Anwaltshonorar zurückverlangen?

Hallo,

Mit einem Anwalt wurde in einem Strafverfahren ein Pauschalpreis ausgehandelt, der angeblich alles abdecken sollte. Anwalt hat in der Strafsache einen aussergerichtlichen Vergleich mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt, der Mandant hat seine Auflagen hierzu erfüllt, die Staatsanwaltschaft sieht sich jedoch nicht verpflichtet die Dinge die Sie vorher versprochen hatte auch einzuhalten. (Siehe hierzu im Brett weiter unten…)

Der Anwalt meldet sich seit Wochen, Monaten nicht mehr, hilft also dem Mandaten nicht zu erreichen dass sich auch die Staatsanwaltschaft an ihre Versprechen halten muss.

Kann der Mandant hier nun einen Teil des vereinbarten Honorars zurückverlangen? Der Mandant wurde ja mitten drin im Stich gelassen, also liegt doch eine nichterbrachte Leistung vor?

Danke!

Das Anwaltshonorar kann nicht zurückgefordert werden.

Im Gegensatz zu einem Handwerker schuldet der Rechtsanwalt keinen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis(= Werkvertrag), sondern eine anwaltliche Leistung (= Dienstvertrag).

Hallo!

sondern eine anwaltliche Leistung (=
Dienstvertrag).

…wobei sich natürlich - unabhängig vom Fall - die Frage anschließt, was ist, wenn diese anwaltliche Leistung nicht oder mangelhaft erbracht wird, also die Rechtsfolgen einer Leistungsstörung. Dies wiederum unabhängig von Schadenersatz.

Gruß
Tom

Das ist mir schon klar, nur in meinem Beispiel verweigert ja der Anwalt seine anwaltliche Leistung…
Obwohl ein Richter bereits vor 13 Monaten entschieden hat dass die Staatsanwaltschaft gewisse Dinge machen muss weigert sich die Staatsanwaltschaft genau das zu tun - und der Rechtsanwalt macht hier keinen Finger mehr krum. Er nennt ja nicht einmal Gründe warum er nichts mehr tun möchte.

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