Im Erbstreit 2er Parteien gibt es eine Einigung.
Partei A liegt eine Vollmacht zur Vertretung und Ermächtigung der Zahlungsentgegennahme des Anwaltes von Partei B vor.
Ist Partei A nun gegenüber dem Anwalt von Partei B verpflichtet die Zahlung an ihn zu leisten oder kann er dies tun. Kann Anwalt von Partei B mit rechtlicher Grundlage fordern den bereits an Partei B gezahlten Streitbetrag nochmals an ihn zu zahlen? Oder ist Partei A nur Partei B gegenüber verpflichtet?