Wie hoch sind eigentlich die Anwaltsgebühren bei Schadensersatzsachen?
Wenn zum Beispiel der Beklagte einen Schaden von 100 EUR, 1000 EUR oder 20000 EUR verursacht hat? Welche Höhe kann der gegnerische Anwalt in Rechnung stellen.
Wer bestimmt die Schadenshöhe? Die Richter oder unabhängige Gutachter?
Danke im voraus.
Sebastian
GUTEN TAG Sebastian,
der Schaden welcher entstanden ist, muss man als Geschädigter nachweisen. Aus dieser Schadenssumme macht der Anwalt einen Gegenstandswert [1:1] udn über eien Tabelle in der Gebührenordnung kann er sein Salär ermitteln.
Noch Fragen ?
Gruss Christian
Hallo Sebastian,
der Streitwert in Schadensersatzverfahren bestimmt sich nach dem, was gefordert wird, welchen Zahlungsbetrag du also geltend machst.
Bei Schmerzensgeld gibt es Richtlinien vorangegangener Gerichtsentscheidungen (siehe z. B. ADAC-Verlag: Schmerzensgeldbeträge).
Die Rechtsanwaltsgebühren betragen im aussergerichtlichen Verfahren 7,5/10 aus dem Gegenstandswert.
Im gerichtlichen Verfahren verlangt der Anwalt eine 10/10 Prozessgebühr und eine 10/10 Verhandlungsgebühr, kommt die Einvernehmung von Zeugen hinzu oder wird vor Gericht ein Vergleich abgeschlossen, kommen nochmals Gebühren hinzu. Eine Tabelle findest du z. B. hier:
http://www.prozesskostenrechner.de/
Derjenige, der den Prozess verliert, hat dann die Gerichtskosten, seinen eigenen Anwalt und den Anwalt der Gegenseite zu zahlen.
Viele Grüsse,
BM
Hallo Sebastian,
der Gegenstandswert bemisst sich hier aus dem Wert, wegen dem der Anwalt beauftragt wurde.
In einem Gerichtsverfahren ist der Gegenstandswert für die Prozessgebühr zunächst der Wert, der eingeklagt wird. Dasselbe gilt auch meistens für die Verhandlungsgebühr, wobei hier noch eine Rolle spielt, welcher Betrag zu welchem Zeitpunkt verhandelt wird (wenn z. B. vor der mündlichen Verhandlung ein Teil des Klagebetrages vom Beklagten anerkannt wird oder vom Kläger zurückgenommen wird, berechnet sich die Verhandlungsgebühr aus dem verbleibenden Betrag, es entsteht jedoch eine 5/10 Prozessgebühr für den anerkannten Betrag).
Eine außergerichtliche Geschäftsgebühr wird auf die gerichtliche Prozessgebühr angerechnet.
Der Richter wird hinsichtlich Schadenshöhe i. d. R. einem vorgelegten Gutachten folgen.
Grüße
Kris
Kosten des Verfahrenes
Hallo und Danke für die Antworten!
Was passiert eigentlich, wenn jemand z.B. zu 1000 EUR Schadenersatz verklagt wird, der Richter aber nur 500 EUR Schadensersatz zuspricht. Basieren dann die Kosten des Gerichtsverfahrens und der Anwälte auf 1000 EUR oder 500 EUR???
Gruss
Sebastian
Hallo Sebastian,
der Ausgang des Verfahrens ist hier irrelevant was die Höhe des Gegenstandswertes zur Anwaltsgebühren-Berechnung angeht, in dem von dir genannten Beispiel würden sich die Anwaltskosten aus dem Gegenstandswert von 1.000 EUR berechnen.
Grüße
Kris
Was passiert eigentlich, wenn jemand z.B. zu 1000 EUR
Schadenersatz verklagt wird, der Richter aber nur 500 EUR
Schadensersatz zuspricht. Basieren dann die Kosten des
Gerichtsverfahrens und der Anwälte auf 1000 EUR oder 500
EUR???
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Höhe der Gebühren
Hallo Kris!
sprich wenn jemand auf Schadensersatz verklagt wird, z.B. auf eine Phantasiesumme von 20.000 EUR, der Richter / Gutachter nur 1000 EUR aber zuspricht, muss der Beklagte trotzdem die auf 20.000 EUR basierenden Anwaltskosten bezahlen?
Was für eine Ungerechtigkeit…
Gruss
Sebastian
Hallo Sebastian,
der springende Punkt ist, dass man keine Klage einreicht ohne Chancen auf Erfolg, d. h. der RA muss jeden einzelnen Klagepunkt begründen und belegen. Einen Klagebetrag einfach mal so höher ansetzen um höhere Gebühren abrechnen zu können, darf und kann er daher nicht machen.
Grüße
Kris
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