'Anwaltsdeckung' bei Kfz-Haftpflicht?

der VN bekommt Post von seiner Versicherung: „Ihre kfz-Haftpflicht beinhaltet keine Anwaltsdeckeckung“. Was soll das sein? Entweder die Versicherung zahlt im Schadenfall oder sie nimmt einen Anwalt und wehrt die unberechtigten Ansprüche ab. Dann muß die Kosten des Anwaltes der Gegner tragen. Ist es überhaupt statthaft, die „Anwaltsdeckung“ im Vertrag auszuschließen? Oder ist das überhaupt großer Unfug und ein Vertreter geht hier auf Dummenfang? Im Netz ist nichts darüber zu finden…

Sparer

der VN bekommt Post von seiner Versicherung:
Oder ist das überhaupt großer Unfug und ein
Vertreter geht hier auf Dummenfang?

Du schreibst, dass der Versicherer den Brief geschickt hat, dann verstehe ich die Frage nach dem Vertreter nicht?!

So oder so: das schreint eine Art „Rechtsschutz-Baustein“ zu sein, den man zusätzlich abschließen kann, mit der KH selbst hat das dann nichts zu tun. Das Schreiben würde ich unter „Humbug“ ablegen.

Grüße, M

Guten Tag,

vielen Dank für die Info. Das Schreiben kam wohl direkt vom Vertreter. Ist natürlich immer ein Briefbogen vom Versicherer, wo als Ansprechpartner der Vertreter eingetragen ist. Somit schwer zu unterscheiden, wer es abgesandt hat. Der Vertreter meinte auf Nachfrage nun tatsächlich den Verkehrs-Rechtsschutz. Den kann man ja auch woanders, z.B. übern Automobilclub haben…