Anwaltliche Fahrkosten vs. Terminvertreter

Hallo allerseits,

gegeben sei ein Anwalt A, welcher X vor Gericht zu B (Entfernung 432km) bei einem Streitwert von 7000 Euro vertreten soll.

Kurz vor dem Gerichtstermin eröffnet A dem X, dass er entweder selbst vor Ort erscheinen könne oder ein Vertreter R in Untervollmacht tätig werden könnte. Herr X teilt dem A dann mit, dass die für ihn kostengünstigste Alternative zu wählen sei.

Entfernung 2*436km, Dauer über 8h

Ist es richtig, dass A (auch gemäß http://www.koenig-dey.de/fahrtkostenrechner) dafür
382,70 Euro hätte berechnen dürfen (Fahrkosten,Abwesenheitsgeld)?

Oder darf er noch anderweitige Leistungen in Rechnung stellen?


A stellt netto in Rechnung
1.3*Verfahrensgebühr 3100

  • 80€ Einigungsgebühr
  • 20€ Postpauschale

R stellt netto in Rechnung
0.65*Verfahrensgebühr 3100
+1.2 Termingebühr 3104

  • 80€ Einigungsgebühr
  • 20€ Postpauschale

Aus welchem Fakt ergibt sich hier nun, dass die Wahl der Vertretung für den X günstiger ist als die eigene Anfahrt des A? Rein augenscheinlich wird hier doch ein fast 3 mal so hoher Betrag in Rechnung gestellt.

Gruß
HH