der VN bekommt Post von seiner Versicherung: „Ihre kfz-Haftpflicht beinhaltet keine Anwaltsdeckeckung“. Was soll das sein? Entweder die Versicherung zahlt im Schadenfall oder sie nimmt einen Anwalt und wehrt die unberechtigten Ansprüche ab. Dann muß die Kosten des Anwaltes der Gegner tragen. Ist es überhaupt statthaft, die „Anwaltsdeckung“ im Vertrag auszuschließen? Oder ist das überhaupt großer Unfug und ein Vertreter geht hier auf Dummenfang? Im Netz ist nichts darüber zu finden…
Sparer