtin möglicherweise ein Kontakt wie zwischen erwachsenen Menschen und nicht wie zwischen Kampfhähnen möglich.
Hört sich nach bockigem Unsinn an, der vermuten lässt, dass es weniger um das gemeinsame Kind als eher darum geht, der ehemaligen Lebensgefährtin eine Niederlage beizubringen. Advokaten leben vom Streit; die Lösung zwischenmenschlicher Probleme ist nicht deren Metier. Mit Deinem Problem bist Du bei Anwälten an der falschen Adresse und wenn Du nun von Anwalt zu Anwalt rennst, bettelst Du geradezu darum, nach allen Regeln der Kunst (sprich Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG) ausgenommen zu werden, wobei die Lösung des Problems, nämlich eine einvernehmlich gelebte Besuchsregelung, in weite Ferne rückt.
Na ja es kann ja durchaus mal sein, dass ein Anwalt an mehreren Tagen hintereinander zu Gericht ist.
Und warum hast du den Antrag für die Beratungshilfe noch nicht wieder abgegeben beim Anwalt, so dass dieser bei Gericht eingereicht werden kann? Denk daran, dass der Anwalt nur 4 Wochen Zeit at (gezählt ab Beratungsgespräch in diesem Fall) um Beratungshilfe zu beantragen. Danach ist die Frist verpasst und du musst die Kosten selbst zahlen.
Wenn der Auftrag nur die Erstberatung war, kann er durchaus sagen, dass er das Mandant nicht übernehmen möchte, Gründe können zum Beispiel sein, dass er keine Zeit hat oder keine BEratungshilfemandante mehr annimmt.
Du kannst den Anwalt wechseln, sofern du unzufrieden bist, aber die bis dahin entstandenen Gebühren wirst du zahlen müssen. Sollte er die Gebühren über die BEratungshilfe abrechnen, wirst du zu 99% für dieselbe Angelegenheit keine Beratungshilfe mehr bewilligt bekommen.
Und die Aussage der Rechtsanwaltsfachangestellten, dass sie keine Auskunft geben darf, solange der Antrag nicht wieder vorliegt, ist für mich befremdlich.
Du schreibst diesen Text sehr erregt.
Es ist schwer, Dir zu folgen.
Du redest vom Anwalt in männlicher Form, und dann ganz selbstverständlich von sie.
Du schreibst Beihilfe statt vermutlich Prozesskostenhilfe.
Dabei ist Deine Sprache perfekt, Du bist also ganz sicher nicht ungebildet.
Du versprichts hier, das Geld leihen zu können, willst aber beim nächsten Anwalt nichtmal den läppischen Erstberatungssatz bezahlen.
Du solltest einen Antrag ausfüllen und hast es nicht getan.
Mit einem Wort: Du bist anstrengend. Ordne Deine Gedanken, mache Deine Hausaufgaben (Prozesskostenhilfe). Du willst, dass ein Anwalt für Dich arbeitet. Das Interesse des Anwalts ist dagegen sehr gering (zumal selbst die Bezahlung unsicher ist).
Hey, danke für deine Antwort, aber es ist so
Meine Ex hat mir nicht nur angeblich Geld gestohlen, sondern hat es wirklich getan. Sie hatte meine Bankkarte und hat es auch mal mir gegenüber zugegeben.
Geld habe ich nicht, aber könnte ich mir notfalls von Verwanten leihen.
Ruhe einkehren Wir haben das gemeinsame Sorgerecht , ich habe ein Recht meinen Sohn zu sehen, habe ihr die Wohnung überlassen und war (vorallem weil ich schicht arbeite) damit einverstanden, das der kleine bei Ihr lebt und habe solange für die friedliche Wahl gekämpft und habe ihr auch vor der Anzeige angeboten das Geld zurückzugeben. Ich will kein Kampfhahn sein, und ich will Ihr auch keine Niederlage bescheren, sondern eher sie mir. Ich bin erwachsen ( zumindest in dieser Angelegenheit) aber soll das heißen ich soll mir das unrechtmäßige wegnehmen von meinem Sohn gefallen lassen ? Wenn du deinen Sohn schon 2 - 3 Wochen nicht gesehen hast und dir mitgeteilt wird das er inzwischen krabbeln und laufen kann und du seine ersten male niemals zu Gesicht bekommen wirst, dann ist es alles andere als bockiger Unsinn , wenn man nicht länger warten möchte.
Ja du hast Recht, Danke für deine Antwort.
Aber sowas hätte sie mir auch am Telefon sagen können. Wenn das mit dem Brief zum Beispiel über die Erstberatung hinausgeht, dann hätte sie mir sagen können, was denn nun die aktuellen Gebühren sind.
Oder wie der aktuelle Stand der Behilfe für Kostenübernahme ist. Ob ich mit meinen Ausgaben und meinen finanziellen möglichkeiten jetzt überhaupt selber zahlen muss oder nicht.
Schließlich hatte sie in den Raum geworfen das ich eventuell eine Chance auf Beihilfe hätte, weil ich es sonst garnicht zahlen könnte. Auf die Antwort, ich könnte es mir leihen, meinte sie „ja aber das ist ja nicht Ihr Geld“
Ich verdiene 1,800 Pro Monat netto ungefähr
300 Euro Unterhalt
880 Euro Miete
und meine Ex hat mir 1000 gestohlen die mir ja auch irgendwie fehlt.
Deswegen wäre ein Telefonat optimal um mir mitzuteilen, ob ich das jetzt irgendwie selber bewerkstelligen muss oder ob das übernommen wird
Danke für deine Antwort
weiblicher Anwalt, das heißt irgendwas mit Beihilfe aber ist warscheinlich das gleiche wie Prozesskostenhilfe. Ich kann das Geld leihen aber ist halt auch nicht gerade billig, wenn selbst der Erstberatungssatz für mich nicht wirklich läppisch ist wird es bei den kommenden Kosten nicht gerade günstiger. Den Antrag habe ich ausgefüllt, aber noch keine Rückmeldung bekommen, weil ich meinen Anwalt nicht erreichen kann ( versuche es morgen mal durch die sekretärin.
Danke für deine Antwort
Okay, jetzt verstehe ich, wieso ihr alle annimt, das ich das Formular noch nicht abgegeben habe. Ich schrieb ja : Sie darf mir nicht antworten solange das Formular noch nicht zurückgegeben und kontrolliert wurde. Das war der Stand vom letzten Donnerstag, am Freitag habe ich es dann abgegeben aber ich weiß nicht wie lange es dauert bis es kontrolliert wird.
Eigentlich möchte sie ja schon übernehmen, sie hat ja auch schon einen Brief geschrieben mit Fristen. Also ging das ja über die Erstberatung hinaus.
Zitat: „Und die Aussage der Rechtsanwaltsfachangestellten, dass sie keine
Auskunft geben darf, solange der Antrag nicht wieder vorliegt, ist für
mich befremdlich.“
ja ist schon komisch. einerseits möchte sie nicht umsonst arbeiten, andereseits,wird sie ja nicht umsonst arbeiten. Selbst wenn ich momentan kein Geld habe/hätte würde sie Ihr Geld früher oder später sowieso bekommen, selbst wenn sie es einklagen müsste. Das wäre dann auch kein weiterer Aufwand, denn die Erstberatung muss ich ja sowieso auch zahlen. Ob jetzt weitere Kosten wegen beantworteten Fragen dazu kommen oder so ist ja irrelevant. Dann müsste sie theoretisch statt 150 € nur eine höhere Zahl auf die Mahnung schreiben wenn es soweit kommen würde.
Ja, haben uns auch schon mal gemeinsam dran gesetzt. Jugendamt wollte sich mit uns an einen Tisch setzen weil sie eine Möglichkeit gesucht haben das der Sohn Kontakt hat mit dem Vater, sie wollen ja das beste für das Kind, und meine Ex bietet nur Gründe dagegen. Sie werden wohl eher auf meiner Seite sein ( auch wenn ich das ungern als Seite betitel) und würden vor Gericht auch Ihre Meinungen kundtun aber der Weg zum Gericht geht halt nur durch Anwalt.
Die Anwältin bezahlt von ihrer Arbeit Miete, die Reno-Gehilfin, Verbrauchskosten, ihr eigenes Gehalt, Auto, Büroausstattung, Kleidung, Versicherung, … Sie muss also 100€ oder mehr pro produktiver Stunde einspielen. Wenn Sie 5 Minuten mit Dir am Telefon spricht, wirst Du morgen eine nächste Frage haben. Wenn Sie die Zeit bezahlt haben will, wirst Du darüber mit ihr diskutieren wollen.
Zeit ist Geld. Diskutieren und mehrfaches Anrufen ist verschwendete Zeit. Wenn Sie professionell ist (davon gehe ich aus), und Du eine Frage oder eine Anmerkung hast, und diese sorgsam formulierst(*), dann trage es der Reno einmal vor oder schreibe einen Brief (Email). Sie wird sich melden, wenn Sie Informationen, Fragen oder Forderungen hat.
(*) Dazu musst Du genau wissen, was Du von Ihr möchtest. Es macht dabei wenig Sinn, zu wiederholen, dass es um Deinen Sohn geht, wie lange Du ihn nicht gesehen hast oder wie gemein Deine Ex doch ist.
Natürlich nicht. Aber man kommt in solcher Situation mit Advokaten zu keiner für alle Beteiligten akzeptablen Situation. Mit einem Kind, insbesondere mit einem Kleinkind, braucht man ein entspanntes Umfeld. Erzwingen lässt sich nichts. Wie auch - sollen Vollstreckungsmenschen oder Leute mit gezückter Waffe … man muss solche Unmöglichkeiten nicht weiter spinnen. Entweder die Eltern kommen zu einvernehmlichen Regelungen miteinander oder die Situation wird zur Katastrophe, von der niemand etwas hat, am wenigsten der kleine Wurm.
Wenn sich ein Elternpaar trennt, dann schmutzige Wäsche wäscht und mit Behördenmenschen gegeneinander vorgeht, bleibt das Kind auf der Strecke. Dass dabei ein Elternteil die Entwicklung des Kindes nicht mehr miterlebt, ist eine zwangsläufige Begleiterscheinung. Wer es anders haben will, muss jede Art Kleinkrieg unterlassen.
Eine Trennung ist schon Belastung genug und birgt für viele Betroffene ein beträchtliches Armutsrisiko. Die Skala der wirtschaftlichen Dummheiten ist nach oben offen. Geld leihen und Schulden machen, nur um sich zu streiten, lässt sich bis zum Ruin treiben. Nur zu, bestimmt findest Du Advokaten, die dabei tüchtig mithelfen. Sei aber sicher, dass das Verhältnis zum Kind auf diese Weise gewiss nicht gefördert wird.
Dass sich der Vorfall mit der Bankkarte nicht wiederholen kann, kostet nur einen Anruf zum Sperren der Karte. Wegen solchen Vorfalls gegen die (doch vermutlich weitgehend mittellose Kindsmutter) mit Staatsanwalt und Rechtsanwalt vorzugehen, kann außer Zwist und Kosten nichts bringen. Also lass’ es!
Wie gesagt, ich bin ihr hundertmal hinterhergerannt um eine friedliche Lösung zu finden. Es hat nichts gebracht. Ich bestehe nicht darauf zu gewinnen oder was weiß ich, ich will nicht der Sieger vom STreit sein eigentlich will ich nicht mal das es meiner Ex schlecht geht , ich würde auch niemals versuchen ihr das Kind wegzunehmen, Sie ist die Mutter meines Kindes. SIE möchte ihn mir nicht geben, weißt du, Frauen sind nicht immer der Engel. Akzeptable Situation, in die ich durch die Advokaten komme, ist für mich Kontakt mit meinem Sohn, für meinen Sohn Kontakt mit seinem Vater. Kleinkrieg kann man nicht unterlassen, ich habe es versucht, aber es geht nicht. Vielen Dank für deine Antwort, aber es geht eher um den Anwalt (die mir bereits beantwortet wurde) , bei der Angelegenheit WESHALB ich zu meinem Anwalt gehe, da zweifel ich garnicht daran das es die beste und einzige Lösung ist.
Also Anwälte leben nicht nur vom Streit, auch die Streitlösung und die Streitverhinderung ist ein ganz wesentlicher Bestandteil anwaltlicher Arbeit und gerade das ist auch das Metier der Anwälte, die in Zivilverfahren tätig sind ! Gerade im Familienrecht ist das der Fall. Jeder, der die Alltagspraxis am Gericht kennt, weiß, dass Anwälte in der Regel eine beruhigende und versachlichende Wirkung auf Prozesse haben, was eben auch einer Lösung dient. Also was du hier schreibst widerspricht völlig der Realität und dem Gerichtsalltag. Ich mache viel Familienrecht und kann nur sagen, dass ich in fast allen Familienrechtsstreitigkeiten eine einvernehmliche Lösung erzielen konnte, die dann in den überwiegenden Fällen auch funktioniert.
Einvernehmliche Lösungen sind in derartigen Fällen immer anzustreben, aber nicht um jeden Preis, sondern nur solche einvernehmliche Lösungen, die voraussichtlich funktionieren. Einvernehmliche Lösungen, bei denen sich eine Seite übervorteilt fühlt (es genügt „fühlt“) funktionieren zum Beispiel meistens nicht und führen oft nachträglich zu Streitigkeiten.
es ist grundsätzlich unseriös ohne exakte Kenntnis aller Details konkrete Ratschläge zu geben ob man zuwarten soll oder nicht. Zuwarten kann richtig sein, kann aber auch falsch sein. Es kann nämlich genauso gut eine KOnstellation vorliegen, indem einem ein Zuwarten damit sich die Lage beruhigt als Desinteresse an der Familie und Kind ausgelegt wird.
Es ist daher einmal prinzipiell richtig sich an einen Anwalt zu wenden, dem man vertraut.
Hallo Wolfgang,
dem ist nichts hinzuzufügen! Jeder Streit macht die Anwälte reich und führt weg von einer vernünftigen Lösung. Ruhe einkehren lassen und wenn sich die Gemüter beruhigt haben nach einer Lösung zu suchen ist einfach am erfolgversprechensden,auch wenn erstmal das eigene Ego frustiert ist!