Angenommen, jemand würde ca. 5 Minuten mit einem Anwalt telefonieren und der Anwalt würde in diesem Gespräch auf alle Fragen nur mit „da kann ich nichts zu sagen, bevor ich Akteneinsicht genommen habe“ antworten. Der Anrufer würde nun fragen, was das kosten würde. Der Anwalt würde nun antworten, dass eine Akteneinsicht € 80,- kosten würde. Weitere Gebührenvereinbarungen würden in dem Telefonat nicht getroffen. Der Anrufer würde dem Anwalt dann ein Fax senden, welches seinen Fall verdeutlicht. Es würde vereinbart, dass der Anwalt dem Anrufer nach Erhalt des Faxes eine Vollmacht für die Akteneinsichtnahme in dessen Namen zusendet, welche dieser unterschrieben an ihn zurücksenden sollte. Am nächsten Werktag würde der Anrufer dem Anwalt aber mitteilen, dass er seine Dienste nun doch nicht benötigen würde.
Nun würde der Anwalt dem Anrufer aber eine Rechnung über eine Erstberatung (€ 30,-) plus Brief- und Portokosten (€ 6,-) zusenden, da er ihn am Telefon beraten und bereits einen Brief erstellt hätte.
Gälte dieses kurze Telefonat tatsächlich schon als Erstberatung? Müsste der Anrufer diese Rechnung bezahlen?
Vielen Dank für eine entsprechende Einschätzung.