Ein Anwalt berät seine Mandanten schlecht und bearbeitet die ihm gestellten Aufgaben nachlässig. Setzt den Streitwert zu hoch an, nach einer Schätzung des Anwaltes.
Mandant zahlt vorab zwei Teilbeträge und kündigt dem Anwalt das Mandat. Jetzt möchte der Anwalt die Restzahlung auf seinen geschätzten Streitwert. Die Auskünfte die er dazu einholen soll hat er aber gar nicht eingeholt. Wenn der Mandant nicht zahlt, will der Anwalt Klage einreichen. Ist er da im Recht?
Gruß Ingeborg
Da wir von der Prämisse ausgehen sollen, dass der Anwalt den Streitwert höher eingeschätzt hat als er wirklich ist, lautet die Antwort klar nein.
Danke für die Antwort. Der Mandant kann jetzt beruhigt abwarten was da noch vom Anwalt kommt oder sich selbst an die Anwaltskammer wenden.
Gruß Ingeborg
Der Mandant kann jetzt beruhigt
abwarten was da noch vom Anwalt kommt
aber nur, wenn er sich bezüglich der sache auch sicher ist. wäre nicht das erste mal, dass der anwalt besser bescheid weiß als sein mandant…
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