Anwaltshaftung

Liebe Experten,

wäre ein Anwalt eigentlich dazu verpflichtet, einen Mandanten darauf hinzuweisen, dass dieser Schadenersatz beim ihm selber einfordern kann, weil durch Versäumnisse oder offensichtliche Fehler des Anwaltes dem Mandanten ein finanzieller Schaden entstanden ist?

Gibt es Verjährungsfristen?

Viele Grüße
Ralf

Hallo Ralf

wäre ein Anwalt eigentlich dazu verpflichtet, einen Mandanten
darauf hinzuweisen, dass dieser Schadenersatz beim ihm selber
einfordern kann, weil durch Versäumnisse oder offensichtliche
Fehler des Anwaltes dem Mandanten ein finanzieller Schaden
entstanden ist?

Ob er dazu verpflichtet ist, kann ich nicht sagen, aber kein
Anwalt ist so dämlich und sagt zu deinen Mandanten,
Pech gehabt, durch meine Fehler ist ein finanzieller Schaden
entstanden und ich verklage mich jetzt selbst, damit mein
Mandant, Schadenersatz von meiner Versicherung erhält.
Es ist leider auch so, das einige Anwälte, es selbst nicht
merken, das sie Fehler machen und werden erst durch ihre
Kollegen darauf aufmerksam gemacht, wenn sie auf Schadenersatz
verklagt werden.
Wie in allen anderen Berufsgruppen sind auch Anwälte nicht
immer fehlerfrei in ihren Job, wie überall gibt es sehr gute
und weniger gute, die ihren Job ausführen können.

Wenn Du also der Meinung bist, Dein Anwalt, hat Mist gebaut,
dann mußt Du wohl einen anderen damit beauftragen, sich den
Fall genau anzusehen, ob Fehler gemacht worden sind, dieser
kann Dir dann empfehlen, ob eine Chance besteht, den
finanziellen Schaden einzuklagen.

Gruß Iwan

Hallo Iwan,

vielen Dank für deine Antwort.

Mir geht es um die rechtliche Seite. Also ist ein Anwalt dazu verpflichtet einen Mandanten darauf hinzuweisen, dass dieser Schadenersatz vom Anwalt einfordern kann, weil durch einen offensichtlichen Fehler(Fristversäumnis, Nichterscheinen zum Gerichtstermin usw.) des Anwaltes ein Schaden entstanden ist. Dafür muss ja schließlich auch jeder Anwalt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben.

Es geht natürlich nicht um Fehler, die der Anwalt selber nicht bemerkt.

Ich habe mal gehört, dass solch eine Pflicht bestehen soll. Wenn ja, wo steht das und gibt es eine Verjährungsfrist?

Viele Grüße
Ralf

wäre ein Anwalt eigentlich dazu verpflichtet, einen Mandanten
darauf hinzuweisen, dass dieser Schadenersatz beim ihm selber
einfordern kann, weil durch Versäumnisse oder offensichtliche
Fehler des Anwaltes dem Mandanten ein finanzieller Schaden
entstanden ist?

Ob er dazu verpflichtet ist, kann ich nicht sagen, aber kein
Anwalt ist so dämlich und sagt zu deinen Mandanten,
Pech gehabt, durch meine Fehler ist ein finanzieller Schaden
entstanden und ich verklage mich jetzt selbst, damit mein
Mandant, Schadenersatz von meiner Versicherung erhält.
Es ist leider auch so, das einige Anwälte, es selbst nicht
merken, das sie Fehler machen und werden erst durch ihre
Kollegen darauf aufmerksam gemacht, wenn sie auf Schadenersatz
verklagt werden.
Wie in allen anderen Berufsgruppen sind auch Anwälte nicht
immer fehlerfrei in ihren Job, wie überall gibt es sehr gute
und weniger gute, die ihren Job ausführen können.

Wenn Du also der Meinung bist, Dein Anwalt, hat Mist gebaut,
dann mußt Du wohl einen anderen damit beauftragen, sich den
Fall genau anzusehen, ob Fehler gemacht worden sind, dieser
kann Dir dann empfehlen, ob eine Chance besteht, den
finanziellen Schaden einzuklagen.

Gruß Iwan

Mir geht es um die rechtliche Seite. Also ist ein Anwalt dazu
verpflichtet einen Mandanten darauf hinzuweisen, dass dieser
Schadenersatz vom Anwalt einfordern kann, weil durch einen
offensichtlichen Fehler(Fristversäumnis, Nichterscheinen zum
Gerichtstermin usw.) des Anwaltes ein Schaden entstanden ist.
Dafür muss ja schließlich auch jeder Anwalt eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben.
Ich habe mal gehört, dass solch eine Pflicht bestehen soll.
Wenn ja, wo steht das und gibt es eine Verjährungsfrist?

Siehe bitte einmal in die linke Leiste, dort steht
Experten-Suche, einfach Anwalt eingeben, dann Frage stellen
und warten.
Ich bin nämlich keiner um Dir Deine Frage zufriedenstellend
zu beantworten.
Viel Erfolg dabei wünscht Dir

Iwan

Hallo,
natürlich ist ein Anwalt standesrechtlich dazu verpflichtet, einen Mandanten über eigene Fehler aufzuklären und gegenüber angenehmen und solventen Mandanten, mit denen man zukünftig zusammenarbeiten will, macht man das auch, zumal man ja eine Berufshaftpflicht-pflichtversichung unterhalten muss.
Schwierig wird es aber, wenn der Mandant diese Schäden gerichtlich durchsetzen will. Der Mandant muß dann beweisen, das der Vorprozeß nur aufgrund des Anwaltsverschuldens verloren gegangen ist und er ansonsten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewonnen hätte. Das gelingt eigenlich wirklich nur, wenn Fehler bei der Fristenkontrolle oder Ähnliches vorliegen.

MFG Astrachan

Danke an Alle!!!
Vielen Dank, vor allem an die Experten worldwidefab und astrachan, aber auch an Iwan. Bitte habt Nachsicht mit Iwan, er ist noch sehr jung und macht sich wenigstens Gedanken, was Andere in seinem Alter garnicht erst tun würden. Er hat doch darauf hingewiesen, dass er sich nicht sicher ist.

Meine Schlussfolgerungen aus den Expertenantworten sind:

  1. Es gibt eine Verpflichtung für den Anwalt, einen Mandanten auf eine eventuell vorliegende Schadenersatzpflicht hinzuweisen.

  2. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre

  3. Wenn ein Anwalt seiner Verpflichtung nicht nachkommt, wird die Verjährung gehemmt!?!

Viele Grüße
Ralf