Anwaltsgebühren

Hallo,
folgende Situation:

X hat in einem Leserbrief geschrieben, dass Y früher diese oder jene Funktion in einer Organisation hatte, was x auch belegen kann.

Y schreibt daraufhin einen privaten Brief an X, dass er das unterlassen solle, da er ihn sonst auf 1/4 Million Schadenersatz verklagen würde.

X ist irritiert und geht zum Anwalt A.

A schreibt an Y einen einzigen Brief, sagt, dass die Behauptungen belegbar seien und dass man gespannt auf eine Klage warte. Daraufhin passiert überhaupt nichts mehr.

Nach einem halben Jahr bekommt X von A eine Rechnung über 1200,- €, da sich die anwaltliche Tätigkeit angeblich am Streitwert orientiere und der sei 250 000€.

  1. Ist das so in Ordnung?

  2. Hätte Y in seinem (privaten) Schreiben 1 ganze Million Schadensersatz gefordert, wäre dann der eine einzige Brief noch teurer geworden?

  3. Kann ein privater Briefeschreiber den Streitwert festsetzen, an dem sich ein Anwalt A orientiert oder muss der Streitwert von einem Gericht festgesetzt sein?

  4. Hätte A seinem Mandanten X nicht vorher über die möglicherweise entstehenden Kosten informieren müssen?

Danke
Slides

Hallo.

  1. Kann ein privater Briefeschreiber den Streitwert
    festsetzen, an dem sich ein Anwalt A orientiert oder muss der
    Streitwert von einem Gericht festgesetzt sein?

Der Briefeschreiber hat nichts festgesetzt. X+Y streiten um 250000,-, also ist der Wert des Streites welcher?

  1. Hätte A seinem Mandanten X nicht vorher über die
    möglicherweise entstehenden Kosten informieren müssen?

Ja hat er doch! Na gut, etwas diskret vielleicht. Mit der Beauftragung wurde doch sicher mit unterschrieben, dass die Vergütung nach

http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html#BJN…

erfolgt, und diese Vergütungsverordnung in der Kanzlei eingesehen werden kann.
Ja wenn der Mandant nicht danach fragt…

hth,

tantal