Bei Auseinandersetzungen/Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter (Gewerberäume) hat dieser ohne Vorwarnung, ohne eigene Stellungnahme einen Anwalt eingeschaltet. Der Anwalt schreibt mir einen Brief und schildert darin die Dinge aus Sicht des Vermieters. Mit gleicher Post erhalte ich die 4stellige Rechnung dieses Anwalts mit der Begründung, daß sein Tätigwerden durch mich verursacht wurde.
Frage: Bin ich zur Zahlung der Rechnung des Anwalts verpflichtet? Kann man bei jedem strittigen Anlaß sofort einen Anwalt einschalten und die andere Seite hat zu zahlen? Wann muß man diese Vorgehensweise dulden?
Es grüßt und hofft auf hilfreiche Antwort
Diabolus
grundsätzlich zahlt der, der die Musik bestellt. Etwas anderes kann natürlich sein, wenn ein Dritter das Tätigwerden des Anwalts veranlasst hat, weil der Mandant seine Rechtsposition nicht durchsetzen konnte.
Ich denke, es kommt daher maßgeblich darauf an, worin Eure Meinungsverschiedenheiten bestanden haben und ob du oder ob dein Vermieter im Recht war. War der Vermieter im Recht und konnte er sein Recht nur mit Hilfe des Anwalts durchsetzen, müsstest du für diesen Aufwand geradestehen.
Du kannst dir also überlegen, ob im Ergebnis deine Rechtsposition ganz oder teilweise Bestand hat. Sollte das der FAll sein, kannst du dies dem Anwalt mitteilen. Sollte es so sein, dass der Vermieter Recht behalten hat, wird es mit so einem Brief schwierig. Denn der Anwalt wird sein Geld wollen und daher nicht zögern, es gerichtlich einzuklagen - ist ja sein tägliches Brot.
Viel Glück, bebro
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die Rechtsanwaltskosten des Gegners mußt Du tragen, wenn Du Dich im Verzug befindest. Man kann sich mit Zahlungen im Verzug befinden, aber z.B. auch mit einer Räumung.
Grüße Viola
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vielleicht solltest du die Hintergründe mal darlegen!
Zum Beispiel hätte dich der Vermieter auf einen eventuellen „Mißstand“ erstmal aufmerksam machen müßen und Dir eine Frist zur Behebung setzen (in diesem Falle mußt du net zahlen), usw…
Also…ohne Hintergrund wird Dir hier jeder nur wischiwaschi-Antworten geben können ;o)