Hallo Gemeinde,
warum können Anwälte eigendlich nicht wie jeder normale Mensch schreiben. Ich versteh das nicht!!!
Mal angenommen jemand liegt in einem Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Arbeitgeber und die Anwälte (seiner und die Gegenseite) spielen momentan Briefe-Pingpong.
Wenn die Gegenseite in ihren Schreiben an das Gericht die Formulierung
„Es wird mit Nichtwissen bestritten, das …“ bzw. „Es wird mit Nichtwissen behauptet, das …“ benutzt, was hat das denn zu heißen?
Kann mir das mal jemand in normales Deutsch übersetzten?
Danke
Ronny
„Es wird mit Nichtwissen bestritten, das …“ bzw. „Es wird
mit Nichtwissen behauptet, das …“ benutzt, was hat das denn
zu heißen?
Kann mir das mal jemand in normales Deutsch übersetzten?
Ein schriftliches Vorverfahren im Prozeß verläuft so:
Es gibt eine Klageschrift, in der ein Sachverhalt dargestellt wird, der den geltend gemachten Anspruch begründen soll. Die darin aufgestellten Behauptungen werden unter Beweisangebot gestellt (üblichewrweise Sachverständigengutachten, Augenschein, Urkunden, Zeugen).
Wenn die Beklagtenseite solche Behauptungen bestreitet (d.h. in Abrede stellt), hat der Richter zwei gegensätzliche Behauptungen vorliegen und wird Beweis erheben, eben durch Zeugenvernahme, Einholung eines Sachverständigengutachtens etc.
Ein solches Bestreiten kann dadurch erfolgen, daß man sagt: es war nicht so wie behauptet, sondern soundso.
Wenn allerdings niemand dabei war und das, was bestritten werden soll, nicht Gegenstand der eigenen Wahrnehmung war, kann man es nur mit Nichtwissen bestreiten. Man behauptet damit also nicht etwas anderes als das, was von der Gegenseite behauptet wird, sondern stellt den gegnerischen Vortrag lediglich in Abrede, damit Beweis erhoben wird und die gegnerische Behauptung nicht von vornherein als wahr unterstellt wird.
Alles andere an Erklärungen würde an dieser Stelle zu weit führen.
Ciao, Wotan
Danke
Danke. Soetaw in der Art hatte ich schon vermutet.
* dafür.
Ronny