Hallo zusammen,
wenn z.B. wie in der Presse letzt oft diskutiert ein gekündigter Mitarbeiter mit seinem Ausscheiden Sachen mitnimmt, z.B. Geld oder seinen Dienstwagen nicht rausrückt, und der AG muss die Sachen / Gelder rausklagen…wer zahlt dann die Kosten?
Also Gericht, Anwalt, Gutachter
Danke
MM
Hallo Michael,
also wenn es sich um ein Gerichtsverfahren vor einem Arbeitsgericht handeln würde (bitte lassen Sie sich unbedingt vorher von einem Anwalt beraten, welche Ansprüche vor welchen Gerichten anhängig zu machen sind!), dann trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten. Das heißt, vor dem Arbeitsgericht tragen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten und die Gegenseite deren eigene Kosten und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens! Dies ist bei arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Abweichung zu sonstigen Zivilprozessen. Die Gerichtskosten trägt derjenige, der verliert bzw. bei einem Vergleich beide Parteien anteilig. Sachverständige (falls erforderlich) trägt derjenige, der den Antrag dafür im Prozess stellt.
Erst ab der zweiten Instanz bei arbeitsgerichtlichen Verfahren (also in der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht) trägt auch die Anwaltskosten insgesamt derjenige, der verliert oder bei Vergleich u. ä. beide Parteien anteilig.
In jedem Fall sollte man sich von einem Rechtsanwalt zumindest beraten lassen; notfalls mit Beratungshilfeschein, den man bei jedem Amtsgericht erhalten kann (unter Nachweis, dass man sich keinen Anwalt aus eigener Tasche leisten kann, wird dann Beratungshilfeschein vom Gericht ausgestellt, so dass die Kosten für die Beratung die Staatskasse trägt).
Hoffe etwas geholfen zu haben.
Beste Grüße
mamakruemelchen