Anwaltsgebühren

Angenommen, jemand würde ca. 5 Minuten mit einem Anwalt telefonieren und der Anwalt würde in diesem Gespräch auf alle Fragen nur mit „da kann ich nichts zu sagen, bevor ich Akteneinsicht genommen habe“ antworten. Der Anrufer würde nun fragen, was das kosten würde. Der Anwalt würde nun antworten, dass eine Akteneinsicht € 80,- kosten würde. Weitere Gebührenvereinbarungen würden in dem Telefonat nicht getroffen. Der Anrufer würde dem Anwalt dann ein Fax senden, welches seinen Fall verdeutlicht. Es würde vereinbart, dass der Anwalt dem Anrufer nach Erhalt des Faxes eine Vollmacht für die Akteneinsichtnahme in dessen Namen zusendet, welche dieser unterschrieben an ihn zurücksenden sollte. Am nächsten Werktag würde der Anrufer dem Anwalt aber mitteilen, dass er seine Dienste nun doch nicht benötigen würde.

Nun würde der Anwalt dem Anrufer aber eine Rechnung über eine Erstberatung (€ 30,-) plus Brief- und Portokosten (€ 6,-) zusenden, da er ihn am Telefon beraten und bereits einen Brief erstellt hätte.

Gälte dieses kurze Telefonat tatsächlich schon als Erstberatung? Müsste der Anrufer diese Rechnung bezahlen?

Vielen Dank für eine entsprechende Einschätzung.

Hallo!

Gälte dieses kurze Telefonat tatsächlich schon als
Erstberatung?

Oh ja, das täte sie. Es ist zwar landläufige Meinung, dass Anwälte ihrer Arbeit nur nachgehen, weil es ihnen zu Hause vor dem Fernseher zu langweilig wäre, und sie sich deshalb total freuen, wenn sie mal jemand anruft und mit ihnen quatscht, aber das ist ein Irrglaube. Es wird bei einem Beratungsgespräch auch weder ein Erfolg noch eine Mindestgesprächszeit geschuldet.

Müsste der Anrufer diese Rechnung bezahlen?

Zumindest was die Auslagenpauschale angeht, wäre diese nur angefallen, wenn der Anwalt den Brief (nicht nur die Rechnung) auch tatsächlich zur Post gegeben hätte. Das reine Empfangen von Anrufen und Faxen rechtfertigt die Pauschale noch nicht.

moment mal, zieh dir mal das hier rein, ober Anwalt korrekt handelte

http://www.jura.uni-duesseldorf.de/informationsrecht…

vielleicht war es korrekt, dann sind 30,- gar nicht schlecht

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