Anwaltsgebühren

Kann ein Anwalt in einem familienrechtlichen Verfahren (Streit über Zugewinnausgleich) seinem Mandanten mitteilen, der anzunehmende Streitwert sei, Zitat: „wegen der Auskömmlichkeit der Gebühren“ festzulegen, was darauf hinaus läuft, dass dieser Streitwert den Boden der Tatsachen verlässt.
ES ist mir schon klar, dass der Anwalt bei „schlimmstenfalls“ Zugewinnausgleich gleich Null nicht leer ausgehen kann mit seinem Honorar. Aber kann er einfach willkürlich den Streitwert ansetzen - anderenfalls, wie es im vorliegenden Fall heißt, den Abbruch der anwaltlichen Vertretung mitten im Verfahren in Aussicht stellen – mit entsprechenden Kosten für den Mandanten, versteht sich?
tetard

ja ist bei mir auch so, ob man letztlich auf seinen erb/pflichtteil kommt liegt daran, wie der rechtsanwalt ist

Hallo tetard,

mein Fachgebiet beinhaltet als Psychologin leider keine finanziell-rechtlichen Fragen. Deshalb kann ich hier leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

Sorry - da kann ich nicht weiterhelfen :frowning: ! mfg.

Hallo Tetard,

leider kann ich hierzu nichts sagen, weil ich von dieser Thematik schlichtweg keine Ahnung habe. Aber ich gehe davon aus, dass ein Anwalt auch im Falle eines geringwertigen Zugewinnausgleichs noch ein ordentliches Honorar bekommt.

Alles Gute!

Micha

Natürlich kann ein Anwalt jederzeit sein Mandat niederlegen. Die restlichen Fragen kann am Besten ein Anwalt beantworten!

Ich würde ihm antworten, vorbehaltlich einer Prüfung wird der Anwalt natürlich sein Geld bekommen, wenn ihm dies zusteht. Falls sich herausstellen sollte, dass es ihm nicht zusteht, geht auch seine Drohung, das Mandat kostenpflichtig niederzulegen, ins Leere. Statt dessen wird Schadensersatz geltend gemacht.

Oder einfach mal nachfragen, warum man die Mitteilung mit einer Drohung verbindet und auf welche Rechtsgrundlage man sich bezieht. Die Drohung erwecke eher den Anschein, als ob man den Mandanten einschüchtern wolle als dass ein Rechtsanspruch auf die Gebühren bestehe.

L G D e n n i s .

Hallo,

der Mandant hat nach Beendigung des Verfahrens das Recht, einen gerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss zu verlangen.

Er fordert den Anwalt auf, diesen bei Gericht anzufordern. Dieses Kostenfestsetzungsverfahren ist für den Mandanten kostenlos.

Wurde zuviel bezahlt, muss der Anwalt zurückbezahlen. Wurde zuwenig bezahlt, muss der Mandant nachlöhnen.

Achtung: gilt nur, wenn nicht eine besondere Kostenvereinbarung (z. B. nach Zeitaufwand) unterschrieben wurde.

Gruß

ooo, die freiwillige gerichtsbarkeit, fg wurde letztes jahr überarbeitet, … vielleicht wirst du da fündig, ich weiss es leider nicht. tut mir sehr leid.

Kann er nicht ohne weiteres, vermutlich liegt da ein Misverständnis zugrunde…