Anwaltshonorar?

Guten Tag!
Wie heißt die Abrechnung mit einem Anwalt / Notar?
Sicherlich nicht Lohn oder Gage, vielleicht Honorar?

Möchte mich in einem Brief korrekt ausdrücken.

Danke schon mal sehr.

Gruß
Karen

Wie heißt die Abrechnung mit einem Anwalt / Notar?
Sicherlich nicht Lohn oder Gage, vielleicht Honorar?

Beim Anwalt fallen Gebühren (für die „eigentliche“ Tätigkeit) und Auslagen (Kopierkosten etc.) an. Der Oberbegriff heißt „Vergütung“.
S.a. § 1 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Ciao, Wotan

Danke Wotan

Das ging ja wunderbar schnell, ich danke Dir!
So bitte ich jetzt um die Vergütungsabrechnung.

(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Schönes Wort für Scrabble :wink:

Freundlichst
Karen