Liebe ExpertInnen,
in einem Schadenersatzprozess hätten sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt, wobei die Schadenshöhe strittig war, aber leicht hätte geklärt werden können, wenn der Anwalt nicht gepennt, sprich versäumt hätte, die Belege zum Termin mitzubringen und somit dem Beklagten nichts habe entgegenhalten können. (Ob dieser Konjunktive schwindelt mir, hoffentlich ist es noch verständlich.)
Wie fast meistens habe sich der Kläger vom Anwalt zum Vergleich überreden lassen, ohne wirklich verstanden zu haben, wo der Hase im Pfeffer lag. Welche Möglichkeiten hätte der Kläger jetzt noch? Könnte er den Anwalt belangen? Wer weiß was?
Gruß Ralf