Anwaltshonorar bei Strafsachen

Hallo!

Wonach bemißt sich das Honorar eines Anwalts, der einen Mandanten in einer strafrechtlichen Angelegenheit vertritt, wenn man also keinen Streitwert als Geldbetrag zugrunde legen kann?

Gruß
Wolfgang

Hi,
vielleicht hilft dir

http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/content/ivv04.php

weiter?

Grüße,
J~

Hallo,

grundsätzlich bemisst es sich nach der RVG. Weil diese Sätze allerdings enorm niedrig sind, verlangen gute bzw. erfahrene Strafverteidiger erheblich mehr und arbeiten nur mit einer Honorarvereinbarung. Das Honorar bemisst sich dann nach der Bedeutung der Angelegenheit und dem Arbeitsaufwand. Das Honorar wird entweder in Form einer Pauschale (z. B. 2500 Euro) oder nach einem Stundensatz festgelegt.

Gruss
BM

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Nachfrage zur Bezahlung von Anwälten
Hallo,

eine interessante Frage, die ich gerne noch erweitern möchte:
ist es üblich, die Bezahlung vom Ausgang des Verfahrens abhängig zu machen?
Ich denke hier an ein Stufenmodell, je niedriger die ausgefasste Strafe, desto höher der Lohn, bei Straffreiheit noch eine Extraprämie oder gar Bezahlung auf „Erfolgsbasis“: Sprich ohne Freispruch kein Geld.
Dies nur einige Gedanken - alles möglich und Verhandlungssache oder undenkbar?

Viele Grüße

Jerry

Hallo,

„unter der Hand“ vielleicht machbar, eine solche Vereinbarung wäre allerdings nicht zulässig und auch nicht durchsetzbar, falls es zum Streitfall kommen sollte.

Dem Anwalt ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars versagt. Honorarvereinbarungen sind im Gegensatz dazu zulässig.

Gruss
BM

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