Anwaltsgebühren und Rechtschutzversicherung

Ich habe durch meine Gewerkschaftsmitgliedschaft eine Rechtschutzversicherung, auch für nichtselbst. Familienmitglieder (Kinder). Habe jetzt die Anwältin, die ausschließlich für unsere Gewerkschaft arbeitet, beauftragt gegen die ARGE anzutreten. Sie meinte, es bestünde Aussicht auf Erfolg und die Kosten übernimmt ja die Rechtschutzversicherung. Das Verfahren ist nun anhängig und ich bekam jetzt, fast ein Jahr später einen Brief der Anwältin, dass ich laut Aussage meiner Rechtschutzversicherung 150 Euro Selbstbehalt hätte. Habe alle Unterlagen durchgeschaut, es steht davon nirgendwo etwas. Aber mir stellt sich die Frage, hätte die Anwältin das nicht vorher mitteilen müssen, dann hätte meine Tochter Prozesskostenhilfe beantragen können,da sie ja noch Azub ist. Ich fühle mich irgendwie verkohlt.
Danke! Bitte um Meinungen und Tipps.
Wo kann ich mich ggf. hinwenden? Anwaltskammer?

Da kommt die Vollkaskomentalität durch. Man hat eine kostenlose Rechtsschutzversicherung und muss doch tatsächlich was selber zahlen. Unverschämtheit und die Anwältin hätte doch …
Die Anwältin macht nur das, was ihr der Rechtsschutzversicherer sagt. Woher soll sie wissen, was in ihrem Vertrag steht. Sie selbst hätten nachschauen müssen, was im Vertrag steht, dann hätten sie …

Tja… wenn es denn mal so wäre, dass ich einen Vertrag hätte. Leider ist die Rechtschutzversicherung ohne Vertrag sondern ergibt sich aus der Gewerkschaftsmitgliedschaft, hatte ich aber auch bereits geschrieben…
Ich sehe auch nicht als so ein Problem, wenn ein Anwalt im Vorfeld dem „dummen Laien“ mal etwas mehr erklärt als er muss… Denn solche Anwälte gibt es auch. Denn dann hätte man im VORFELD PKH beantragen können. Naja und zu der Vollkaskomentalität: man sollte nicht so arrogant urteilen, gibt auch Menschen, die etwas auf ihr Geld achten müssen, z. B. alleinerziehende Mütter…