Hallo,
angenommen ein Anwalt nimmt ein Mandat an. Nach Annahme hat der Mandant das Gefühl, dass der Anwalt bei „größeren“ Fällen aktiver ist als bei seinem.
Die anwaltliche Vertretung in diesem Fall besteht bereits seit 6 Monaten ohne das es regelmässigen Schriftverkehr gab oder es zu einer abschliessenden Verhandlung kam.
Der Mandant ist rechtschutzversichert und hat eine Eigenbeteiligung an den Anwalt entrichtet. Der Mandant ist unzufrieden.
Welche Möglichkeiten hat der Mandant seine Interessen zu vertreten?
Gruß
André
Hallo
mir ging es auch mal so. Es ging um meinen Erbteil meiner Schwester. Das meiste habe ich dem Anwalt besorgt. Nach 2 Jahren war ich wie am Anfang mit diesem Anwalt. Ich habe mir dann einen anderen Anwalt gesucht, der das in ein paar Monaten ( mit Urlaub) erladigt hatte und ich mußte mir sagen lassen, das der erste Anwalt 3x mich falsch beraten hat, bezw. eine falsche Auskunft gab. Dies ist jetzt knapp zwei Jahre her. Eine Rechnung bekam ich von dem Typen noch nicht. Werde sie eh nicht akzeptieren und wenn er eine schickt, gleich nochmals zum Anwalt. Der hat nämlich nichts für mich getan. da es ein Erbe war, mußte ich eh alles selbst bezahlen. Ein Anwalt kann auch ein Mandat ablehnen, aber wenn er es annimmt, sollte er doch auch für seinen Klienten das beste erarbeiten. Also Rechtschutz fragen und evtl. wechseln
alles Gute Mondstaub