Ich hatte vor kurzem einen Rechtsstreit mit meiner ehemaligen Chefin wegen einer nicht gerechtfertigten Kündigung und eines Wettbewerbsverbot von 2 Jahren. Hierfür beantragte ich Prozesskostenhilfe die ich auch genehmigt bekam. Es kam zu einem Gerichtstermin in dem es um die Möglichkeit eines Vergleichs um 6000€ brutto ging wobei mir mein Anwalt zu einer Zustimmung geraten hatte.Ursprünglich von meinem Anwalt genannte Summe betrug 20000€.
Jetzt bekam ich einen Brief vom Anwalt, dass ich 95€ monatlich für die Prozesskosten zahlen solle. Ich fühle mich von meinem Anwalt über den Tisch gezogen und für blöd gehalten.
Hätte er mich im Beratungsgespräch darüber in Kenntis setzen müssen, dass ich bei einem Vergleich zahlen muss? Dies hatte er nicht getan.
da ich selbst eine Rechtsschutzversicherung habe kann ich leider nicht helfen. Aber dass ein Anwalt bezahlt werden muss ist denke ich klar. Die 20000 Euro wundern mich nicht. In der Regel kann man 2/3 von dem was der Anwalt sagt abziehen bei einem Vergleich.
Dein Anliegen:
„Ich fühle mich von meinem Anwalt über den Tisch gezogen und für blöd gehalten. Hätte er mich im Beratungsgespräch darüber in Kenntis setzen müssen, dass ich bei einem Vergleich zahlen muss? Dies hatte
er nicht getan.“
Meine Antwort:
es tut mir leid aber mit Prozeßrecht kenne ich mich nicht aus. Auch wenn mein Baugefühl hier über die „Vegesslichkeit“ des Anwalts, Dich aufzuklären über die Kosten solch eines Ausgangs, was anderes sagt. Ja - das würde mich auch wütend machen. Das schlimmste ist das die für mich einzige Lösung (Bauchgefühl) einen anderen Anwalt zu nehmen. Aber das kann man niemanden ernsthaft empfehlen. Die Beweislage läge bei Dir, das nicht aufgeklärt wurde, und dafür sehe ich keine reele Chance.
Sorry - bei Arbeitsrecht hätte ich Dir eher helfen können.
Da ist mir nicht so recht klar, was da geschehen ist & ob sie jetzt nur wegen des Vergleichs zahlen müssen. Stets zu beachten: Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe heißt nicht unbedingt, dass sie gar nichts mehr zahlen müssen. Möglicherweise ist Ihnen Prozesskostenhilfe mit Zahlung von Raten bewilligt worden. Je nach Einkommen ist das richtig. Das sollte sich aus dem Bewilligungsbescheid ergeben. Haben Sie das womöglich übersehen?
So ganz ist mir der geschilderte Sachverhalt nicht klar, also versuche ich mal die Grundsatzfrage, in wie weit der Anwalt aufklären muss, zu beantworten.
Die Prozesskostenbeihilfe bedeutet nicht automatisch, dass man nichts bezahlen muss. Schließen die Parteien einen Vergleich, sind die Gerichtskosten auch von der Partei die Prozesskostenbeihilfe erhält in der im Vergleich bestimmten Höhe (meistens zur Hälfte) zu tragen. Das liegt daran, dass die Staatskasse vor Vergleichen bewahrt werden soll, in denen eine vermögende Partei der Partei die Prozesskostenbeihilfe erhält entgegenkommt und diese dafür die bei ihr nicht beizutreibenden Gerichtskosten übernimmt.
Eigentlich müssten die Fälle, in denen Beihilfe gewährt wird, durch das Antrags- und Genehmigungsverfahren erläutert werden. Das ist ja weniger das Ermessen des Anwaltes, der die Vertretung übernimmt als der Staatskasse, die diese Beihilfe gewährt. Stellt sich also die Frage, ob dir irgendwelche Unterlagen im Zusammenhang mit der Genehmigung/Beantragung der Beihilfe übergeben wurden, aus denen hervor geht, wann was von dir zu bezahlen ist. Der Anwalt muss dazu eigentlich nur etwas sagen, wenn du ihn als dienen Anwalt um Rat fragst.
Gruß
Ally
Hallo,
du hättest sowieso zahlen müssen. Sobald du zu Geld kommst, musst du die Prozesskostenhilfe, innerhalb einer bestimmten Frist, zurückzahlen.
Das steht auch in dem Antrag,den du unterschrieben haben musst.
Prozesskosten und Anwaltskosten sind zwei Paar Schuhe.
Die 2000,00€ sind sicherlich die Anwaltskosten? Was bedeutet 95,00€ monatlich?
Falls du noch Fragen hast, melde dich bitte.
Viele Grüße
Llissy
So ganz fit bin ich bei dem Thema nicht, aber Prozesskostenhilfe ist doch immer nur geliehen, oder?
Ausser die Prozesskostenhilfen von wohltätigen Organisationen, sowas wie vom weissen Ring für Opfer sexueller Gewalt.
woher hattest du denn die Hilfe?