Anwaltliche Vollmacht / Erbrecht, Zahlungsverpflichtung an?

Im Erbstreit 2er Parteien gibt es eine Einigung.

Partei A liegt eine Vollmacht zur Vertretung und Ermächtigung der Zahlungsentgegennahme des Anwaltes von Partei B vor.

Ist Partei A nun gegenüber dem Anwalt von Partei B verpflichtet die Zahlung an ihn zu leisten oder kann er dies tun. Kann Anwalt von Partei B mit rechtlicher Grundlage fordern den bereits an Partei B gezahlten Streitbetrag nochmals an ihn zu zahlen? Oder ist Partei A nur Partei B gegenüber verpflichtet?

Partei A ist nur der Partei B verpflichtet. Zum Rechtsanwalt des B bestehen keine verpflichtenden Rechtsbeziehungen. Liegt dem A aber eine O r i g i n a l vollachtsurkunde, also keine - wie so häufig - Kopie vor, dann kann mit befreiender Wirkung auch an Rechtsanwalt B gezahlt werden, muss aber nicht.