Ich habe gelesen, dass inzwischen immer mehr Leute wegen Fileharing
Briefe einer Anwaltskanzelei namens Waldorf und Frommer bekommen.
Im Hypothetischen Falle folgender Zwickmühle - was wäre zu tun:
Besagter Brief ginge an den Anschlussinhaber einer WG, über eine Angebotene Datei, eigentum eines beliebigen Musikunternehemns, der unter den auch a.a.Orte nachzulesenden Procedere der Kanzelei über einen entsprechenden Betrag beklagt wird.
Nun ist dem Beklagten die Datei, die angeboten sein sollte unbekannt, und er hat sie von seinem Computer aus nicht angeboten, nie besessen usf.
Nun hat der Angebotene ja folgendes Problem, denn - entweder ist es ein komplettes Fake der Kanzelei auf gut Glück, oder aber ein Mitbewohner hat die Datei angeboten. Daraus ergibt sich eine entsprechende Zwickmühle … spricht man den Mitbewohner darauf an, und gibt ihm die Möglichkeit, seinen PC zu schützen/ ect… so daß man als Inhaber des Anschlusses keine Möglichkeit mehr hat, seine eigene Unschuld zu beweisen, oder riskiert der Anschlussinhaber womöglich, dass weiterhin Filseharing betrieben wird, und sich seine Probleme noch vergrößern ?
Hat jemand mal einen ähnlichen Fall gehabt und kennt sich mit soetwas aus ? Hat ünerhaupt jemand mal Post von denen Bekommen ?
grüße, sober