Anwaltliche Sorgfaltspflicht - gibts die?

Liebe ExpertInnen,

in einem Schadenersatzprozess hätten sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt, wobei die Schadenshöhe strittig war, aber leicht hätte geklärt werden können, wenn der Anwalt nicht gepennt, sprich versäumt hätte, die Belege zum Termin mitzubringen und somit dem Beklagten nichts habe entgegenhalten können. (Ob dieser Konjunktive schwindelt mir, hoffentlich ist es noch verständlich.)

Wie fast meistens habe sich der Kläger vom Anwalt zum Vergleich überreden lassen, ohne wirklich verstanden zu haben, wo der Hase im Pfeffer lag. Welche Möglichkeiten hätte der Kläger jetzt noch? Könnte er den Anwalt belangen? Wer weiß was?

Gruß Ralf

Hallo!

Da müsste man schon Kaffeesud lesen können…

Gruß
Tom

Rückfragen …
… sind erlaubt und durchaus erwünscht.

Ein zweiter Versuch: Haftet ein Anwalt, wenn er murkst? Es wäre ja möglich, dass durch sein angenommemes Versäumen die Basis für den Vergleich völlig falsch berechnet würde.

Gruß Ralf

Hallo!

Natürlich, wenn ein Schaden dadurch entstanden ist.

Gruß
Tom