Anwaltkosten Strafprozess

Guten Morgen,

ganz bestimmt nicht gegen die FAQ verstoßend frage ich (weitestgehend gesetzestreu, lediglich die StVO manchmal etwas freier interpretierend) mich:

  1. Bekommt ein frei gesprochener Angeklagter seine Anwaltskosten vom Staat ersetzt? Müsste doch so sein, aber doch bestimmt in der Höhe begrenzt (man denke an „Staranwälte“ aktueller Prozesse)?

  2. Im Volksmund gibt es ja den „Freispruch 1. Klasse“. Gibt es denn in der Realität unterschiedliche Varianten des „Nicht-Schuldig-Sprechens“ mit unterschiedlichen Konsequenzen, zum Beispiel auch angesichts des 1. Frage?

Guten Morgen,

ganz bestimmt nicht gegen die FAQ verstoßend frage ich
(weitestgehend gesetzestreu, lediglich die StVO manchmal etwas
freier interpretierend) mich:

  1. Bekommt ein frei gesprochener Angeklagter seine
    Anwaltskosten vom Staat ersetzt? Müsste doch so sein, aber
    doch bestimmt in der Höhe begrenzt (man denke an „Staranwälte“
    aktueller Prozesse)?

Hallo,
das ergibt sich i.d.R. aus dem Urteil; bei Verfahren hinsichtlich StVO gibt es „Gebührentabellen“; im StPO wird mit dem Anwalt „frei“ verhandelt; es war doch StVO und kein Schreibfehler???

  1. Im Volksmund gibt es ja den „Freispruch 1. Klasse“. Gibt es
    denn in der Realität unterschiedliche Varianten des
    „Nicht-Schuldig-Sprechens“ mit unterschiedlichen Konsequenzen,
    zum Beispiel auch angesichts des 1. Frage?

Inwieweit die Kosten des Beklagten von ihm selber oder von der Staatskasse zu übernehmen sind, wird i.d.R. im Urteil festgehalten.
Bei „Freispruch 1. Klasse“ ist der Angeklagte/Beschuldigte offenbar gänzlichst unschuldig angeklagt gewesen (falls es dies überhaupt gibt, gänzlichst unschuldig :wink:) ) und die Kosten seines Anwaltes werden von der Staatskasse übernommen.
Gibt es eine Teilschuld, weist das Gericht die Höhe der Entschädigung zu Lasten der Staatskasse im Urteil mit,; bei Einstellung des Verfahrens i.d.R. bleibt man auf den eigenen Kosten.
Aber auch hier gilt: Keine Regel ohne (vielfältige) Ausnahmen.

Schönen Tag noch.

Guten Morgen,

ganz bestimmt nicht gegen die FAQ verstoßend frage ich
(weitestgehend gesetzestreu, lediglich die StVO manchmal etwas
freier interpretierend) mich:

  1. Bekommt ein frei gesprochener Angeklagter seine
    Anwaltskosten vom Staat ersetzt? Müsste doch so sein, aber
    doch bestimmt in der Höhe begrenzt (man denke an „Staranwälte“
    aktueller Prozesse)?

Hallo,
das ergibt sich i.d.R. aus dem Urteil; bei Verfahren
hinsichtlich StVO gibt es „Gebührentabellen“; im StPO wird mit
dem Anwalt „frei“ verhandelt; es war doch StVO und kein
Schreibfehler???

Die Frage bezog sich auf Strafprozesse im Allgemeinen.
Die StVO habe ich nur genannt, weil das die einzige Verordnung ist, die ICH persönlich manchmal nicht ganz 100% einhalte, hat aber nichts mit meiner Frage zu tun.
Man hat ja manchmal den Verdacht, dass Anfragen hier zwar allgemein gestellt werden, aber dass der anonymisierten Anfrage manchmal doch ein echter Fall zu Grunde liegt!
Und damit nicht einer glaubt, ICH wäre evtl. in einen Strafprozess verwickelt, habe ich den Hinweis gegeben: Der xstrom ist lieb, der tut nix böses. Der fährt vielleicht aber manchmal 55km/h innerorts.