Anwaltsfehler?

Hi all,
Person F schliesst bei Anlageberater M einen Sparvertrag ab. Jener M ändert nach Vertragsunterzeichnung die Laufzeit von 5 auf 28 Jahre.

Dies fällt nach 5 Jahren beim Auflösen des Vertrages auf.
F bekommt deutlich weniger Geld ausbezahlt als geplant, da es ja auf einmal um eine vorzeitige Auflösung geht.

Da diese nachträgliche Änderung schriftlich und mit Zeugen belegbar ist geht F geht zu einem Anwalt um den entstandenen Schaden von M zu fordern.

Die Angelegenheit plätschert lustlos jahrelang vor sich hin. Anwalt schreibt Brief, M bestreitet alles.
Circa einmal pro Monat versucht F telefonisch beim Anwalt Druck zu machen doch endlich etwas zu unternehmen. Dieser vertröstet stets auf nächste Woche oder „bald“.

Nun fällt F auf daß seit dem Zeitpunkt der Auszahlung über 3 Jahre vergangen sind.
Es wurde ausser Schreiben an M nichts unternommen.
(keine gerichtlichen Mahnbescheide oder Ähnliches)

Sind die Ansprüche von F verjährt?

Ist eventuell der Anwalt haftbar?

Kann ein Anwalt dafür eine Rechnung stellen?

Was könnte ein hypothetischer F nun noch unternehmen?

Gruß und danke
Nick

Der Fall ist unverständlich. Die Tatsache, dass ein Vertragspartner den Vertrag ändert (indem er die Laufzeit erhöht), fällt doch unter Vertragsfreiheit. Schadensersatzansprüche sind ja von vornherein nur denkbar, wenn er irgendwie getäuscht wurde.

Wenn es Ansprüche gab und wenn diese verjährt sind, dann kann sich der Anwalt schadensersatzpflichtig gemacht haben. Ich als Richter würde allerdings sofort an ein Mitverschulden denken: Offenbar hat der Mandant ja jahrelang tatenlos zugesehen, und er wusste, das sein Anwalt nichts unternahm.

Langer Rede, kurzer Sinn: Ein neuer Anwalt muss her. Der muss sowohl den Ursprungsfall beurteilen können als auch die etwaige Haftung des anderen Anwalts.

Levay

Hi Levay,

Der Fall ist unverständlich. Die Tatsache, dass ein Vertragspartner den Vertrag ändert (indem er die Laufzeit erhöht), fällt doch unter Vertragsfreiheit. Schadensersatzansprüche sind ja von vornherein nur denkbar, wenn er irgendwie getäuscht wurde.

Habe ich evtl. nicht klar genug ausgedrückt. Der Sparvertrag wurde auf 5 Jahre Einzahlen und dann Auszahlung mit Prämie beim Anlageberater geschlossen.

Ohne den Kunden zu informieren wurde der Vertrag mit einer Einzahlzeit von 28 Jahren an das entsprechende Unternehmen weitergeleitet und somit hat der Anlageberater vmtl. auch eine deutlich höhere Provision bekommen.

Fällt bei einem Mitverschulden der ganze Anspruch auf einen eventuellen Schadensersatz weg oder wird der nur anteilig gemindert?

Langer Rede, kurzer Sinn: Ein neuer Anwalt muss her. Der muss sowohl den Ursprungsfall beurteilen können als auch die etwaige Haftung des anderen Anwalts.

Das wäre genau meine Rede an den fiktiven Kollegen M wenn er denn nun existierte!

Danke und Gruß
Nick

Hallo Levay,
für einen scheinbar nicht rechtskundigen hat er doch einen RA
beauftragt, tätig zu werden.
Woher soll er denn wissen, wie lange die Angelegenheit dauert?
Ein Mitverschulden kann mit unter juristischen Aspekt leicht hergeleitet werden.
Doch wozu sind dann die RA`s denn da?

Gruß Dietmar