Anwaltshonorar

hallo rechtsexperten,

ein anwalt hat für eine familiensache vor dem amtsgericht einen kostenvoranschlag von „pauschal 600€“ in aussicht gestellt.es handelt sich um eine anhörung und noch keine verhandlung.

ist das honorar angemessen?

zahlt, wenn der antrag gegen mich abgewiesen wird bzw. wenn ich den streit gewinne der kläger auch die anwaltskosten?

als beklagte partei stehe ich natürlich auf dem standpunkt, daß eine gerichtliche auflage ungerechtfertigt und beschäftigungstherapie für das gericht ist.ich habe niemenden geschadet und keine straftat, nicht mal eine ordnungwidrigkeit begangen.
es geht um das schon vorige woche erwähnte beantragte kontaktverbot.

cu

strubbel
=:o[

hallo strubbel,

ein anwalt hat für eine familiensache vor dem amtsgericht
einen kostenvoranschlag von „pauschal 600€“ in aussicht
gestellt.es handelt sich um eine anhörung und noch keine
verhandlung.

ist das honorar angemessen?

Meines Wissens sind Honorare bei Zivilprozessen in der BRAGO
(Bundesrechtsanwaltgebührenordnung) festgelegt, daran wird im Normalfall (wie hier) nicht gerüttelt. google mal nach der BRAGO und kontrollier das nach bzw. frag einen zweiten RA nach einen Kostenvoranschlag

zahlt, wenn der antrag gegen mich abgewiesen wird bzw. wenn
ich den streit gewinne der kläger auch die anwaltskosten?

meines Wissens zahlt immer der Verlierer, bei Vergleichen oder Teilgewinnen werden die Kosten geteilt.

Tschuess Marco.

hi marco,

vielen dank, da seh ich mal schnell nach!!!

cu

strubbel

=:o)