Anwaltliche Sorgfalt des Mieterbundes

Hallo,
vorab : mir geht es mit diesem Posting nicht um rechtliche Beratung.
Vielmehr bin ich wissbegierig, ob es Mitbürger hier im Forum gibt, die vergleichbare Erfahrungen gemacht haben.
Einer Mieterin (m) fällt - just im Augenblick ihres Vorbeigehens - eine Gardinenstange auf den Kopf. Der Vermieter (V) hatte die Stange selber vor Jahren in der Wohnung befestigt. M hatte die Stange gerne und kostenlos übernommen. Sie informiert V über das Misgeschick. Der kommt umgehend und verdübelt die Stange neu. M bedankt sich herzlich für die Hilfe von V. Auf Nachfrage von V, ob in der Wohnung alles i.O. sei, bestätigt M das.
Eine Woche später bekommt M ein dreiseitiges Schreiben vom Mieterbund. M ist bei dem Mitglied (ohne Rechtschutz-Verischerung) und gibt dort zehn verschiedene Mängel an. Allerdings nimmt der Rechtsanwalt des Mieterbundes die Mängel nicht selber in Augenschein, prüft sie nicht auf Stichhaltigkeit. Fragt nicht (telefonisch) bei V nach. Vielmehr wird angedroht, die Mietzahlungen um 30% zu kürzen. Und das Schreiben wird auch nicht M vorgelegt, bevor es herausgeht.
Nach Besuch von V bei M stellen sich (im gegenseitigen Einvernehmen) acht der zehn Mängel als gegenstandslos dar. Ein Mangel konnte sofort repariert werden (Steckdose hatte sich gelockert), auf die Abstellung eines weiteren Mangels (Fliesen in der Küche teilweise gerissen)verzichtet M, da das eine einwöchige Baustelle bedeuten würde.
Zusammengefasst : Viel Lärm um Nichts, den der Mieterbund da produziert hat. Zur anwaltlichen Sorgfaltspflicht hätte es m.E. gehört, dass er sich - auch im Interesse von M - von der Stichhaltigkeit der ursprünglich beklagten Mängel ein eigenes und objektiveres Bild macht.
Arbeitet der Mieterbund regelmäßig so schlampig ?
Gruß
Karl
Auch

Sind halt auch nur Rechtsanwält. Die Arbeiten auch nur auf Zuruf und machen üblicherweise weder Hausbesuche noch fragen sie beim ‚Gegner‘ vorher nach, ob ihm eine Klage recht ist.

vnA

Hallo vnA,

Sind halt auch nur Rechtsanwälte. Die Arbeiten auch nur auf
Zuruf und machen üblicherweise weder Hausbesuche noch fragen
sie beim ‚Gegner‘ vorher nach, ob ihm eine Klage recht ist.

Letzteres ist reichlich überspitzt formuliert, wird der Sache nicht gerecht.
Aber vielleicht sollte man als Anwalt - auch im Interesse des Mandanten - den Versuch unternommen haben, das halbwegs zu verifizieren, was der Mandant angibt. Ausserdem ist es m.E. der Reputation eines Anwalts nicht gerade förderlich, wenn er sich erzählen lässt „Im Himmel ist Jahrmarkt.“ und daraufhin ein dreiseitiges Schreiben verfasst.
Zur Rechtsfindung beizutragen, das verlangt schon etwas mehr als nur per Textbausteinen eine große „Keule“ zu schwingen, ohne das da wirklich konkret etwas dahintersteht.
Oder zählt so etwas wie Berufsethos nicht mehr ?
Gruß
Karl

Du hast nicht wirklich oft mit Rechtsanwälten zu tun, stimmt’s …

vnA

Du hast nicht wirklich oft mit Rechtsanwälten zu tun, stimmt’s

Ja.
Aber heisst das etwa, Rechtsanwälte „ticken“ auf eine ganz besondere Art ? Nämlich nach der Devise, nicht im Geringsten zu hinterfragen, was ein Mandant/Kunde vorträgt.
Den paar Anwälten aus meinem Bekanntenkreis traue ich diese Devise eigentlich nicht zu. Die hätten als erstes den Rat gegeben, mit dem Vermieter zu sprechen, bzw selber ihn angerufen, bevor sie nötigenfalls in einem zweiten Schritt den „Hammer“ herausholen. Das ist der einfachere und konstruktivere Weg ein Problem (so es denn existiert) im Sinne des Mandanten zu lösen
Gruß
Karl

Es gibt Anwälte die verdienen ihr Geld nicht mit 280 €/h Beratungshonorar, sondern mit den in der Honorarordnung für Klagen vorgesehenen Beträgen.
Bei einer höheren Schadenssumme bzw. bei einem höheren Konfliktpotential des Mandanten (2.Instanz möglich) erhöht sich somit das Risiko in einen Prozess getrieben zu werden.
Deine hohe Meinung die Berufsehre von Anwälten betreffend, deckt sich in keiner Weise mit der Qualität der Schriftsätze -nicht nur inhaltlich, sondern leider auch juristisch- die mir hier regelmäßig auf den Schreibtisch flattern.

vnA

Aber vielleicht sollte man als Anwalt - auch im Interesse des
Mandanten - den Versuch unternommen haben, das halbwegs zu
verifizieren, was der Mandant angibt.

Ausserdem ist es m.E.

der Reputation eines Anwalts nicht gerade förderlich, wenn er
sich erzählen lässt „Im Himmel ist Jahrmarkt.“ und daraufhin
ein dreiseitiges Schreiben verfasst.

Hi,

es gibt aber auch sowetwas wie Eigenverantwortung. Stell Dir mal vor, jeder Anwalt müßte vor Ort überprüfen ob das, was sein Mandant ihm erzählt richtig ist, dann käme er ja kaum noch zum Arbeiten und die Kosten würden sich erheblich verteuern. Ein Anwalt muß darauf vertrauen können, daß die vor ihm gemachten Äußerungen der Wahrheit entsprechen, man schneidet sich ja sonst ins eigene Fleisch.

Zur Rechtsfindung beizutragen, das verlangt schon etwas mehr
als nur per Textbausteinen eine große „Keule“ zu schwingen,
ohne das da wirklich konkret etwas dahintersteht.

Och, wir haben grad mit einem besonderen Exemplar dieser Gattung zu tun. Da hat ein Gutachter die von der Gegenpartei geltend gemachten Durchschraubungen nicht sehen können, beim Ortstermin war der Herr RA mit dabei und nun sagt er, der Gutachter soll doch nochmals Stellung zu den Durchschraubungen nehmen, denn nur weil er sie nicht sehen konnte, heisse das ja nicht automatisch, das sie nicht vorhanden seien (?).

Man muß nicht alles verstehen…

Gruß
Tina

Hallo Tina,

Ein Anwalt muß darauf vertrauen können, daß die vor
ihm gemachten Äußerungen der Wahrheit entsprechen,

Also eine gehörige Portion Vertrauensseligkeit mitbringen ?

man schneidet sich ja sonst ins eigene Fleisch.

Schon. Aber der Anwalt auch, was seine Reputation betrifft, hinsichtlich seiner Bereitschaft zu einer sachlichen Klärung/Lösung zu kommen. Und letztlich färbt’s auch auf die gesamte Zunft ab, in deren Boot man als Anwalt selber sitzt.
Gruß
Karl

Hallo vnA

Es gibt Anwälte die verdienen ihr Geld nicht mit 280 €/h Beratungshonorar, sondern mit den in der Honorarordnung für Klagen vorgesehenen Beträgen.

Das ist mir schon klar. Heisst aber auch, dass manch ein anwaltliches Papier schlicht und einfach aus den wirtschaftlichen Zwängen mit qualitativen Mängeln behaftet ist.
Mich ärgert mur, dass der Mieterbund seinen Mitgliedern suggeriert, sie bekämen für die gut 50€ jährlicher Beitrag eine ordentliche Beratung.
Gruß
Karl

Hallo Karl,

,

Ein Anwalt muß darauf vertrauen können, daß die vor
ihm gemachten Äußerungen der Wahrheit entsprechen,

Also eine gehörige Portion Vertrauensseligkeit mitbringen ?

nein, aber der Anwalt ist ja nun auch kein Sachverständiger. Stell Dir mal vor er meint es wäre ein gravierender Mangel und es stellt sich heraus es ist keiner (bzw. umgekehrt). Dann wäre der Anwalt haftbar. Um festzustellen ob ein Mangel gerechtfertigt ist, müßte er die entsprechende Ausbildung haben, hat er aber nicht, also muß er den Schilderungen seines Mandanten vertrauen.

Gruß
Tina

Die hätten als erstes den Rat
gegeben, mit dem Vermieter zu sprechen, bzw selber ihn
angerufen, bevor sie nötigenfalls in einem zweiten Schritt den
„Hammer“ herausholen. Das ist der einfachere und
konstruktivere Weg ein Problem (so es denn existiert) im Sinne
des Mandanten zu lösen
Gruß
Karl

Hey,

also meiner Meinung nach hat doch der Mieter damiot begonnen den wie du so schön sagst, „Hamemr“ rauszuholen und ist zum Mieterschutzbund gegangen. Der Mieter hat doch nicht tatsächlich vom Mieterschutzbund erwartet das dieser ihm rät, erst mit dem Vermieter zu sprechen oder? Gleichzeitig frage ich mich, was der Meiterschutzbund beim Vermieter erfragen soll?

Also wenn der Mieter nur den Hinweis, „sprechen Sie erstmal mit Ihrem Vermeiter“ haben wollte, dann kann er gerne zu mir kommen, die 50,00 € mitbrignen und ich gebe genau diesen Rat! :smile:

Mal im ernst, wenn ich einen Jäger bestelle und mich dann wundere das er geschossen hat passt hier etwas nciht zusammen!

Gruß
Samy

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Hallo Samy

also meiner Meinung nach hat doch der Mieter damiot begonnen, den - wie du so schön sagst - „Hammer“ rauszuholen und ist zum Mieterschutzbund gegangen.

Wenn der Mieter zum Mieterschutzbund geht, ist das zunächst mal ganz neutral. Er geht dorthin, um sich beraten zu lassen.

Der Mieter hat doch nicht tatsächlich vom Mieterschutzbund erwartet das dieser ihm rät, erst mit dem Vermieter zu sprechen oder?

Ich habe eher den Eindruck, dass der Mieter zu Schutzbund geht, weil er in Mietangelegenheiten nicht „firm“ genug ist. Da wäre es doch im Sinne einer vernünftigen Lösung, dass zB der Mieterbund (in Anwesenheit des Mieters) beim Vermieter anruft und die Sache anspricht. Und nötigenfalls verabredet man sich zu einem „Lokaltermin“ zu dritt in der Wohnung.

Gleichzeitig frage ich mich, was der Meiterschutzbund beim Vermieter erfragen soll ?

Erfragen soll er nichts. Er kann den Vermieter als erstes auf die beklagten Mängel hinweisen und zur Abstellung dieser auffordern.
Den Hammer schwingt man im üblichen Geschäftsverkehr ja auch erst dann, wenn die andere Partei „unwillig“ ist.

Also wenn der Mieter nur den Hinweis, „sprechen Sie erstmal mit Ihrem Vermieter“ haben wollte, dann kann er gerne zu mir kommen, die 50,00 € mitbrignen und ich gebe genau diesen Rat!

Den Mieter hätte man als erstes fragen sollen : „Haben Sie schon mit dem Vermieter gesprochen, und was hat der gesagt ?“
Genau diese Frage unterblieb.

Mal im ernst, wenn ich einen Jäger bestelle

Der Jäger, den man bestellt, packt sein Schießgewehr - so er denn verantwortungsvoll handelt - nicht gleich aus, wenn sich eine Krähe in eine Wohnung verirrt hat. Er wird eher versuchen, den Vogel zum geöffneten Fenster zu treiben.

und mich dann wundere das er geschossen hat, passt hier etwas nicht zusammen!

Da passt in der Tat einiges nicht zusammen. Anlässlich einer kleinen Reparaturarbeit in der Wohnung fragt der Vermieter, ob alles in Ordnung sei. Es kommt die Antwort vom Mieter „Ja, alles i.O.“ .
Er geht aber dann ein paar Tage später zum Mieterbund. O-Ton : „Ich hatte mich einfach geärgert, dass die Reparatur notwendig geworden war. Und dann bin ich durch meine Wohnung gegangen, und habe nach Mängeln geguckt.“ So wurden zB aus wenigen feinsten Haar-Rissen in der Rauhfasertapete im Winkel zwischen Decke und Wand flugs eine Wohnung voller Risse. Etc. Mit der Androhung einer Mietminderung um 30% zum nächstmöglichen Termin.
Gruß
Karl