Anwaltkosten voll absetzbar?

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Herr A betreibt neben seiner eigentlichen Hauptarbeit eine Firma als Kleingewerbe. Die Einnahmen sind sehr gering und belaufen sich auf das komplette Geschäftsjahr auf max ca. 1.000 Euro.
Nun wurde Herr A mit seiner Firma wegen Urheberrechtsverletzung verklagt und die Kosten hierbei belaufen sich zwischen 3.500 und 4.500 Euro.

Kann A diese Kosten als Ausgaben bei der Steuer geltend machen? Wenn ja, bekommt dann A Geld vom Finanzamt zurück, da er ja dann einen Verlust machen würde in dem Geschäftsjahr oder wie berechnet sich das?

Gibt es eine maximale Höchstgrenze wo A die kosten geltend machen kann?

Vielen Dank für die Infos vorab.

=HALLO()

A macht dann in dem betreffenden Jahr einen Verlust. Der Verlust wird mit anderen positiven Einkünften verrechnet. Dann wird auf das verbleibende Einkommen die Steuer berechnet.

=TSCHÜSS()

Herr A betreibt neben seiner eigentlichen Hauptarbeit eine
Firma als Kleingewerbe. Die Einnahmen sind sehr gering und
belaufen sich auf das komplette Geschäftsjahr auf max ca.
1.000 Euro.
Nun wurde Herr A mit seiner Firma wegen
Urheberrechtsverletzung verklagt und die Kosten hierbei
belaufen sich zwischen 3.500 und 4.500 Euro.

Kann A diese Kosten als Ausgaben bei der Steuer geltend
machen? Wenn ja, bekommt dann A Geld vom Finanzamt zurück, da
er ja dann einen Verlust machen würde in dem Geschäftsjahr
oder wie berechnet sich das?

Unter Umständen ist es steuerlich günstiger, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten, um die Umsatzsteuer aus der Anwaltsrechnung vom Finanzamt erstattet zu bekommen.

Gibt es eine maximale Höchstgrenze wo A die kosten geltend
machen kann?

Nö. Weder eine normale noch eine maximale Höchstgrenze…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

heißt das wenn die Firma als Kleinunternehmerregelung bestehen bleibt kann man die Ausgaben für Anwalt, Gerichtskosten etc. nicht geltend machen?
Oder was hat das mit deiner Antwort im Zusammenhang zu tun?

bei diesem Gedankengang war A auch schon. Aber geht das auch so einfach das A dann einfach bei der Steuererklärung für 2013 die Kosten für Anwalt etc. als Ausgaben deklariert und gut ist?

Keine Hindernisse wegen Kleinunternehmerregelung oder sonstigem?

Sie verstehen die Kleinunternehmerregelung wohl nicht: diese bezieht sich NUR auf die Umsatzsteuer und wenn man hohe Anwaltskosten hat, ist dort auch Vorsteuer (=Umsatzsteuer) enthalten, die man an den Anwalt bezahlen muss - wenn man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, bekommt man vom FA die Vorsteuer zurück, muss aber auf seine Einnahmen auch USt zahlen bzw. berechnen und ist dann 5 Jahre an diese Option gebunden.

Diese Regelung hat aber gar nichts mit der Höhe der Ausgaben und der Anerkennung eines Verlustes zu tun.

Sie sollten sich mal richtig beraten lassen.

Lia

Die Reihenfolge ist nicht beliebig
=HALLO()

Der Fragesteller hat keine Frage bezüglich der Umsatzsteuer gestellt.

Erst lesen, dann denken, dann antworten. Die Reihenfolge ist nicht beliebig.

=TSCHÜSS()

=HALLO()

heißt das wenn die Firma als Kleinunternehmerregelung bestehen
bleibt kann man die Ausgaben für Anwalt, Gerichtskosten etc.
nicht geltend machen?

Lass dich nicht irritieren. Es sind Betriebsausgaben, sie mindern den steuerlichen Gewinn. A macht sie in der Anlage Selbständig zur Einkommensteur geltend, hat einen Verlust, peng, fertig die Laube.

Umsatzsteuer ist wohl nicht das Problem, auch wenn man darüber nachdenken könnte, aber bei einer einmaligen Sache lohnt das kaum. Schließlich bleibt man einige Jare daran gebunden und hat den ganzen Aufwand mit Voranmeldungen usw.

Oder was hat das mit deiner Antwort im Zusammenhang zu tun?

Er hat deine Frage nicht richtig verstanden.

=TSCHÜSS()

Der Fragesteller hat keine Frage bezüglich der Umsatzsteuer
gestellt.

Nö, nicht im Ausgangspost. Aber verschweigen sollte man ihm auch nicht, daß er darüber nachdenken sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Laß dich nicht irritieren. Es sind Betriebsausgaben, sie
mindern den steuerlichen Gewinn. A macht sie in der Anlage
Selbständig zur Einkommensteur geltend,

Oder er nimmt die Anlage G. Zu schnell peng gemacht.

Umsatzsteuer ist wohl nicht das Problem, auch wenn man darüber
nachdenken könnte, aber bei einer einmaligen Sache lohnt das
kaum. Schließlich bleibt man einige Jahre daran gebunden und
hat den ganzen Aufwand mit Voranmeldungen usw.

Für die Abgabepflicht der UStVA gibt es Grenzen, die mit rund 1.000 Euro Einnahmen - brutto - wohl kaum erreicht werden. Scheinbar ist der Unternehmer nicht auch noch Existenzgründer, so daß die mtl. UStVA-Pflicht nicht greifen dürfte. Zudem kann man sich ja im Rahmen der UStJE zum Verzicht auf die Anwendung des § 19 UStG durchringen, womit man eine evtl. vorliegende mtl. UStVA-Abgabepflicht für mindestens 1 VAZ umgehen könnte.

Oder was hat das mit deiner Antwort im Zusammenhang zu tun?

Er hat deine Frage nicht richtig verstanden.

Das entspricht nicht den Tatsachen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald