Hallo,
auf der Abschlussrechnung des Anwalts tauchen strittige Posten (sowohl in Bezug auf Berechtigung wie auch auf Höhe) auf. Der Anwalt verwies mich an die Rechtsanwaltskammer, falls ich damit nicht einverstanden bin. Die Beschwerde wurde eingereicht, eine Äußerung der Kammer steht noch aus und die Zahlungsfrist ist erreicht. Muss ich das Anwaltshonorar in voller Höhe zahlen oder kann ich die Rechnung abzüglich der strittigen Posten begleichen? Der Anwalt droht mit Honorarklage, falls ich nicht innerhalb der Frist zahle.
Danke und viele Grüße
Hallo,
die unstrittigen Positionen der Rechnung sollten auf jeden Fall bezahlt werden.
Gruß
Hi,
ich würde den Anwalt darüber informieren, dass man noch die Antwort von der Rechtsanwaltskammer abwarten möchte, und falls die nicht fristgerecht ankommt gleich dort anfragen, wie man das handhaben soll.
Ansonsten würde ich die unstrittigen Beträge fristgerecht bezahlen und eben auf die Antwort verweisen, bzw. Ihn informieren, was die Kammer dazu meint. Vielleicht kommt die Antwort schneller, wenn man auf die Zahlungsfrist verweist, die man einzuhalten man gedenkt, bzw. nehmen die Kontakt mit Ihrem Kollegen auf.
Zu viel Hoffnung dass es weniger wird, würde ich mir nicht machen, schliesslich sind Krähen keine Einzelindividuen sondern in Schwärmen organisiert.
Die Honorarrichtlinien, meist höher als der Konkurrenzdruck, somit wird man dir sagen dass der Kollege eh günstig abgerechnet hat.
OL
Vielen Dank für die Antworten!
Die unstrittigen Posten habe ich fristgerecht bezahlt, die Kammer habe ich schon vor ein paar Tagen angeschrieben und gefragt, wie ich mich nun verhalten soll. Bislang keine Antwort.