Anwaltsgebühr ohne eine Handlung ?

Hallo, wenn jmd. seinem Rechtsanwalt eine kleine Angelegenheit übersendet mit der bitte um Kenntnissnahme. DAraufhin würde derjenige gefragt ob der Anwalt in diesem Falle tätig werden soll, was dann verneint da dem Kläger keine Prozesskostenhilfe zugesprochen worden ist.

Jetzt erhält er aber von dem Anwalt eine Rechnung in höhe von knapp 150€.

Ist die Gebühr rechtens?

Das nennt man Erstberatung - und auch die kostet Geld.
Gruß florestino