Liebe/-r Experte/-in,
es geht hier um die Abwicklung bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, den ein RA über das Amtsgericht einreichte. Als Bankverbindung für die Zahlungen der Drittschuldner wurde das Bankkonto des RA angegeben.
Darf der RA nun die eingehenden Zahlungen einfach über einen Zeitraum von 6 Monaten „festhalten“, ohne das Geld an seinen Mandanten (Gläubiger) weiterzuleiten ? Hinzu kommt, dass der RA in keinster Weise auf entsprechende schriftliche Nachfragen und Überweisungsaufforderungen seiner Mandantschaft reagiert und auch keine Aufstellung über die Zahlungen der Drittschuldner vorlegt. Andererseits leitete der RA die Gebührenrechnungen der jeweiligen Gerichtsvollzieher, die eigentlich auf ihn ausgestellt waren, unverzüglich an seinen Mandanten weiter, der diese auch sofort bezahlte. Eine aktuelle Kostennote, die ihn zu einer etwaigen Verrechnung veranlassen könnte, steht ebenfalls nicht offen. Dem RA ist auch bekannt, dass der Mandant auf jeden Cent zum Lebensunterhalt angewiesen ist.
Würden Sie mir freundlicherweise bitte einen Weg aufzeigen, mit welchen rechtlichen Mitteln man gegen dieses Verhalten angehen kann, um schnellstens die gepfändeten Gelder zu erhalten ?
Herzlichen Dank im voraus für Ihre nette Hilfe !
Hilfe
Re: Darf ein RA die für seinen Mandanten gepfändeten Gelder einfach auf seinem Konto festhalten ?
von hupf , 13.09.2010 14:53
Liebe/-r Experte/-in,
es geht hier um die Abwicklung bei einem Pfändungs- und
Überweisungsbeschluß, den ein RA über das Amtsgericht
einreichte. Als Bankverbindung für die Zahlungen der
Drittschuldner wurde das Bankkonto des RA angegeben.
Darf der RA nun die eingehenden Zahlungen einfach über einen
Zeitraum von 6 Monaten „festhalten“, ohne das Geld an seinen
Mandanten (Gläubiger) weiterzuleiten ? Hinzu kommt, dass der
RA in keinster Weise auf entsprechende schriftliche Nachfragen
und Überweisungsaufforderungen seiner Mandantschaft reagiert
und auch keine Aufstellung über die Zahlungen der
Drittschuldner vorlegt. Andererseits leitete der RA die
Gebührenrechnungen der jeweiligen Gerichtsvollzieher, die
eigentlich auf ihn ausgestellt waren, unverzüglich an seinen
Mandanten weiter, der diese auch sofort bezahlte. Eine
aktuelle Kostennote, die ihn zu einer etwaigen Verrechnung
veranlassen könnte, steht ebenfalls nicht offen. Dem RA ist
auch bekannt, dass der Mandant auf jeden Cent zum
Lebensunterhalt angewiesen ist.
Würden Sie mir freundlicherweise bitte einen Weg aufzeigen,
mit welchen rechtlichen Mitteln man gegen dieses Verhalten
angehen kann, um schnellstens die gepfändeten Gelder zu
erhalten ?
Herzlichen Dank im voraus für Ihre nette Hilfe !!
Antworten
Empfänger: hupf
Betreff:
Antworttext: :Was Rechtsfragen angeht, bin ich absoluter Laie.
Liebe/-r Experte/-in,
es geht hier um die Abwicklung bei einem Pfändungs- und
Überweisungsbeschluß, den ein RA über das Amtsgericht
einreichte. Als Bankverbindung für die Zahlungen der
Drittschuldner wurde das Bankkonto des RA angegeben.Darf der RA nun die eingehenden Zahlungen einfach über einen
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